▶ Tempolimit: 100 km/h auf Landstraßen, variiert auf Bundesstraßen, keine Begrenzung auf Autobahnen, Richtgeschwindigkeit 130 km/h
▶ Toleranzabzug: Bis 100 km/h 3 km/h, ab 101 km/h 3 Prozent
▶ Bußgelder: 20 bis 700 Euro, Verdopplung bei Vorsatz
▶ Punkte/Fahrverbot: 1 Punkt ab 21 km/h, Fahrverbot ab 41 km/h
▶ Einspruch: 14 Tage Frist, Erfolgsaussichten je nach Messart
▶ Einspruch kann Fahrverbot verzögern
05.08.2024 | Egal ob Du unachtsam warst oder bewusst zu schnell unterwegs gewesen bist: Geblitzt zu werden ist stets ärgerlich. Das gilt vor allem dann, wenn ein Fahrverbot im Raum steht. Wir erklären Dir, was Du wissen musst, wenn Du außerorts geblitzt wurdest.
Wenn Du außerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs bist, musst Du Dich an den geltenden Höchstgeschwindigkeiten orientieren, die je nach Art der Straße variieren. Auf Landstraßen und in offenen Ortschaften beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit zunächst 100 km/h. Offene Ortschaften erkennst du an einem grünen Ortseingangsschild, das mit einer gelben Beschriftung versehen ist.
Für Bundesstraßen hängt die Höchstgeschwindigkeit von den baulichen Gegebenheiten und der Umgebung ab. Sie kann sowohl die innerorts geltende Geschwindigkeit von 50 km/h als auch die außerhalb geschlossener Ortschaften geltende Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h umfassen, je nachdem, ob die Bundesstraße durch geschlossene Ortschaften führt oder außerhalb dieser verläuft. Wenn eine Bundesstraße baulich einer Autobahn ähnelt, beispielsweise durch zwei Fahrstreifen je Richtung oder durch einen Mittelstreifen getrennte Fahrtrichtungen, gilt kein Tempolimit.
Auf Autobahnen gibt es, sofern kein spezielles Tempolimit durch Verkehrszeichen vorgeschrieben ist, keine feste Höchstgeschwindigkeit. Hier gilt lediglich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, die jedoch keinen zwingenden Charakter hat und lediglich als Empfehlung dient.
Bei Geschwindigkeitsmessungen gibt es den sogenannten Toleranzabzug. Aufgrund der grundsätzlichen Fehleranfälligkeit von technischen Messungen wird je nach gefahrener Geschwindigkeit ein unterschiedlicher Geschwindigkeitswert abgezogen. Bis 100 km/h werden pauschal 3 km/h abgezogen: Wenn der Blitzer 80 km/h misst, dient eine Geschwindigkeit von 77 km/h als Grundlage für die verkehrsrechtliche Ahndung. Ab 101 km/h werden 3 Prozent der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen.
Das außerorts geltende Tempolimit beginnt ab der jeweiligen Beschilderung. In einigen Bundesländern gibt es jedoch Erlassregelungen, nach denen Geschwindigkeitsmessungen erst nach einem bestimmten Abstand zur Beschilderung vorgenommen werden dürfen. In der Regel liegt dieser Mindestabstand zwischen 100 und 150 Metern.
Im Vergleich zu innerorts sind die Bußgelder außerorts etwas niedriger. Sie reichen von 20 Euro bei einer Überschreitung bis 10 km/h bis zu 700 Euro bei einer Überschreitung von mehr als 70 km/h. Falls jedoch eine Vorsatztat nachgewiesen werden kann, kann das Bußgeld gemäß § 3 Abs. 4a BKatV sogar verdoppelt werden. Zusätzlich kommen 5 Prozent Gebühren – mindestens jedoch 25 Euro – sowie Auslagen in Höhe von 3,50 Euro für die Postzustellung nach § 107 OWiG hinzu.
Ein Punkt wird bei einer Überschreitung von mehr als 21 km/h fällig. Ab einer Überschreitung von 41 km/h gibt es zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Bei einer Überschreitung von mehr als 61 km/h droht ein zweimonatiges Fahrverbot, und bei mehr als 70 km/h wird ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt. Zudem kann ein Fahrverbot zwischen 26 und 40 km/h drohen, wenn innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr begangen wird.
Gegen einen Bußgeldbescheid hast Du die Möglichkeit, Einspruch einzulegen, wobei die Frist hierfür 14 Tage ab Zustellung des Bescheids beträgt. Das Einspruchsverfahren stellt eine Mischung aus Verwaltungs- und Gerichtsverfahren dar: Zunächst prüft die Bußgeldbehörde, ob sie dem Einspruch stattgibt und den Bescheid aufgrund eines erkennbaren Fehlers zurücknimmt. Sollte dies nicht der Fall sein, wird das Verfahren an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die es dann an das zuständige Amtsgericht abgibt.
Innerhalb weniger Wochen findet in der Regel eine Gerichtsverhandlung statt. Bei der Messung durch stationäre oder mobile Blitzer sind die Chancen, die Messung erfolgreich anzufechten, meist gering. Wenn jedoch die Messung durch Lasergeräte erfolgt ist, bestehen tendenziell bessere Erfolgsaussichten, diese anzugreifen. Eine präzise Einschätzung deiner Chancen erhältst du bei einem Rechtsanwalt, der Dich individuell beraten kann.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, das Einspruchsverfahren zu nutzen, um gegebenenfalls die Durchsetzung eines Fahrverbots hinauszuzögern. Dies kann besonders vorteilhaft sein, wenn du den Zeitpunkt der Vollstreckung des Fahrverbots beeinflussen möchtest oder noch alternative Lösungen suchst.
Das Blitzen kann wirklich frustrierend sein, vor allem, wenn es auf Landstraßen oder Autobahnen passiert. Wir alle wissen, dass es in solchen Situationen schnell teuer und unangenehm werden kann – von Bußgeldern über Punkte bis hin zu möglichen Fahrverboten. Deshalb ist es so wichtig, sich immer an die Tempolimits zu halten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Falls es doch mal passiert und Du einen Bußgeldbescheid bekommst, lass Dich nicht gleich entmutigen. Du hast das Recht, Einspruch einzulegen, aber bedenke, dass die Erfolgsaussichten je nach Art der Geschwindigkeitsmessung unterschiedlich sein können. Es kann sich durchaus lohnen, frühzeitig einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Dieser kann Dir helfen, die beste Strategie zu finden und eventuell sogar die Auswirkungen eines Fahrverbots zu verzögern.
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