▶ Verkehrssünden im Ausland können mit teuren Bußgelder bestraft werden
▶ Geschwindigkeitsverstöße können in Ländern wie Dänemark, Italien und Frankreich hohe Geldstrafen verursachen, während in der Schweiz sogar Freiheitsstrafen drohen
▶ Die Benutzung von Mobiltelefonen am Steuer ist in der gesamten EU verboten
▶ EU-Bußgelder können in Deutschland vollstreckt werden. Großbritannien kann jedoch keine Bußgelder mehr in EU-Ländern eintreiben
01.09.2022 | Verkehrssünden im Ausland können richtig teuer werden. In einigen Ländern drohen sogar Freiheitsstrafen, wenn Du zu schnell unterwegs bist. MeinAuto.de gibt einen Überblick über Bußgelder im Ausland – und über die kuriosesten Gesetze.
Obwohl die deutschen Bußgelder in den letzten Jahren etwas erhöht wurden, sind sie im Vergleich zum europäischen Ausland noch immer recht niedrig. So werden in Dänemark für 20 km/h Mehrstundenkilometer mindestens 135 Euro, für Geschwindigkeitsüberschreitungen von 50 km/h nicht weniger als 300 Euro aufgerufen. Wenn Du in Italien 20 km/h zu schnell bist, kostet Dich das mindestens 170 Euro. Bei 50 km/h zu viel sind es mindestens 530 Euro. Zwischen 22 und 7 Uhr sind die Geldbußen in Italien zudem um 30 Prozent erhöht.
Während eine Überschreitung von 20 km/h in Frankreich mit 135 Euro zu Buche schlägt, werden bei 50 km/h sogar 1.500 Euro fällig. In Österreich werden bei bis zu 20 km/h zu viel auf dem Tacho mindestens 29 Euro fällig, bei 50 km/h mindestens 300 Euro.
Besonders vorsichtig solltest Du in der Schweiz fahren. Hier wartet schon bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung um einen Stundenkilometer ein Bußgeld auf Dich:
Zudem kommt es in der Schweiz zu einem strafrechtlichen Verfahren, wenn Du mindestens 70 km/h statt 30 km/h, 100 km/h statt 50 km/h oder auf Autobahnen mindestens 80 km/h zu schnell fährst. Dann droht Dir die Entziehung Deiner Fahrerlaubnis, die Einziehung Deines Fahrzeugs und eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.
Eine Promillefahrt kann nicht nur gefährlich werden, sondern auch teuer. Dies gilt inzwischen in den allermeisten Ländern: In Dänemark wird maximal ein Monatsgehalt fällig, während Italien mindestens 530 Euro verlangt. In Frankreich musst Du mindestens 135 Euro zahlen und in der Schweiz mindestens 625 Euro. In Österreich liegt das Bußgeld bei mindestens 300 Euro. Alle Länder haben – ungeachtet von strengeren Sonderregelungen für Fahranfänger und Berufskraftfahrer – eine 0,5-Promille-Grenze.
Nachdem Schweden im Februar 2018 das sogenannte „Handyverbot“ eingeführt hat, ist die Benutzung von Mobiltelefonen in der ganzen Europäischen Union verboten. Während ein Verstoß in Dänemark 200 Euro kostet, werden in Italien mindestens 165 Euro und in Frankreich mindestens 135 Euro fällig. Die Schweiz verlangt indes 95 Euro, Österreich mindestens 50 Euro. Besonders folgsam solltest Du übrigens in Estland sein: Hier kostet Dich ein Verstoß gegen das Handyverbot bis zu 400 Euro.
Wenn es ums Parken geht, sind die Ge- und Verbote oft besonders intransparent: Während Tempolimits und rote Ampeln sich von selbst erklären, haben unterschiedliche Parkzonen und farbige Straßenmarkierungen im Ausland so ihre Tücken – vor allem dann, wenn Du im hektischen Stadtverkehr einen Parkplatz suchst. Wenn Du in Dänemark falsch parkst, kostet Dich das 70 Euro. In Italien werden mindestens 40 Euro fällig, während in Frankreich mindestens 15 Euro aufgerufen werden. Österreich ahndet Parkverstöße mit mindestens 20 Euro. Die Schweiz ist wieder einmal besonders streng: Das Überschreiten der zulässigen Parkzeit kostet mindestens 40 Euro, das Falschparken mindestens 125 Euro.
Bei der Suche nach ausländischen Verkehrsregeln stößt man unweigerlich auf einige Kuriositäten. Ein Gesetz zum Bürokratieabbau in Frankreich ermöglicht es unter anderem, dass Du in Tabakgeschäften sogenannte Steuermarken in der Höhe des gegen Dich verhängten Bußgelds kaufen kannst, um dieses zu begleichen.
Wissenswert ist auch, dass viele Länder Rauchverbote in Autos verhängt haben. Hierzu zählen unter anderem Frankreich, Italien und Österreich. Während Österreich und Frankreich dafür verlangen, dass eine minderjährige Person an Bord ist, ist das Rauchen im Auto in Italien dann verboten, wenn eine minderjährige oder schwangere Person mitfährt. Auch in Deutschland gibt es derartige gesetzgeberische Bestrebungen, die aber noch nicht umgesetzt wurden (Stand August 2022).
Die Zeiten, in denen Landesgrenzen gleichzeitig Grenzen bei der Vollstreckung von Bußgeldern gesetzt haben, ist längst vorbei: Das EU-Vollstreckungsabkommen erlaubt seit 2005 die Vollstreckung von Bußgeldern ab 70 Euro – einschließlich Gebühren. Mit der Vollstreckung in Deutschland ist das Bundesamt für Justiz betraut. Hier erfährst Du mehr zum Thema Bußgeldbescheide aus dem Ausland.
Als Autofahrer im Urlaub solltest Du Dir bewusst machen, dass sich die Verkehrsvorschriften europäischer Länder häufig von denen in Deutschland unterscheiden. Schnell ist bist Du da in eine (Verkehrs-)Falle getappt, die richtig teuer werden kann, denn Bußgelder sind in unseren Nachbarländern oft deutlich höher als hier bei uns.
Flattert Dir ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland ins Haus, solltest Du auf die darin erhobenen Vorwürfe unbedingt reagieren, damit Du alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen kannst. Es muss immer geklärt werden, ob Du selbst am Steuer des Fahrzeuges saßt oder nicht. Falls nicht, kann dies beim Bundesamt angegeben werden. Ein weiterer Grund, die Zahlung zurückzuweisen, ist es, wenn eine ungenügende Beteiligung im Verfahren vor Ort vorliegt.
Wie der Automobilclub von Deutschland (AvD) hinweist, muss das Verfahren im Ausland abgeschlossen sein, damit es vollstreckt werden darf. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist lediglich für die Vollstreckung zuständig, nicht für die vorher im Ausland durchgeführten (und abgeschlossenen) Bußgeldverfahren.
Mahnungen von Anwälten und privaten Firmen – wie das italienische Inkassounternehmen Nici Credit oder die European Parking Collection – sollten nicht mit einer Zahlung beantwortet werden. Nur offizielle Behören können sich auf die EU-Bußgeldvollstreckung berufen.
Seit einigen Jahren sind auch ausländische Bußgelder im Heimatländer vollstreckbar. Gegenseitig vollstreckbar sind Bescheide aus EU-Staaten ab 70 Euro, die Verfahrenskosten eingeschlossen. Großbritannien ist aufgrund des Brexits allerdings nicht mehr in der Lage, Strafen wegen Verkehrsübertretungen in EU-Mitgliedsländern einzutreiben. Ein “Freibrief”, ungehemmt Vollgas zu geben, ist dies allerdings nicht.
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