Blaulichteinsatz: Haben Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen immer Vorfahrt?
Für Rettungskräfte gelten bei Einsatzfahrten mit Blaulicht besondere Regeln. Was Du als Autofahrer beachten musst und wie Du Dich am besten verhältst, verrät MeinAuto.de.
© SannePhoto (Shutterstock)
Sonderrechte vs. Wegerecht
Das deutsche Verkehrsrecht regelt den Umgang mit Rettungskräfte im Straßenverkehr in den Paragrafen 35 und 38 der Straßenverkehrsordnung (StVO), die zwischen Sonderrechten und dem Wegerecht unterscheiden.
Sonderrechte
Sonderrechte gelten für bestimmte Berufsgruppen wie Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen, Bundeswehr oder Zoll. Sie befreien diese teilweise oder vollständig von den Vorschriften der StVO. Diese Sonderrechte sind nicht nur an das Vorhandensein von Blaulicht und Sirene gebunden, sondern können auch im privaten Auto genutzt werden, wenn es die Situation erfordert.
Wegerecht
Das Wegerecht hingegen gilt, wenn ein Einsatzfahrzeug Blaulicht und Sirene verwendet. In diesem Fall müssen alle anderen Verkehrsteilnehmer sofort Platz machen und den Einsatzkräften freie Bahn schaffen. Das Wegerecht gilt fahrzeugbezogen und nicht personenbezogen, sodass jeder, der das Einsatzfahrzeug steuert, dieses Recht in Anspruch nehmen kann.
Blaulicht und Martinshorn
Das Blaulicht und das Martinshorn werden eingeschaltet, um Beamten und Rettungskräften eine schnelle Anfahrt zu einem Einsatzort zu ermöglichen. Gemäß Paragraf 38 Absatz 1 StVO darf das Blaulicht zusammen mit dem Einsatzhorn nur dann verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um:
• Menschenleben zu retten
• schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden
• eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren
• flüchtige Personen zu verfolgen
• bedeutende Sachwerte zu schützen
Der CarCoach verrät:
So verhältst Du Dich richtig
Viele Autofahrer sind bei Blaulicht und Sirene im Rückspiegel überfordert. Dabei ist es gar nicht so schwer, sich richtig zu verhalten. Sobald sich ein Polizei-, Feuerwehr- oder Krankenwagen mit Blaulicht Dir nähert, solltest Du folgendes beachten:
✓ Ruhe bewahren
✓ Feststellen, woher die Signale der Einsatzfahrzeuge kommen
✓ Blinker setzen, um den Rettern anzuzeigen, in welche Richtung Du ausweichen möchtest
✓ Andere Verkehrsteilnehmer im Blick behalten, um Kollision zu vermeiden
✓ Fahrt erst fortsetzen, sobald alle Einsatzkräfte vorbeigefahren sind
Besonderheiten beachten
Neben den allgemeinen Verhaltensweisen gibt es auch einige Besonderheiten zu beachten, um sowohl die eigene Sicherheit als auch die der Einsatzkräfte nicht zu gefährden. Idem Du die nachfolgenden Besonderheiten beachtest, leistest Du einen wichtigen Beitrag zur reibungslosen Durchführung von Rettungseinsätzen und zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.
▶ Einspurige Fahrbahn
✓ Auf einspurigen Fahrbahnen nach rechts an den Fahrbahnrand fahren und halten
▶ Mehrspurige Fahrbahn
✓ Alle Fahrzeuge auf der linken Spur fahren nach links und halten dort
✓ Alle Fahrzeuge auf den anderen Fahrspuren halten sich nach rechts, um so eine Rettungsgasse zu bilden
▶ Entgegenkommendes Einsatzfahrzeug
✓ Bei entgegenkommenden Einsatzfahrzeugen solltest Du nach rechts ausweichen, abbremsen und gegebenenfalls anhalten
▶ Rote Ampel
✓ An roten Ampeln solltest Du nach rechts ausweichen
✓ Es ist erlaubt, auch vorsichtig über die Haltelinie zu fahren (achte dabei aber stets auf andere Verkehrsteilnehmer)
▶ Kreuzung
✓ An Kreuzungen ist langsames Vortasten und Ausweichen erlaubt, wenn ein Einsatzfahrzeug sich mit Blaulicht nähert
Der CarCoach warnt:
Wer nicht Platz macht, riskiert empfindliche Strafen
Es ist wichtig, Einsatzfahrzeuge nicht zu behindern, da dies mit hohen Bußgeldern geahndet werden kann. Bei Nichtgewähren von freier Bahn drohen Dir erhebliche Strafen.
✘ Nicht umgehend freie Bahn gemacht: 240 Euro Bußgeld + 2 Punkte in Flensburg + 1 Monat Fahrverbot
✘ Nicht umgehend freie Bahn gemacht mit Gefährdung: 280 Euro Bußgeld + 2 Punkte in Flensburg + 1 Monat Fahrverbot
✘ Nicht umgehend freie Bahn gemacht mit Unfallfolge: 320 Euro Bußgeld + 2 Punkte in Flensburg + 1 Monat Fahrverbot
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