Elektroautos gehört die Zukunft. Allerdings sind sie noch recht teuer. Abhilfe schafft die BAFA-Prämie: Staat und Hersteller erstatten beim Kauf oder Leasing von E-Autos einen Teil der Anschaffungskosten. Damit sparst Du mehrere Tausend Euro!
Elektroautos gehört die Zukunft. Allerdings sind sie noch recht teuer. Abhilfe schafft die BAFA-Prämie: Staat und Hersteller erstatten beim Kauf oder Leasing von E-Autos einen Teil der Anschaffungskosten. Damit sparst Du mehrere Tausend Euro!
Seit dem 1. Januar 2023 beschränkt sich die BAFA-Prämie ausschließlich auf rein batterieelektrische Fahrzeuge und Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb. Die staatliche Förderung von Plug-in-Hybriden wurde nach dem 31. Dezember 2022 eingestellt.
Neben dem Kauf von Elektro-Neuwagen wird auch das Leasing von batterieelektrischen Neuwagen bzw. jungen Gebrauchten gefördert.
Je nach Fahrzeugart sind Besonderheiten zu beachten:
Für die Antragsstellung sind folgende Punkte zu beachten:
Insgesamt stellt der Bund für die BAFA-Prämie bis 2024 rund 3,4 Milliarden Euro zur Verfügung: 2,1 Milliarden für 2023, weitere 1,3 Milliarden Euro für 2024. Achtung: Sobald die Mittel ausgeschöpft sind, endet das Förderprogramm.
Unser Tipp: Nicht lange zögern! Wer zu lange wartet, verpasst die Möglichkeit, von der BAFA-Prämie zu profitieren. Es gilt das daher Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Auf MeinAuto.de Elektrofahrzeug auswählen und Angebot anfordern.
Bestellung abschließen und Kauf- oder Leasingvertrag unterschreiben.
Sobald das Fahrzeug erworben/geleast und zugelassen ist, Antrag innerhalb eines Jahres online über das Portal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Alternativ kann auch das "Nutzerkonto Bund" genutzt werden.
Sind alle Unterlagen (Kauf: u.a. Rechnung / Leasing: u.a. Leasingvertrag, verbindliche Bestellung, Kalkulation der Leasingrate) eingereicht und alle Angaben positiv geprüft, wird Dir eine Zusage erteilt und die Zahlung des staatlichen Fördergelds auf Dein Konto veranlasst.
Neuwagen: bis zu 6.750 Euro!
Junge Gebrauchtwagen: bis zu 4.500 Euro!
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Fahrzeugtyp | Listenpreis Basismodell* | Anteil Bund | Anteil Hersteller | Gesamtprämie |
---|---|---|---|---|
Neuwagen | bis 40.000 € | 4.500 € | 2.250 € | 6.750 € |
Neuwagen | über 40.000 bis 65.000 € | 3.000 € | 1.500 € | 4.500 € |
Gebrauchtwagen | bis 65.000 € | 3.000 € | 1.500 € | 4.500 € |
Fahrzeugtyp | Leasingdauer | Listenpreis Basismodell* | Anteil Bund | Anteil Hersteller | Gesamtprämie |
---|---|---|---|---|---|
Neuwagen | Leasing ab 12 bis 23 Monate | bis 40.000 € | 2.250 € | 1.125 € | 3.375 € |
Neuwagen | Leasing ab 12 bis 23 Monate | über 40.000 bis 65.000 € | 1.500 € | 750 € | 2.250 € |
Neuwagen | Leasing ab 24 Monate | bis 40.000 € | 4.500 € | 2.250 € | 6.750 € |
Neuwagen | Leasing ab 24 Monate | über 40.000 € bis 65.000 € | 3.000 € | 1.500 € | 4.500 € |
Gebrauchtwagen | Leasing ab 12 bis 23 Monate | bis 65.000 € | 1.500 € | 750 € | 2.250 € |
Gebrauchtwagen | Leasing ab 24 Monate | bis 65.000 € | 3.000 € | 1.500 € | 4.500 € |
*Netto-Listenpreis: Die Voraussetzungen für den Umweltbonus beziehen sich auf das Grundmodell ohne Sonderausstattung. Gewählte Sonderausstattungen beeinflussen die Förderfähigkeit des Fahrzeugs nicht.
Wichtig: Ab dem 1. September 2023 können ausschließlich Privatpersonen die Förderprämie beantragen. Unternehmen sind davon dann ausgeschlossen, profitieren aber weiterhin von einer günstigen monatlichen Steuer für Dienstwagen (0,25 % des Fahrzeugpreises).
Ob auch Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen ab 2023 die BAFA-Prämie nutzen dürfen, wird derzeit noch vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) geprüft.
Ab dem 1. Januar 2024 wird der staatliche Anteil der Förderprämie gesenkt. Er beträgt dann nur noch maximal 3.000 Euro. Für Fahrzeuge, die teurer als 45.000 Euro sind, entfällt die Förderprämie ganz.
Neuwagen: bis zu 4.500 Euro!
Junge Gebrauchtwagen: bis zu 3.600 Euro!
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Junge Gebrauchtwagen: bis zu 3.600 Euro!
*Netto-Listenpreis: Die Voraussetzungen für den Umweltbonus beziehen sich auf das Grundmodell ohne Sonderausstattung. Gewählte Sonderausstattungen beeinflussen die Förderfähigkeit des Fahrzeugs nicht.
Ab dem 1. Januar 2024 wird der staatliche Anteil der Förderprämie gesenkt. Er beträgt dann nur noch maximal 3.000 Euro. Für Fahrzeuge, die teurer als 45.000 Euro sind, entfällt die Förderprämie ganz.
Fahrzeugtyp | Listenpreis Basismodell* | Anteil Bund | Anteil Hersteller | Gesamtprämie |
---|---|---|---|---|
Neuwagen | bis 45.000 € | 3.000 € | 1.500 € | 4.500 € |
Gebrauchtwagen | bis 45.000 € | 2.400 € | 1.200 € | 3.600 € |
Fahrzeugtyp | Leasingdauer | Listenpreis Basismodell* | Anteil Bund | Anteil Hersteller | Gesamtprämie |
---|---|---|---|---|---|
Neuwagen | Leasing ab 12 bis 23 Monate | bis 45.000 € | 1.500 € | 750 € | 2.250 € |
Neuwagen | Leasing ab 24 Monate | bis 45.000 € | 3.000 € | 1.500 € | 4.500 € |
Gebrauchtwagen | Leasing ab 12 bis 23 Monate | bis 45.000 € | 1.200 € | 600 € | 1.800 € |
Gebrauchtwagen | Leasing ab 24 Monate | bis 45.000 € | 2.400 € | 1.200 € | 3.600 € |
*Netto-Listenpreis: Die Voraussetzungen für den Umweltbonus beziehen sich auf das Grundmodell ohne Sonderausstattung. Gewählte Sonderausstattungen beeinflussen die Förderfähigkeit des Fahrzeugs nicht.
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