Dienstwagen mit Elektro- und Hybridantrieb haben Steuervorteile: Seit 2020 wird nur noch ein geringer Anteil von 0,25 Prozent des Listenpreises als Grundlage für die Steuerlast berechnet, was die Steuer erheblich reduziert. Diese Regelung gilt auch weiterhin, nachdem die staatliche BAFA-Prämie für E-Autos im Dezember 2023 ausgelaufen ist.