▶ Bußgeld und Punkt in Flensburg drohen
Das passiert, wenn Du zu spät zum TÜV fährst
Die wenigsten Autofahrer kontrollieren ihre Prüfplakette in regelmäßigen Abständen. Daher kann es schon einmal vorkommen, dass die Hauptuntersuchung zu spät durchgeführt wird. Schlimm ist das meistens nicht. Zwar bist Du streng genommen schon dann "zu spät dran", wenn Du den Monat, der auf Deiner Plakette angegeben ist, verstreichen lässt. Dein Fahrzeug muss nämlich immer bis zum Ende des auf der Plakette angegebenen Monats dem TÜV vorgeführt werden.
Ein Bußgeld gibt es für Pkw aber erst ab dem dritten Monat der Überziehung. Dieses beträgt dann 15 Euro. Zwischen vier und acht Monaten beträgt das Bußgeld 25 Euro. Wenn Du die Hauptuntersuchung mehr als acht Monate überziehst, wartet ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister auf Dich. Bei Nutzfahrzeugen gibt es schon ab dem vierten Monat einen Punkt in Flensburg.
▶ Vertiefte Hauptuntersuchung
Wenn eine Hauptuntersuchung durchgeführt wird und Dein TÜV bereits mehr als zwei Monate fällig ist, wird zudem eine sogenannte "vertiefte Hauptuntersuchung" durchgeführt. Die Kosten der Hauptuntersuchung fallen dann 20 Prozent höher aus, weil diese gründlicher ausfällt. Das bedeutet, dass die sicherheitsrelevanten Komponenten ausführlicher durchleuchtet werden. Mit der vertieften Hauptuntersuchung steigt deshalb die Wahrscheinlichkeit, dass der TÜV-Prüfer einen Mangel entdeckt.
Eine gute Seite hat die verspätete TÜV-Vorstellung aber: Seit 2012 wird der TÜV-Zeitraum nicht mehr rückdatiert. Dies bedeutet, dass Du auch bei einer verspäteten Vorstellung zur Hauptuntersuchung zwei volle Jahre TÜV bekommst.