04.02.2026 | Der Führerscheinumtausch in Deutschland läuft weiter – und für viele Autofahrer ist 2026 ein entscheidendes Jahr. Die Frist für Führerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 ist am 19. Januar 2026 abgelaufen. Wer noch nicht umgetauscht hat, sollte jetzt handeln. Gleichzeitig rückt bereits die nächste Gruppe in den Fokus: Führerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004. Ob dein Führerschein betroffen ist und was jetzt gilt, erklärt MeinAuto.de
Führerscheinumtausch
Diese Autofahrer sind jetzt an der Reihe
CarCoach Facts
Das Wichtigste auf einen Blick
▶ Führerscheine 1999–2001: Frist seit 19. Januar 2026 abgelaufen
▶ Führerscheine 2002–2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
▶ Kosten: ca. 30-40 Euro
▶ Passfoto und Ausweis für Umtausch nötig
▶ Frist verpasst: 10 Euro Verwarnungsgeld
▶ Gültigkeitsdauer neuer Führerscheine: 15 Jahre
Stichtag 19. Januar
Seit dem 20. Januar 2025 galt die Umtauschpflicht für Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden. Diese Frist ist am 19. Januar 2026 ausgelaufen. Wer seinen Führerschein bisher nicht getauscht hat, begeht zwar keine Straftat, muss aber mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen und riskiert vor allem Probleme bei Kontrollen im Ausland.
▶ Seit Ende Januar 2026 liegt der Umtauschfokus nun auf Führerscheinen aus den Jahren 2002 bis 2004. Für diese Gruppe endet die Frist am 19. Januar 2027.
Hintergrund ist der EU-weite Plan, bis spätestens 2033 ausschließlich einheitliche, fälschungssichere EU-Führerscheine im Umlauf zu haben.
Wechselfristen
Alle Daten in der Übersicht
Führerscheine, ausgestellt bis 31. Dezember 1998
Die Frist richtet sich nach dem Geburtsjahr des Inhabers
-
Geburtsjahr vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
-
1953–1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
-
1959–1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
-
1965–1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
-
1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Führerscheine, ausgestellt ab 1. Januar 1999
Die Frist richtet sich nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins
-
1999–2001: Umtauschfrist am 19. Januar 2026 abgelaufen
-
2002–2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
-
2005–2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
-
2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
-
2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
-
2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
-
2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
-
2012–18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
So funktioniert der Umtausch - das kostet er
Für den Führerscheinumtausch benötigst du:
-
deinen aktuellen Führerschein
-
ein biometrisches Passfoto
-
einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
Wurde dein Führerschein nicht an deinem heutigen Wohnort ausgestellt, brauchst du zusätzlich eine Karteikartenabschrift der damaligen Ausstellungsbehörde.
Die Kosten für den Umtausch liegen in der Regel bei:
-
Verwaltungsgebühr: ca. 25–30 Euro
-
Passfoto: ca. 5–10 Euro
-
optionaler Direktversand: ca. 5–7 Euro
▶ Insgesamt solltest du mit rund 30–40 Euro rechnen.
Für Berufskraftfahrer der Klassen C oder D können durch ärztliche Untersuchungen und Sehtests zusätzliche Kosten entstehen.
Keine Fahrprüfung erforderlich
Der Umtausch ist rein verwaltungstechnisch und hat keine Auswirkungen auf deine Fahrerlaubnis. Eine erneute Fahrprüfung oder ärztliche Untersuchungen sind nicht notwendig. Auch für den Motorradführerschein gelten dieselben Umtauschfristen und Regelungen.
Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine haben eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist muss der Führerschein erneuert werden.
Alte Klasse, neuer Schein
Diese Fahrerlaubnis-Klassen werden umgeschrieben
Klasse alt
1
1a
1b
2
3
3
3
4
5
A1
A (beschränkt)
A
B
BE
C1
C1E
C
CE
M
L
S
T
Stichtag Erteilung
vor dem 1.1.1989
vor dem 1.1.1989
nach dem 31.12.1988
nach dem 31.3.1980
vor dem 1.4.1980
nach 31.3.1980 - 31.12.1988
nach dem 31.12.1988
vor dem 1.4.1980
vor dem 1.1.1989
vor dem 19.1.2013
vor dem 19.1.2013
vor dem 19.1.2013
vor dem 19.1.2013
vor dem 19.1.2013
vor dem 19.1.2013
vor dem 19.1.2013
vor dem 19.1.2013
vor dem 19.1.2013
vor dem 19.1.2013
vor dem 19.1.2013
vor dem 19.1.2013
vor dem 19.1.2013
Klasse neu
A, A2, A1, AM, L
A, A2, A1, AM, L
A1, AM, L
A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T
A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T*
A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T*
A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T*
A1, AM, L
AM, L
A1, AM
A**, A2, A1, AM
A, A2, A1, AM
A, A1, AM, B, L
A, A1, AM, B, BE, L
A, A1, AM, B, C1, L
A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, L
A, A1, AM, B, C1, C, L
A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T
AM
L
AM
AM, L, T
| * Klasse T wird nur auf Antrag und nur für in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen erteilt.
| ** Klasse A nur nach mindestens zwei Jahren Besitz der Klasse A (beschränkt).
Wenn dein Führerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, ist die Umtauschfrist inzwischen abgelaufen. Der Stichtag war der 19. Januar 2026. Hast du deinen Führerschein noch nicht umgetauscht, solltest du das jetzt schnell nachholen, um Verwarnungsgeld oder Probleme bei Kontrollen – vor allem im Ausland – zu vermeiden.
Für den Umtausch benötigst du ein biometrisches Passfoto, deinen bisherigen Führerschein sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Die Kosten liegen in der Regel bei rund 25 bis 30 Euro. Wer die Frist verpasst hat, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen.
Mein Tipp: Achte darauf, dass dein Passfoto aktuell ist und alle biometrischen Vorgaben erfüllt. Das spart Rückfragen – und beschleunigt den Umtausch deutlich.
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