Der Begriff "Fahrzeugschein" bezeichnet ein offizielles Dokument in Deutschland, das wesentliche Daten und Eigenschaften eines Fahrzeugs ausweist. In diesem Dokument sind Informationen wie der Halter des Fahrzeugs, Marke und Typ, technische Details wie Hubraum und Leistung sowie Angaben zur Zulassung festgehalten. Seit Oktober 2005 wurde der Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil I ersetzt. Der Fahrzeugschein ist bei der Nutzung des Fahrzeugs stets mitzuführen und auf Verlangen den Ordnungsbehörden vorzulegen. Er dient damit als Nachweis der Zulassung des Fahrzeugs im Straßenverkehr.