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Verbotene Kennzeichen

Diese Buchstaben & Zahlen sind nicht erlaubt

CarCoach-Facts: Das Wichtigste in Kürze - Johannes 1

▶ Kennzeichen mit nationalsozialistischem Bezug sind verboten

▶ Zu den verbotene Kombinationen zählen u.a. "AH", "HH" und "KZ"

▶ Zahlen wie "18" und "88" ebenfalls untersagt

▶ Manche Verbote gelten nur regional, z.B. "SU-FF"

▶ Frivole Kennzeichen wie "SE-X" sind hingegen problemlos

08.02.2024 | Bei der Wahl von Wunschkennzeichen ist Kreativität gefragt - doch nicht alle Buchstaben- und Zahlenkombinationen sind erlaubt. Besonders solche mit Bezug zum Nationalsozialismus sind in Deutschland verboten. MeinAuto.de erklärt, welche Kennzeichen tabu sind und warum.

Kennzeichen/Nummernschild
© Shutterstock

Kennzeichen sind (k)ein Wunschkonzert

Ein deutsches Autokennzeichen besteht aus drei Teilen: dem Ortskürzel, einem oder zwei Buchstaben und einer ein- bis vierstelligen Zahl. Während das Ortskürzel zwingend durch den Zulassungsbezirk bestimmt wird, können die Buchstaben und Zahlen mit einem sogenannten Wunschkennzeichen frei gewählt werden. Viele Autofahrer entscheiden sich für ihre Initialen oder ihr Geburtsdatum. Dennoch ist die Freiheit bei der Auswahl eines Wunschkennzeichens nicht grenzenlos.

▶ Unbestimmter Rechtsbegriff

§ 9 Abs. 1 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) bestimmt, dass ein Kennzeichen nicht gegen die "guten Sitten" verstoßen darf. Dieser Begriff ist ein sogenannter unbestimmter Rechtsbegriff, für dessen Beurteilung es auf die gesamten Umstände des Einzelfalls ankommt.

Der Definition nach umfassen die guten Sitten das "Gerechtigkeits- und Anstandsgefühl aller moralisch und gerecht Denkenden". Bei der Beurteilung, ob ein Verstoß gegen die guten Sitten vorliegt, haben die Behörden einen sogenannten Beurteilungsspielraum.

Rechtsextremistische Kürzel sind Tabu

Obwohl der Begriff der guten Sitten durchaus dazu führen kann, dass eine Zulassungsstelle einen Sachverhalt anders beurteilt als eine andere Zulassungsstelle, herrscht in einem Punkt Einigkeit: Nationalsozialistische Buchstabenkombinationen verstoßen gegen die guten Sitten. Die Behörden haben sich bundesweit darauf geeinigt, dass die folgenden Kombinationen nicht zulassungsfähig sind:

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  • AH ("Adolf Hitler"): Die Verwendung des Initials des ehemaligen Führers des nationalsozialistischen Deutschlands auf einem Kennzeichen wird als Verherrlichung oder Verharmlosung seiner Person und seiner Ideen angesehen und ist daher verboten.

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  • HH ("Heil Hitler"): Die Abkürzung bezieht sich auf den Gruß "Sieg Heil", der während der NS-Zeit verwendet wurde, um Treue zum nationalsozialistischen Regime auszudrücken. Die Verwendung dieses Kürzels auf einem Kennzeichen wird als Verherrlichung des Nationalsozialismus betrachtet und ist daher nicht gestattet.

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  • HJ ("Hitlerjugend"): Die Hitlerjugend war die Jugendorganisation der NSDAP und spielte eine entscheidende Rolle bei der Indoktrinierung und Mobilisierung junger Menschen für die Ziele des Nationalsozialismus. Die Verwendung dieses Kürzels auf einem Kennzeichen würde die Erinnerung an diese dunkle Periode der deutschen Geschichte hervorrufen und ist daher untersagt.

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  • KZ ("Konzentrationslager"): Die Abkürzung bezieht sich auf die Orte des Massenmords und der Grausamkeit während des Holocaust. Die Verwendung dieses Kürzels auf einem Kennzeichen ist respektlos gegenüber den Opfern des Holocaust und ihren Familien und daher verboten.

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  • NS ("Nationalsozialismus"): Die Verwendung dieses Kürzels auf einem Kennzeichen würde die Ideologie des Nationalsozialismus, die für Millionen von Menschenleben verantwortlich war, verherrlichen oder verharmlosen. Daher ist es nicht gestattet.

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  • SA ("Sturmabteilung"): Die SA war eine paramilitärische Organisation der NSDAP, die für ihre Gewalt gegen politische Gegner bekannt war. Die Verwendung dieses Kürzels auf einem Kennzeichen würde die Erinnerung an diese gewalttätige Organisation hervorrufen und ist daher verboten.

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  • SS ("Schutzstaffel"): Die SS war eine der brutalsten Organisationen des nationalsozialistischen Regimes, verantwortlich für zahllose Kriegsverbrechen und Massenmorde. Die Verwendung dieses Kürzels auf einem Kennzeichen würde die Erinnerung an diese Verbrechen wachrufen und ist daher nicht gestattet.
Kennzeichen Hamburg
© Yannic Alexander (Unsplash)

Sonderfall Hamburg

Obwohl die Kombination HH als individuelle Buchstabenkombination verboten ist, tragen alle Fahrzeuge, die in Hamburg zugelassen sind, HH als Ortskürzel. Was auf den ersten Blick widersprüchlich scheint, ist bei genauerer Betrachtung eine logische Folge des Begriffs der guten Sitten.

Im Falle von Hamburg wird das Kürzel "HH" in erster Linie mit der Hansestadt Hamburg assoziiert und weniger mit "Heil Hitler". Diese Assoziation beruht auf der langjährigen Verwendung des Kürzels als Kennzeichnung für Fahrzeuge aus Hamburg und seine allgemeine Akzeptanz als solche. In diesem Kontext wird "HH" von den Zulassungsbehörden nicht als Verherrlichung des Nationalsozialismus interpretiert, sondern als übliches Ortskürzel.

Verschleierte rechtsextreme Parolen

Neben offensichtlich rechtsextremen Kennzeichen gibt es keine einheitliche Praxis für Kennzeichen, die gegen die guten Sitten verstoßen. Einige Landkreise verbieten Zahlen wie 18 (für "Adolf Hitler") und 88 (für "Heil Hitler") sowie Buchstabenkombinationen wie BH, 28 und 14. Die Buchstabenkombination WP wird auch oft vermieden. In Steinburg ist das Kennzeichen IZ-AN verboten, da es rückwärts als "NAZI" gelesen werden kann. Auch im Saalekreis und in Nürnberg werden Kennzeichen mit SK-IN, N-PD bzw. N-SU nicht ausgegeben. Ähnliches gilt für HEI-L und K-Z in Heide und Köln.

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  • 14: Diese Zahlenkombination wird in einigen Landkreisen als verboten angesehen, da sie auf eine Parole eines US-amerikanischen Neonazi-Führers hinweist. Die Parole besteht aus 14 Wörtern und wird oft von Neonazis zitiert, um ihre rassistischen und extremistischen Ansichten zu unterstützen.

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  • 18: Die Zahl 18 steht in rechtsextremen Kreisen für die Initialen von "Adolf Hitler". Der erste und der achte Buchstabe des Alphabets (A und H) werden verwendet, um Hitler zu symbolisieren. Daher wird diese Zahlenkombination in einigen Bundesländern (Bayern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz) verboten, um die Verherrlichung von Nationalsozialismus und Extremismus zu verhindern.

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  • 28: In einigen Regionen Deutschlands wie Bayern und Brandenburg wird die Kombination "28" als verboten betrachtet, da sie die Anfangsbuchstaben eines rechtsextremen Netzwerks darstellt. Diese Zahlenkombination wird von extremistischen Gruppen verwendet und ist daher auf Kfz-Kennzeichen nicht erlaubt.

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  • 88: Die Zahl 88 wird oft als Code für "Heil Hitler" verwendet, da H der achte Buchstabe im Alphabet ist und "HH" somit für "Heil Hitler" steht. Aus diesem Grund wird die Zahl 88 auf Kfz-Kennzeichen in einigen Bundesländern (Bayern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt) verboten, um jegliche Verherrlichung oder Assoziation mit dem Nationalsozialismus zu verhindern.

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  • 188: Ähnlich wie bei der Zahl 88 wird auch die Kombination "188" als verboten angesehen, da sie die Initialen von "Adolf Hitler" darstellt. Die Verwendung dieser Zahlenkombination auf Kfz-Kennzeichen wird vermieden, um die Erinnerung an den Nationalsozialismus nicht zu verherrlichen.

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  • 888 / 1888 / 8888 / 8818: Die Zahlen Kombinationen werden in Brandenburg seit 2009 nicht mehr vergeben, um Assoziationen mit rechtsextremen Symbolen oder historischen Figuren zu vermeiden.

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  • HEI-L: Dieses Kennzeichen ist in Dithmarschen nahe der Kreisstadt Heide verboten. Es wird vermieden, um potenzielle Assoziationen mit extremistischen Ideologien zu vermeiden.

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  • IZ-AN: In Steinburg ist das Kennzeichen IZ-AN verboten, da es rückwärts als "NAZI" gelesen werden kann. Dies soll jegliche Verbindung zu rechtsextremen Symbolen verhindern.

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  • JN: In Brandenburg werden Kennzeichen mit der Buchstabenkombination "JN" nicht mehr vergeben, um mögliche Assoziationen mit rechtsextremen Organisationen zu vermeiden. "JN" steht für "Junge Nationaldemokraten", die Jugendorganisation der rechtsextremistischen NPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands).

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  • K-Z / K-ZZ: Diese Kennzeichen werden in Köln nicht ausgegeben, um die Verwendung von Kürzeln zu vermeiden, die mit rechtsextremen Gruppen in Verbindung gebracht werden könnten.

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  • N-S / N-SU / N-PD: In Nürnberg werden Kennzeichen mit den Kürzeln N-SU oder N-PD nicht zugelassen, um jegliche Assoziationen mit extremistischen oder politisch sensiblen Themen zu vermeiden.

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  • S-A / S-S / S-D: In Stuttgart sind bestimmte Kennzeichenkombinationen verboten, die mit historisch belasteten oder extremistischen Gruppen in Verbindung gebracht werden könnten. Ein Beispiel ist "S-D", das an den Sicherheitsdienst (SD) während des Nationalsozialismus erinnert.

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  • SD: In Hamburg und Hessen ist die Kennzeichenkombination "SD" ebenfalls verboten. Dies ist eine Maßnahme, um mögliche Assoziationen mit dem Sicherheitsdienst (SD) während des Nationalsozialismus zu vermeiden. Der Sicherheitsdienst war eine Organisation innerhalb der SS, die Geheimdienst- und Überwachungsaufgaben durchführte und eine wichtige Rolle bei der Verfolgung von politischen Gegnern und verfolgten Gruppen spielte.

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  • SK-IN: Im Saalekreis ist das Kennzeichen SK-IN nicht erlaubt, um potenzielle negative Assoziationen zu verhindern.

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  • WP: Die Buchstabenkombination "WP" wird oft vermieden, da sie an "White Pride" erinnern könnte, eine Parole, die von rechtsextremen Gruppen verwendet wird.

Landkreise verbieten Z

Auch aktuelle Ereignisse haben Auswirkungen auf die Zulassung von Kfz-Kennzeichen. Ein gutes Beispiel dafür ist der Ukraine-Russland-Krieg. In einigen deutschen Landkreisen wie Düsseldorf, Leverkusen, Herford, Neuss und Wuppertal wurde das einzelne "Z" auf Kennzeichen verboten. Warum? Weil das "Z" oft auf russischen Militärfahrzeugen zu sehen ist und im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg steht. Als Zeichen der Solidarität mit der Ukraine und um politisch neutral zu bleiben, dürfen Kennzeichen in diesen Regionen kein "Z" als alleinstehendes Kürzel mehr haben. Kennzeichen, die bereits mit einem Z erteilt wurden, genießen aber Bestandsschutz.

Weitere regional verbotene Kennzeichen

Das Verbot von "Z-Kennzeichen" in einigen Landkreisen ist nicht das einzige Beispiel für regionale Verbote. Es gibt auch andere Städte und Gemeinden, die bestimmte Kennzeichenkombinationen verboten haben.

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  • BUL-LE: Im Kreis Schwandorf (Bayern) ist die Kennzeichenkombination "BUL-LE" verboten, um mögliche Assoziationen mit dem Begriff "Bulle" zu vermeiden, der umgangssprachlich für Polizisten verwendet wird.

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  • MO-RD: In Moers (Nordrhein-Westfalen) darf die Buchstabenkombination "MO-RD" nicht auf Kfz-Kennzeichen verwendet werden. "MO" in Kombination mit "RD" könnte mit dem Wort "Mord" in Verbindung gebracht werden, was man zu verhindern wissen möchte.

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  • SU-FF: Im Rhein-Sieg-Kreis ist die Kombination "SU-FF" verboten. Das liegt daran, dass sie möglicherweise mit dem Wort "Suff" assoziiert wird, was umgangssprachlich für übermäßigen Alkoholkonsum steht. Man möchte verhindern, dass solche Kennzeichen falsch verstanden werden oder negative Assoziationen hervorrufen.

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  • WAF-FE: Im Kreis Warendorf ist die Kennzeichenkombination "WAF-FE" verboten, um mögliche Assoziationen oder Missverständnisse mit dem Begriff "Waffe" zu vermeiden.

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  • IS: Hamburg, Augsburg und der Landkreis Aichach-Friedberg vergeben nicht mehr die Buchstabenfolge "IS" auf Kfz-Kennzeichen. Das liegt daran, dass diese Buchstabenkombination möglicherweise mit der Terrororganisation "Islamischer Staat" in Verbindung gebracht werden könnte.

Frivol, aber erlaubt

In Deutschland sind Kennzeichen erlaubt, die etwas freizügiger sind, solange sie keine Gesetze oder moralischen Standards verletzen. In Städten wie Stuttgart und Segeberg sind Kennzeichen wie "S-EX" oder "SE-X" erlaubt. Zusätzlich können sich Fahrer in Segeberg als "SE-XY" und in Gelsenkirchen als "GE-IL" betiteln lassen. Die Beurteilung solcher Kennzeichen kann von der konservativen Einstellung einer Region oder den Vorgaben der Behördenleitung abhängen.

[GLOBAL] Testbericht CarCoach-Fazit - Auf den Punkt gebracht - White Text - Julian

Es ist durchaus verlockend, ein Wunschkennzeichen zu wählen, das die eigenen Initialen oder andere persönliche Bedeutungen trägt. Achte aber darauf, dass es keine problematischen Kombinationen enthält. Selbst wenn es Deine Initialen sind, könnten sie in Verbindung mit anderen Zeichen unerwünschte Assoziationen wecken oder sogar gegen Gesetze verstoßen. Überprüfe daher gründlich, ob Deine Auswahl rechtlich und moralisch unbedenklich ist. Es ist besser, auf Nummer sicher zu gehen, um späteren Ärger zu vermeiden.

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