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Führerscheinumtausch

Diese Autofahrer sind 2026 an der Reihe

02.01.2026 | Millionen Führerscheine in Deutschland müssen schrittweise umgetauscht werden – und 2026 wird es für viele Autofahrer ernst. Aktuell läuft die Frist für Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden. Ob dein Führerschein betroffen ist, hängt vom Ausstellungsjahr ab. MeinAuto.de sagt dir, ob du jetzt an der Reihe bist.

Führerschein alt neu Umtausch
© Canva
CarCoach David Finger Perfekt

CarCoach Facts

Das Wichtigste auf einen Blick

▶ Führerscheine aus 1999–2001: Umtausch bis 19. Januar 2026

▶ Kosten: ca. 30-40 Euro

▶ Passfoto und Ausweis für Umtausch nötig

▶ Frist verpasst: 10 Euro Verwarnungsgeld

▶ Gültigkeitsdauer neuer Führerscheine: 15 Jahre

Stichtag 19. Januar

Seit dem 20. Januar 2025 liegt der Umtauschfokus auf Führerscheinen, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden. Diese Frist endet jetzt: Spätestens am 19. Januar 2026 muss der neue EU-Führerschein beantragt sein.

Damit läuft der EU-weite Plan weiter, alle alten Führerscheine schrittweise durch den einheitlichen, fälschungssicheren EU-Führerschein zu ersetzen. Ziel bleibt: Bis 2033 sollen ausschließlich einheitliche Führerscheindokumente innerhalb der EU im Umlauf sein.

Zuvor waren bereits andere Gruppen betroffen: Bis 19. Januar 2025 mussten alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, und deren Inhaber 1971 oder später geboren sind.

Wechselfristen

Alle Daten in der Übersicht

Führerscheine, ausgestellt bis 31. Dezember 1998

Die Frist richtet sich nach dem Geburtsjahr des Inhabers

  • Geburtsjahr vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033

  • 1953–1958: Umtausch bis 19. Januar 2022

  • 1959–1964: Umtausch bis 19. Januar 2023

  • 1965–1970: Umtausch bis 19. Januar 2024

  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Führerscheine, ausgestellt ab 1. Januar 1999

Die Frist richtet sich nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins

  • 1999–2001: Umtausch bis 19. Januar 2026

  • 2002–2004: Umtausch bis 19. Januar 2027

  • 2005–2007: Umtausch bis 19. Januar 2028

  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029

  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030

  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031

  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032

  • 2012–18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

So funktioniert der Umtausch - und das kostet er

Für den Führerscheinumtausch brauchst du deinen aktuellen Führerschein, ein biometrisches Passfoto sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Wurde dein Führerschein nicht von der Behörde deines heutigen Wohnsitzes ausgestellt, ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift nötig, die du bei der damaligen Ausstellungsbehörde anfordern kannst.

Die Kosten für den Umtausch liegen in der Regel bei 25 bis 30 Euro für die reine Verwaltungsgebühr. Hinzu kommen etwa 5 bis 10 Euro für ein neues biometrisches Passfoto sowie optional 5 bis 7 Euro für den Direktversand des Führerscheins nach Hause. Insgesamt solltest du mit rund 30 bis 40 Euro rechnen. Für Berufskraftfahrer der Klassen C oder D können zusätzlich Kosten für ärztliche Gutachten und Sehtests anfallen, wodurch der Umtausch deutlich teurer wird.

Wichtig: Verpasst du die Umtauschfrist, droht ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. Außerdem kann der alte Führerschein im Ausland Probleme verursachen, da er dort unter Umständen nicht mehr anerkannt wird. Warte daher nicht zu lange und sichere dir rechtzeitig einen Termin bei deiner Fahrerlaubnisbehörde.

Keine Fahrprüfung erforderlich

Der Umtausch ist rein verwaltungstechnisch und hat keine Auswirkungen auf deine Fahrerlaubnis. Eine erneute Fahrprüfung oder ärztliche Untersuchungen sind nicht notwendig. Auch für den Motorradführerschein gelten dieselben Umtauschfristen und Regelungen.

Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine haben eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist muss der Führerschein erneuert werden.

Alte Klasse, neuer Schein

Diese Fahrerlaubnis-Klassen werden umgeschrieben

Klasse alt

1

1a

1b

2

3

3

3

4

5

A1

A (beschränkt)

A

B

BE

C1

C1E

C

CE

M

L

S

T

Stichtag Erteilung

vor dem 1.1.1989

vor dem 1.1.1989

nach dem 31.12.1988

nach dem 31.3.1980

vor dem 1.4.1980

nach 31.3.1980 - 31.12.1988

nach dem 31.12.1988

vor dem 1.4.1980

vor dem 1.1.1989

vor dem 19.1.2013

vor dem 19.1.2013

vor dem 19.1.2013

vor dem 19.1.2013

vor dem 19.1.2013

vor dem 19.1.2013

vor dem 19.1.2013

vor dem 19.1.2013

vor dem 19.1.2013

vor dem 19.1.2013

vor dem 19.1.2013

vor dem 19.1.2013

vor dem 19.1.2013

Klasse neu

A, A2, A1, AM, L

A, A2, A1, AM, L

A1, AM, L

A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T

A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T*

A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T*

A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T*

A1, AM, L

AM, L

A1, AM

A**, A2, A1, AM

A, A2, A1, AM

A, A1, AM, B, L

A, A1, AM, B, BE, L

A, A1, AM, B, C1, L

A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, L

A, A1, AM, B, C1, C, L

A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T

AM

L

AM

AM, L, T

| * Klasse T wird nur auf Antrag und nur für in der Land- und Forstwirtschaft tätige Personen erteilt.

| ** Klasse A nur nach mindestens zwei Jahren Besitz der Klasse A (beschränkt).

CarCoach David Arme verschränkt

Wenn dein Führerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, bist du jetzt – Anfang 2026 – unmittelbar vom Umtausch betroffen. Die Frist endet am 19. Januar 2026. Um Ärger, Zusatzkosten oder Probleme im In- und Ausland zu vermeiden, solltest du den Termin bei deiner Fahrerlaubnisbehörde möglichst frühzeitig buchen.

Für den Umtausch benötigst du lediglich ein biometrisches Passfoto, deinen bisherigen Führerschein sowie einen gültigen Ausweis. Die Kosten liegen in der Regel bei rund 25 bis 30 Euro. Verpasst du die Frist, droht ein Verwarnungsgeld von zehn Euro.

Mein Tipp: Achte darauf, dass dein Passfoto beim Umtausch frisch und den Anforderungen entsprechend ist. Das beschleunigt den gesamten Umtauschprozess!

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