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Das ändert sich für Autofahrer 2026

Neue Regeln, höhere Kosten und strengere Vorgaben

24.11.2025 | 2026 treten in Deutschland zahlreiche Änderungen für Autofahrer in Kraft. Neue Umweltstandards, steigende Kraftstoffpreise, technische Sicherheitsvorgaben und gesetzliche Fristen sorgen für spürbare Auswirkungen im Straßenverkehr und beim Geldbeutel. MeinAuto.de zeigt, was sich ändert.

Ein Auto fährt auf einer deutschen Straße dem Horizont entgegen, über dem die Jahreszahl 2026 leuchtet. Ein Symbolbild für die Fahrt in das neue Jahr und kommende Änderungen.
© MeinAuto.de (KI-Bild)

Führerschein-Umtausch: Stichtag im Januar 2026

Wer einen Kartenführerschein besitzt, der zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, muss ihn bis zum 19. Januar 2026 umtauschen. Nach Ablauf der Frist droht ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen, aber alte Dokumente können im Ausland oder bei Mietwagenanbietern Probleme verursachen.

Plane den Umtausch frühzeitig ein, da die Wartezeiten in vielen Behörden lang sind. Für die Fahrt selbst ändert sich nichts – es geht nur um die Dokumentform.

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HU-Plakette: "Blau" ist 2026 fällig

Fahrzeuge mit blauer HU-Plakette müssen 2026 zur Hauptuntersuchung. Nach erfolgreicher Prüfung gibt es die nächstfällige Plakette in Braun, gültig bis 2028. Der Farbzyklus folgt einem festen Sechsjahresrhythmus und erleichtert die schnelle Kontrolle am Nummernschild.

Kfz-Versicherung: Neue Typklassen 2026

Etwa 33.000 Modelle erhalten neue Typklassen. Rund 5,9 Millionen Versicherte müssen mit höheren Einstufungen rechnen, während 4,5 Millionen von niedrigeren Typklassen profitieren. Die Klassifizierung richtet sich nach dem Schadenverlauf eines Modells – unabhängig davon, wie lange Du schon unfallfrei fährst.

Für dich bedeutet das: Ein Blick in deinen Beitragsbescheid lohnt sich. Je nach Modell können die Änderungen den Jahresbeitrag spürbar verändern. Ein Versicherungsvergleich kann helfen, unnötige Mehrkosten zu vermeiden.

zur Kfz-Versicherung von MeinAuto.de

Regionalklassen: Wohnort wirkt sich stärker aus

Parallel werden auch die Regionalklassen überarbeitet. 51 Bezirke rutschen in eine günstigere Klasse, 48 in eine ungünstigere. Die meisten Bezirke bleiben stabil. Grundlage sind echte Schadenzahlen in den jeweiligen Zulassungsgebieten.

Wenn du umziehst oder dein Auto ummeldest, solltest du prüfen, ob deine neue Region günstiger oder teurer eingestuft ist. Das kann die Versicherungsprämie – je nach Fahrzeug – deutlich beeinflussen.

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Kfz-Steuerbefreiung: Verlängerung für Elektroautos

Aktuell gilt eine zehnjährige Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos, die bis Ende 2025 zugelassen werden. Diese Regelung soll auf Neuzulassungen bis zum 31. Dezember 2030 ausgeweitet werden. Die maximale Befreiung läuft dann bis Ende 2035. Der Gesetzentwurf liegt bereits vor und soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Für dich heißt das: Wer zwischen 2026 und 2030 ein neues Elektroauto anmeldet, kann weiterhin mehrere Jahre ohne Kfz-Steuer fahren. Das reduziert die laufenden Kosten und macht die Gesamtkalkulation eines E-Autos transparenter.

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Euro-7-Norm: Strengere Vorgaben für Abgase, Bremsen und Batterien

Ab dem 29. November 2026 gilt die neue Euro-7-Norm für neu typgenehmigte Pkw und leichte Transporter. Ein Jahr später sind alle Neuzulassungen betroffen. Die klassischen Abgasgrenzwerte ändern sich nur leicht, entscheidend sind die neuen Messvorschriften. Erstmals werden ultrafeine Partikel unter zehn Nanometern erfasst, und die Tests prüfen genauer, wie sauber ein Auto auch nach vielen Kilometern bleibt. Die Abgasnachbehandlung muss mindestens 160.000 Kilometer bzw. acht Jahre funktionieren, in Teilen sogar bis zu 200.000 Kilometer oder zehn Jahre.

Neu sind auch Vorgaben zu Bremsen- und Reifenabrieb. Für Elektroautos gelten strengere Grenzwerte beim Bremsstaub (3 mg/km), während Verbrenner zunächst 7 mg/km einhalten müssen. Ab 2035 gilt ein einheitlicher Grenzwert von 3 mg/km. Beim Reifenabrieb stehen Prüfverfahren fest, konkrete Grenzwerte werden noch definiert. Damit rückt der gesamte Fahrzeugverschleiß stärker in den Fokus.

Batterien: Mindesthaltbarkeit für Elektro- und Plug-in-Modelle

Erstmals müssen Traktionsbatterien eine bestimmte Restkapazität nachweisen. Nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern müssen mindestens 80 Prozent der ursprünglichen Kapazität vorhanden sein. Nach acht Jahren bzw. 160.000 Kilometern dürfen es nicht weniger als 72 Prozent sein. Diese Vorgaben betreffen alle neu typgenehmigten Elektro- und Plug-in-Hybridmodelle ab Ende 2026.

Für dich heißt das: Hersteller müssen langlebigere Akkus verbauen und ihre Haltbarkeit klar dokumentieren. Das schafft mehr Transparenz beim Kauf eines Elektroautos und kann langfristig Einfluss auf Garantiebedingungen und Wiederverkaufswerte haben.

CO₂-Preis: Was 2026 an der Zapfsäule passiert

Deutschland stellt 2026 auf ein Auktionssystem für Emissionszertifikate um. Der Preis muss zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO₂ liegen. Zusätzlich gibt es feste Verkaufstermine zum Preis von 68 Euro pro Zertifikat. Da der CO₂-Preis schon 2025 bei 55 Euro liegt, fällt die Veränderung moderat aus.

Bleibt der Preis stabil, ändert sich für Dich beim Literpreis von Benzin oder Diesel nichts. Steigt er aber auf 65 Euro, könnten je Liter rund 2,8 Cent (Benzin) bzw. 3,2 Cent (Diesel) dazukommen – jeweils inklusive Mehrwertsteuer. Die genaue Entwicklung hängt von den Auktionsergebnissen ab.

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Pendlerpauschale: Mehr Geld ab dem ersten Kilometer

Zum 1. Januar 2026 soll die Entfernungspauschale auf einheitlich 38 Cent pro Kilometer steigen – und zwar sofort ab dem ersten Kilometer. Bisher galten die 38 Cent erst ab dem 21. Kilometer. Die Änderung ist beschlossen, muss aber noch die parlamentarischen Abstimmungen im Dezember 2025 durchlaufen.

Für dich als Autofahrer bedeutet das: Die steuerliche Entlastung fällt künftig höher aus, vor allem für kurze und mittlere Arbeitswege. Das kann sich spürbar auf deine jährliche Steuererklärung auswirken.

Dienstwagen: Höhere Preisgrenze für die 0,25-%-Regel bei E-Autos

Für rein elektrische Dienstwagen, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft werden, steigt die Preisgrenze für die 0,25-Prozent-Versteuerung auf 100.000 Euro. Liegt der Listenpreis darüber, gilt die 0,5-Prozent-Regel. Für Verbrenner bleibt es bei der 1-Prozent-Versteuerung. Zusätzlich gibt es für E-Autos eine befristete degressive Abschreibung (bis Anfang 2028).

Damit sollen elektrische Firmenwagen attraktiver bleiben. Für dich lohnt es sich, die Anschaffungszeitpunkte im Blick zu behalten – sowohl als Arbeitgeber als auch als Arbeitnehmer mit Dienstwagenoption.

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Fahrtenschreiber: Pflicht für leichte Transporter im Grenzverkehr

Ab dem 1. Juli 2026 müssen Transporter zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen im EU-Grenzverkehr mit einem intelligenten Tachographen (Gen2V2) ausgestattet sein. Er protokolliert unter anderem Grenzübertritte. Nationale und private Fahrten sind weiterhin ausgenommen.

Wenn du gewerblich fährst oder Transportfahrzeuge nutzt, solltest du rechtzeitig prüfen, ob dein Fahrzeug die Vorgaben erfüllt. Verstöße können teuer werden und zu Stilllegungen führen.

Moderner eCall: Pflicht für neue Modelle ab 2026

Ab dem 1. Januar 2026 müssen neu entwickelte Modelle einen eCall besitzen, der über LTE oder 5G funkt. Hintergrund ist die schrittweise Abschaltung der 2G- und 3G-Netze. Ab 2027 dürfen Neuwagen dann nur noch mit diesen modernen Systemen zugelassen werden.

Für dich bleibt die 112-Notruffunktion unverändert, aber die Technik dahinter wird zuverlässiger und zukunftssicher. Das ist besonders wichtig, wenn du viel unterwegs bist oder häufig in Regionen mit schwächeren Mobilfunknetzen fährst.

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