▶ Zur Kfz-Zulassung eines Neuwagens benötigst Du unter anderem den Fahrzeugbrief, Deinen Personalausweis, eine eVB-Nummer und Kontodaten oder ein SEPA-Lastschriftmandat. Hier kommst Du zur Checkliste
▶ Die Zuständigkeit für die Zulassung liegt bei der Kfz-Zulassungsbehörde Deines Hauptwohnsitzes
▶ Neuwagen können via i-Kfz auch online zugelassen werden
▶ Die Kosten für die Neuwagenzulassung variieren je nach Wohnort, liegen in der Regel zwischen 20 und 40 Euro. Die Kosten für das Nummernschild kommen hinzu
12.01.2023 | Du hast Dich für einen Neuwagenkauf entschieden, ein Leasing abgeschlossen oder die Finanzierung Deines Traumautos geklärt? Dann gilt es in Folge noch, den Wagen offiziell anzumelden – denn erst nach erfolgter Kfz-Zulassung ist Dir die Teilnahme am Straßenverkehr mit Deinem neuen Fahrzeug gestattet. MeinAuto.de zeigt Dir, was Du für die Zulassung Deines Neuwagens alles benötigst und worauf zu achten ist – inkl. Checkliste.
Die Zulassung eines neuen Pkws übernimmt in vielen Fällen der Autohändler. Besteht diese Option nicht, kannst Du die Anmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle selbst vornehmen oder einen Bevollmächtigten mit dieser Aufgabe betrauen.
▶ Darauf solltest Du achten, wenn Du Deinen Wagen nicht selbst anmeldest
Wichtig ist, dass Du Deinem Vertreter eine auf seinen Namen ausgestellte Vollmacht mitgibst. Zusätzlich wird neben Deinem Ausweisdokument auch ein Ausweisdokument der von Dir bevollmächtigten Person benötigt. Das kann der Personalausweis oder der Reisepass sein.
Wenn Du die Kfz-Steuer per Lastschriftverfahren einziehen lassen willst, dann solltest Du der von Dir bevollmächtigten Person ein ausgefülltes und unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer mitgeben. Das entsprechende Formular findest Du meist auf der Homepage der Dir zugeordneten Kfz-Zulassungsbehörde.
Zuständig für die Kfz-Zulassung Deines Neuwagens ist die Deinem Hauptwohnsitz zugeordnete Kfz-Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle). Um die Adresse und Telefonnummer der zuständigen Behörde zu finden, kannst Du z.B. die Postleitzahlensuche des Straßenverkehrsamt oder die Anschriftenverzeichnisse des Kraftfahrtbundesamtes nutzen.
Die Zulassungsstelle wickelt folgende Punkte ab:
Die Digitalisierung der Verwaltung schreitet auch beim Thema Kfz-Zulassung voran: Mit i-Kfz, der sogenannten internetbasierten Kfz-Zulassung, können mittlerweile verschiedene Verwaltungsvorgänge im Zusammenhang mit der Zulassung von Fahrzeugen online erledigt werden:
Wenn Du ein neues Auto erstmals per i-Kfz zulassen willst, dann benötigst Du die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit verdecktem Sicherheitscode, eine gültige eVB-Nummer von Deiner Versicherung, Deine IBAN für den Einzug der Kfz-Steuer und den neuen Personalausweis (nPA) oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID). Außerdem brauchst Du entweder ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder die kostenlose “AusweisApp2” für Dein Smartphone.
Die Zulassung erfolgt Schritt für Schritt im Onlineportal der zuständigen Zulassungsbehörde. Nachdem Du alle erforderlichen Daten online eingegeben hast, zahlst Du die Zulassungsgebühr per ePayment-System. Nach Prüfung des Antrags erhältst Du postalisch den Zulassungs- und Gebührenbescheid, Deine Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die jeweiligen Stempelplakettenträger und den Plakettenträger für die Hauptuntersuchung. Sobald Du die Plaketten auf Dein Kennzeichen geklebt hast, kannst Du losfahren.
Bei den Gebühren für die Neuwagenzulassung gibt es von Wohnort zu Wohnort leichte Schwankungen. Die Kosten liegen in der Regel zwischen 20 und 40 Euro. Hinzu kommen die Gebühren für die Nummernschilder, die Du für Dein neues Fahrzeug benötigst.
Für die Auswahl eines Wunschkennzeichens ist zusätzlich ein Betrag von 12,80 Euro einzuplanen. Wer sich seine Initialen oder bestimmte andere Zeichen für sein Nummernschild wünscht, sollte diese vorab reservieren.
Der Gesetzgeber hat zahlreiche Kennzeichen geschaffen, um bestimmten Zwecken und Interessen Rechnung zu tragen. Sogenannte Sonderkennzeichen ermöglichen es, Geld zu sparen oder mit geringerem Verwaltungsaufwand bestimmte, zweckgebundene Fahrten erledigen zu können. Die folgenden Kennzeichen solltest Du kennen:
Die meisten Zulassungsstellen bieten die Möglichkeit, die Anmeldung Deines Neuwagens online vorzubereiten und einen Termin zu vereinbaren. Einige Behörden empfehlen eine telefonische Terminvereinbarung.
Wunschkennzeichen – insofern sie verfügbar sind – lassen sich heute ganz einfach über das Internet gebührenpflichtig reservieren. Ein entsprechendes Formular findest Du üblicherweise auf der Webseite Deiner Kfz-Zulassungsbehörde. Einige Anbieter von Schildern übernehmen die Reservierung des Wunschkennzeichens gerne für Dich, wenn Du gleichzeitig die Kennzeichen bei ihnen kaufst. Die Gebühren für Wunschbezeichnungen sind bei der Zulassungsstelle zu entrichten. Wie lange eine Reservierung gültig ist, variiert von Behörde zu Behörde.
Nummernschilder kannst Du bei einem Schildermacher vor Ort anfertigen lassen oder online bestellen.
In der Regel hast Du die Möglichkeit, das Kennzeichen Deines vorherigen Fahrzeugs für den Neuwagen zu übernehmen. So sparst Du Dir die Kosten für neue Schilder. Es empfiehlt sich den Wunsch der Kennzeichenübernahme bereits bei der Abmeldung des alten Wagens beim zuständigen Straßenverkehrsamt zu äußern. Die Behörde kann Dir mitteilen, welche Kosten hierfür anfallen und wie lange eine Reservierung gültig ist. In der Regel muss zwischen Ab- und Anmeldung eine Frist eingehalten werden.
Wenn seit der Abmeldung Deines Autos maximal sieben Jahre vergangen sind, kannst Du es ganz einfach wieder zulassen. Dafür benötigst Du unter anderem einen Nachweis über die Gültigkeit der Haupt-/Abgasuntersuchung und eine neue eVB-Nummer.
Wenn seit der Abmeldung Deines Fahrzeugs mehr als sieben Jahre vergangen sind, dann ist die Betriebserlaubnis erloschen. In diesem Fall benötigst Du vor der Zulassung eine Vollabnahme durch den TÜV, weil die Fahrzeug- und Halterdaten nach sieben Jahren aus dem Zentralen Fahrzeugregister gelöscht wurden. Eine Ausnahme ist nur dann möglich, wenn sich diese Daten anderweitig nachweisen lassen.
Wenn Du ein neues Auto auf eine Firma zulassen willst – also wenn die Firma als Halterin eingetragen werden soll –, dann wird es etwas komplizierter. Weil die notwendigen Unterlagen nirgendwo rechtlich festgelegt sind, werden die Modalitäten der Anmeldung oftmals von Behörde zu Behörde unterschiedlich gehandhabt. Daher empfiehlt es sich, vor dem Zulassungstermin bei der für Dich zuständigen Behörde zu erfragen, welche konkreten Unterlagen Du für die Zulassung Deines Firmenfahrzeugs benötigst.
Im Allgemeinen müssen Firmen neben den Unterlagen, die auch Privatpersonen beim Zulassungstermin vorzulegen haben, zusätzlich ihr rechtliches Bestehen und die konkrete Berechtigung zur Zulassung nachweisen. Weil es verschiedene rechtliche Firmentypen gibt, ist dabei zwischen Einzelunternehmen und Personen- bzw. Kapitalgesellschaften zu unterscheiden. Wenn Du einen Firmenwagen auf Dich als Einzelunternehmer zulässt, genügt meist schon die Gewerbeanmeldung. Wenn Deine Firma im Handelsregister eingetragen ist, benötigst Du zusätzlich einen aktuellen Handelsregisterauszug.
Bei Personen- und Kapitalgesellschaften werden in aller Regel die Personalausweise der Gesellschafter bzw. der Personalausweis der zeichnungsberechtigten Person, die Gewerbeanmeldung und, wenn vorhanden, ein aktueller Handelsregisterauszug verlangt. Zudem muss erkennbar sein, dass die Person, die das Fahrzeug vor Ort auf die Firma zulässt, handlungsbefugt ist. Dafür sollte, wenn eine entsprechende Bestimmung im Gesellschaftsvertrag fehlt, eine berechtigte Person für die Zulassung bevollmächtigt werden. Meist genügt ein kurzes Schreiben mit den Unterschriften aller Gesellschafter, mit dem die handelnde Person zur Zulassung bevollmächtigt wird.
Zur Neuwagen-Zulassung benötigst du den Fahrzeugbrief, Deinen Ausweis, eine eVB-Nummer, COC-Papiere, Kontodaten sowie Bargeld oder Deine EC-Karte. Die Kosten variieren je nach Wohnort. Es gibt verschiedene Kennzeichenarten, darunter Saison- und Wechselkennzeichen, sowie Kennzeichen für E-Autos die mit speziellen Vorteilen einher gehen. Online-Reservierungen und Terminvereinbarungen können Wartezeiten bei der Zulassungsbehörde reduzieren.
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