▶ Seitenstreifen dient als Notfallspur
▶ Seitenstreifen zählt nicht zur Fahrbahn
▶ Befahren nur mit spezifischer Erlaubnis durch Schilder
▶ Weitere Ausnahmen: Polizeikontrolle, Baustellen, Reinigungsarbeiten
▶ Unerlaubtes Befahren des Seitenstreifens kostet 55 Euro Bußgeld
▶ Bei weiteren Verstößen drohen Bußgelder bis zu 195 Euro + 1 Punkt in Flensburg
14.02.2024 | Fast jede Autobahn verfügt über einen Seitenstreifen. Vor allem bei Stau kann es verlockend sein, sich dem Verkehrskollaps zu entziehen und einfach den Seitenstreifen zu befahren. MeinAuto.de weiß, wann Du den Seitenstreifen benutzen darfst und welche Bußgelder bei Zuwiderhandlungen drohen.
Autobahnen bieten im Straßenverkehr die schnellste Möglichkeit zu reisen. Obwohl die Richtgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen 130 km/h beträgt, gibt es auf über 50 Prozent der Autobahnstrecken kein Tempolimit. Dass das Gefahrenpotential umso größer ist, je höher die gefahrenen Geschwindigkeiten sind, liegt auf der Hand.
Genau deshalb gibt es den Seitenstreifen: Dieser dient als Ausweichmöglichkeit in Notsituationen. Wenn Dein Fahrzeug auf der Autobahn eine Panne hat oder während der Fahrt ein gesundheitlicher Notfall eintritt, dann kannst Du auf dem Seitenstreifen sicher zum Stehen kommen und alle erforderlichen Maßnahmen treffen, ohne Dich und andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden.
Auf den Fahrstreifen der Autobahn wäre dies schlicht undenkbar: Wegen der hohen Geschwindigkeiten besteht die Möglichkeit, dass herannahende Fahrzeuge Dich zu spät sehen. Zudem ist der Bremsweg umso länger, je schneller ein Auto ist, denn dieser wächst quadratisch. Das bedeutet, dass der Bremsweg bei doppelter Geschwindigkeit viermal so lang ist.
§ 2 Abs. 1 S. 2 StVO stellt klar, dass Seitenstreifen kein Bestandteil der Fahrbahn sind. Mit anderen Worten: Der Seitenstreifen darf grundsätzlich nicht befahren werden. Das kennzeichnet die durchgezogene Linie, die den Seitenstreifen vom Rest der Straße abgrenzt. Es ist auch verboten, den Seitenstreifen als "Verlängerung" zur Ausfahrt – etwa bei Stau – zu verwenden oder auf den Seitenstreifen auszuweichen, um eine Rettungsgasse zu bilden.
Neben dem notfallbedingten Anhalten kann das Befahren des Seitenstreifens durch Schilder gestattet werden: Das Verkehrsschild 223.1 erlaubt das Befahren des Seitenstreifens in Ausnahmesituationen, wie starkem Verkehr oder bei Baustellen. Diese Regelung ist jedoch nur gültig, bis durch die Zeichen 223.2 (rechter Pfeil rot durchgestrichen) oder 223.3 (rechter Pfeil knickt nach links ab) eine Aufhebung erfolgt.
Allgemein ist zu beachten: Das Befahren des Seitenstreifens ist nur erlaubt, wenn das Verkehrsschild vor Ort aufgestellt wurde und es eine spezifische Anordnung gibt. Es darf nicht automatisch angenommen werden, dass der Seitenstreifen bei Stau genutzt werden kann.
Neben der Erlaubnis durch das Verkehrszeichen 223.1 darfst Du den Seitenstreifen dann benutzen, wenn die Polizei Dir dies zu verstehen gibt. Das kann der Fall sein, wenn eine Verkehrskontrolle durchgeführt wird und Du auf dem Seitenstreifen halten sollst.
Auch wenn die Verkehrsführung vorübergehend geändert wurde und gelbe Fahrbahnmarkierungen über den Seitenstreifen führen, kannst Du diesen bedenkenlos befahren. Denn gelbe Markierungen gehen weißen Markierungen vor (§ 39 Abs. 5 S. 3 StVO).
Bei Reinigungsarbeiten ist es ebenfalls erlaubt, den Seitenstreifen zu befahren. Dies betrifft aber ausschließlich Fahrzeuge der Autobahnmeisterei, die zum Beschneiden von Pflanzen entlang der Strecke oder zur Säuberung des Fahrbahnrandes unterwegs sind.
Gemäß § 12 der StVO ist das Parken auf dem rechten Seitenstreifen erlaubt, sofern dieser ausreichend befestigt ist. Dies schließt auch Parkstreifen entlang der Fahrbahn ein. Wenn kein befestigter Standstreifen vorhanden ist, schreibt die StVO vor, dass Fahrzeuge so weit wie möglich an den rechten Fahrbahnrand heranfahren müssen, um den übrigen Verkehr nicht zu beeinträchtigen. Ein Parkverbot auf dem Seitenstreifen kann durch ein Zusatzschild unterhalb eines Halteverbotsschilds angezeigt werden.
Taxifahrern ist es gestattet, auf dem Seitenstreifen zu halten oder zu parken, um Fahrgästen das Ein- und Aussteigen zu ermöglichen, vorausgesetzt, dass die Verkehrssituation dies zulässt und keine Schienenfahrzeuge behindert werden.
Auf Autobahnen gilt ein generelles Halteverbot. Das bedeutet, dass Fahrzeuge grundsätzlich nicht anhalten oder parken dürfen, weder auf der Fahrbahn noch auf dem Seitenstreifen. Der Seitenstreifen ist in erster Linie für den Notfallverkehr vorgesehen, um Pannenfahrzeugen oder Rettungsdiensten eine ungehinderte Durchfahrt zu ermöglichen.
Wenn Du vorschriftswidrig den Seitenstreifen benutzt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit verschiedenen Bußgeldern belegt ist. Das bloße verbotswidrige Befahren des Seitenstreifens wird mit einem Bußgeld von 55 Euro geahndet. Wenn Du dabei andere Verkehrsteilnehmer behinderst, werden 70 Euro fällig; bei einer Gefährdung sind es 80 Euro und wenn es zu einem Unfall kommt, liegt das Bußgeld bei 100 Euro.
Falls Dir nachgewiesen werden kann, dass Du den Seitenstreifen zum schnelleren Vorankommen benutzt hast, gibt es neben einem Bußgeld von 75 Euro zusätzlich einen Punkt im Fahreignungsregister. Bei einer zusätzlichen Gefährdung oder einer Unfallverwicklung erhöht sich das Bußgeld auf 90 bzw. 110 Euro. Die höchsten Ordnungsgelder drohen jedoch, wenn Du den Seitenstreifen entgegen der Fahrtrichtung befährst. In diesem Fall werden 130 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Im Falle einer Gefährdung oder eines Unfalls beträgt das Bußgeld satte 160 bzw. 195 Euro.
Verbotswidriges Halten auf dem Seitenstreifen: 10 Euro Bußgeld
Verbotswidriges Parken auf dem Seitenstreifen inkl. Behinderung anderer: 25 Euro Bußgeld
Verbotswidriges Befahren des Seitenstreifens: 55 Euro Bußgeld
... und Behinderung anderer: 70 Euro Bußgeld
... und Gefährdung anderer: 80 Euro Bußgeld
... und Unfallverwicklung: 100 Euro Bußgeld
Verbotswidriges Befahren des Seitenstreifens zum schnelleren Vorankommen: 75 Euro Bußgeld + 1 Punkt in Flensburg
... und zusätzliche Gefährdung anderer: 90 Euro Bußgeld + 1 Punkt in Flensburg
... und Unfallverwicklung: 110 Euro Bußgeld + 1 Punkt in Flensburg
Verbotswidriges Befahren des Seitenstreifens entgegen der Fahrtrichtung: 130 Euro Bußgeld + 1 Punkt in Flensburg
... und zusätzliche Gefährdung anderer: 160 Euro Bußgeld + 1 Punkt in Flensburg
... und Unfallverwicklung: 195 Euro Bußgeld + 1 Punkt in Flensburg
Verbotswidriges Wenden auf dem Seitenstreifen einer Autobahn oder Kraftfahrstraße: 130 Euro Bußgeld + 1 Punkt in Flensburg
... und zusätzliche Gefährdung anderer: 160 Euro Bußgeld + 1 Punkt in Flensburg
... und Unfallverwicklung: 195 Euro Bußgeld + 1 Punkt in Flensburg
Verbotswidriges Rückwärtsfahren auf dem Seitenstreifen einer Autobahn oder Kraftfahrstraße: 130 Euro Bußgeld + 1 Punkt in Flensburg
... und zusätzliche Gefährdung anderer: 160 Euro Bußgeld + 1 Punkt in Flensburg
... und Unfallverwicklung: 195 Euro Bußgeld + 1 Punkt in Flensburg
Im Bereich des Strafrechts besteht die Möglichkeit einer Anklage wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c des Strafgesetzbuches (StGB), jedoch tritt diese nicht automatisch ein, wenn jemand den Seitenstreifen ohne Berechtigung befährt. Eine solche strafrechtliche Verantwortlichkeit setzt vielmehr das Vorliegen mehrerer gesetzlicher Voraussetzungen voraus. Dazu gehören insbesondere ein grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten sowie eine konkrete Gefährdung von Menschen oder wertvollen Sachen.
Um strafrechtlich belangt zu werden, müssen bestimmte Handlungen vorliegen, wie sie in den Buchstaben a) bis g) des Gesetzes beschrieben sind. Besonders relevant im Zusammenhang mit dem unerlaubten Befahren des Seitenstreifens sind das Rückwärtsfahren (Buchstabe f) oder das Missachten der Vorfahrt (Buchstabe a). Ein Beispiel dafür könnte sein, dass ein Fahrzeug plötzlich und ohne Rücksicht vom Seitenstreifen auf die Fahrbahn wechselt und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.
Beim Zurückwechseln vom Seitenstreifen auf die Fahrbahn hat der fließende Verkehr Vorfahrt. Das Ignorieren dieser Regel kann nicht nur eine Ordnungswidrigkeit sein, sondern auch als Gefährdung des Straßenverkehrs betrachtet werden. Im Falle einer Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs drohen verschiedene Strafen, wie Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Auch der Entzug der Fahrerlaubnis ist möglich.
Der Seitenstreifen auf Autobahnen ist keine gewöhnliche Spur. Er dient Deiner Sicherheit in Notsituationen. Egal, ob Du eine Panne hast oder ein gesundheitlicher Notfall eintritt, der Seitenstreifen bietet dir die Möglichkeit, sicher zum Stehen zu kommen und alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, ohne Dich oder andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden.
Denke deshalb immer daran, dass der Seitenstreifen keine normale Fahrbahn ist und bestimmten Regeln unterliegt. Nutze den Seitenstreifen nur, wenn es ausdrücklich erlaubt ist - sei es durch Schilder oder Polizeivorgaben.
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