Dienstwagen mit Elektro- und Hybridantrieb erhalten ab 2020 eine weitere Steuervergünstigung: die Bemessungsgrundlage für den geldwerten Vorteil beträgt nur noch 0,25 Prozent vom Listenpreis - die Steuerlast sink so eklatant.
Dienstwagen mit Elektro- und Hybridantrieb erhalten ab 2020 eine weitere Steuervergünstigung: die Bemessungsgrundlage für den geldwerten Vorteil beträgt nur noch 0,25 Prozent vom Listenpreis - die Steuerlast sink so eklatant.
Autos mit Elektromotor oder Plug-in-Hybrid-Antrieb fahren lokal geräusch- und emissionsfrei. Außerdem sind sie im Unterhalt meist günstiger als konventionell betriebene Fahrzeuge. Ob als Nutzfahrzeug oder Dienstwagen - für Firmen werden E-Autos immer interessanter. Der hohe Anschaffungspreis ist aktuell aber noch ein Hindernis.
Arbeitnehmern, die ihren Dienstwagen auch privat nutzen ist die 1%-Regelung bekannt. Für die geldwerten Vorteile, die sie erhalten, müssen sie monatlich einen Prozent des Listenpreises versteuern. Um die Nachfrage von Elektroautos zu steigern, hat der Bund nun eine Förderung beschlossen, den sogenannten Umweltbonus, welcher die Steuerlast senkt. Bei einem Elektrofahrzeug als Dienstwagen musst Du seit 2020 nur noch 0,25% des Listenpreises versteuern.
Der Bund greift der neuen Technologie deshalb mit großzügigen Starthilfen unter die Arme:
Nur noch 0,25% des Listenpreises muss der Arbeitnehmer monatlich versteuern. Diese Maßnahme macht E-Autos als Dienstwagen deutlich attraktiver. Aufgrund der hohen Anschaffungskosten waren Elektroautos finanziell bisher eher unattraktiv für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Neben der eigenen Nutzung eines Firmenwagens kannst Du ein E-Auto auch Deinem Mitarbeiter zur Privatnutzung überlassen. Hier musst Du beachten, dass die Überlassung des Fahrzeugs einen geldwerten Vorteil darstellt, den Dein Mitarbeiter versteuern muss. Dies wird bei der monatlichen Gehaltsabrechnung berücksichtigt.
Die Kosten für das Aufladen des Fahrzeugs übernimmt der Fahrzeughalter. Dies gilt auch, wenn du Deinem Mitarbeiter das Fahrzeug zur privaten Nutzung überlässt. Für die Abrechnung gibt es mehrere Möglichkeiten. Du kannst Deinem Mitarbeiter z. B. die Kosten für eine Ladekarte erstatten oder auf Deinem Firmengelände eine Wallbox installieren.
Für Firmen und Dienstwagen-Fahrer ergibt sich dadurch eine Steuerersparnis im drei- bis vierstelligen Bereich. Zusätzliches Sparpotential lässt sich über MeinAuto.de erschließen - z.B. mit unseren Top-Preisen für Elektroautos und unserem attraktiven Geschäftsleasing.
Informationen zu weiteren Förderungen von Elektroautos findest Du hier!
Die private Nutzung des Firmenautos gilt als geldwerter Vorteil - also als ein Sachbezug, der versteuert werden muss. Die Steuerlast bemisst sich nach dem Brutto-Listenpreis des Fahrzeugs. Bisher war die Bemessungsgrundlage unabhängig von der Antriebsart; für Elektrofahrzeuge gab es lediglich einen von der Batteriegröße abhängigen Minderungsbetrag. Diese Regelung ändert sich ab 2020 und gilt für Neuzulassungen zwischen dem 1. Januar 2019 und vermutlich bis 2030. So wird die Bemessungsgrundlage für Elektroautos mit Steckdosenantrieb um ein Viertel reduziert.
Für Firmen und Dienstwagenfahrer, die ein E-Auto oder ein Modell mit Plug-in-Hybrid einsetzen wollen, bedeutet das einen doppelten Vorteil. Durch die Verringerung der Bemessungsgrundlage reduziert sich der Betrag für den geldwerten Vorteil und die daraus folgende Steuerlast:
Auch bei der Nutzung eines Fahrtenbuchs wirkt sich die Halbierung der Bemessungsgrundlage steuermindernd aus.
Alle Fahrzeuge, die mit einem Elektromotor angetrieben werden sowie Hybrid-Antriebe werden durch diese Förderung begünstigt. Dadurch soll die Nachfrage nach Elektroautos gesteigert werden und die Elektromobilität noch attraktiver werden. Besonders die teureren Modelle werden attraktiver, so wird ein Mercedes E 350e Plug-in-Hybrid mit einem Listenpreis von 60.000 Euro nur mit 300 Euro geldwertem Vorteil belegt, während vergleichbare Modelle ohne Förderung weit über diesem Wert liegen. Über MeinAuto.de können sie viele Elektroautos und Hybrid-Autos konfigurieren.
Das hängt vom Listenpreis und vom persönlichen Steuersatz ab. Aber folgende Beispiele geben einen Ausblick auf die zu erwartenden Steuervorteile:
Hier vergleichen wir einen VW e-Golf 7 (Kraftstoffverbrauch: 13,2 kWh auf 100 km, 0 g/km CO2 und Energieeffizienzklasse A+) mit einem Golf Highline mit dem 150 PS starken 2.0 TDI (Kraftstoffverbrauch: 5,0 Liter auf 100 km, 130 g/km CO2 und Energieeffizienzklasse B):
Legt man einen Arbeitsweg von 20 Kilometern und einen persönlichen Steuersatz von 30% zugrunde, beträgt die Steuerersparnis für den Elektro- gegenüber dem Diesel-Golf im Jahr 2019 rund 850 Euro jährlich.
Hier vergleichen wir die BMW 5er Limousine, als Plug-in-Hybrid 530e (Kraftstoffverbrauch: 13,1 kWh auf 100 km, 2,1 Liter auf 100 km, 47 g/km CO2 und Energieeffizienzklasse A+) und mit der 5er Limousine mit dem 530d Diesel (Kraftstoffverbrauch: 5,1 Liter auf 100 km, 134 g/km CO2 und Energieeffizienzklasse A):
Basierend auf denselben Annahmen läge der Vorteil hier bei gut 1.700 Euro p.a.: wiederum zu Gunsten des Steckdosen-Antriebs.
E-Autos, die sich besonders gut als Firmenwagen eignen, findest Du hier.
Neben den steuerlichen Vorteilen können sowohl Privat- als auch Gewerbekunden bei MeinAuto.de von weitere Einsparungen profitieren - insbesondere durch unser Gewerbeleasing und durch unsere Gewerbefinanzierung. Zum einen reduzieren unsere hohen Neuwagen-Rabatte die Listenpreise und die Leasingsumme deutlich. Zum anderen garantieren unsere Konditionen niedrige Zinsen und eine große Flexibilität.
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