Bei einem Leasinggeber handelt es sich in der Regel um eine Leasinggesellschaft, Bank oder einen Autohersteller, der ein Auto an einen Leasingnehmer vermietet. Der Leasinggeber erhält dafür eine Leasingrate, behält aber das Eigentumsrecht am Fahrzeug. Der Leasingnehmer hat für die vertraglich festgelegte Laufzeit und die vereinbarte Kilometerleistung ein Nutzungsrecht für das Fahrzeug.