Gültigkeitsdauer und Regeln zur Aufbewahrung des Fahrzeugscheins
Die Gültigkeitsdauer eines Fahrzeugscheins ist in Deutschland unbefristet, es sei denn, es gibt Änderungen im Fahrzeugstatus oder Besitz. Bei einem Halterwechsel, technischen Änderungen am Fahrzeug oder einer Adressänderung des Halters muss ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt werden.
Der Fahrzeugschein, offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I genannt, sollte aus Sicherheitsgründen nicht im Fahrzeug aufbewahrt werden, um Missbrauch im Falle eines Diebstahls zu vermeiden. Stattdessen ist es ratsam, ihn getrennt vom Fahrzeug an einem sicheren Ort zu lagern. Bei Fahrten ist der Fahrzeugschein jedoch mitzuführen und auf Verlangen der Polizei vorzuzeigen.
Die Aufbewahrungspflicht liegt beim Fahrzeughalter, und der Fahrzeugschein muss immer auf dem aktuellen Stand sein. Bei Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugscheins ist umgehend eine Neuausstellung bei der zuständigen Zulassungsstelle zu beantragen.
Bei einem Fahrzeugwechsel ist der Fahrzeugschein an den neuen Halter zu übergeben.