Der Begriff "Fahrzeughalter" bezieht sich auf eine Person oder juristische Einheit, die das Eigentum oder die Verfügungsgewalt über ein Fahrzeug besitzt und für dessen Nutzung verantwortlich ist. Der Fahrzeughalter ist im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter Feld C eingetragen. Der Halter ist zuständig für die Instandhaltung des Fahrzeugs, die Zahlung von Steuern und Versicherungsbeiträgen sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Beim Leasing ist in der Regel der Leasingnehmer der Fahrzeughalter.