Zweck und Funktion des Fahrzeugbriefs
Der Fahrzeugbrief dient als Nachweis des Eigentums und ist bei der Fahrzeugzulassung, Ummeldung, Abmeldung oder Verkauf eines Fahrzeugs erforderlich. Im Fahrzeugbrief sind Daten wie der Hersteller, das Modell, das Datum der Erstzulassung, technische Details sowie Angaben zum Halter des Fahrzeugs vermerkt. Bei einem Halterwechsel muss der Fahrzeugbrief an den neuen Eigentümer übergeben werden. Der Fahrzeugbrief spielt eine wichtige Rolle im Rechtsverkehr, da er zur Identifikation des Fahrzeugs und zur Überprüfung der Berechtigung des Halters dient.
Inhalt und Aufbau des Fahrzeugbriefs
Der Fahrzeugbrief, offiziell als Zulassungsbescheinigung Teil II bekannt, ist ein wichtiges Dokument, das Informationen über ein Fahrzeug und dessen Eigentümer enthält. Der Inhalt des Fahrzeugbriefs umfasst:
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Identifikationsnummer des Fahrzeugs (FIN/VIN)
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Persönliche Daten des Eigentümers
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Technische Details zum Fahrzeug wie Marke, Modell, Farbe, Leistung und Hubraum
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Datum der erstmaligen Zulassung
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Angaben zu Zulassungsbehörde und -datum
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Vermerke über Belastungen und Eigentumsverhältnisse
Der Aufbau ist in Abschnitte gegliedert, die alle relevanten Informationen übersichtlich darstellen. Der Fahrzeugbrief dient als Nachweis des Eigentums und ist bei der Fahrzeugzulassung, -verkauf oder -import/-export von Bedeutung. Er wird von der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle ausgegeben und sollte sicher aufbewahrt werden, da er bei Verlust oder Diebstahl nicht einfach zu ersetzen ist.
Der Fahrzeugbrief beim Autoleasing
Beim Autoleasing bleibt der Fahrzeugbrief in der Regel beim Leasinggeber, also der Leasingfirma, da sie der rechtliche Eigentümer des Fahrzeugs ist. Der Leasingnehmer erhält für die Dauer des Leasingvertrags nur die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), die für den alltäglichen Gebrauch wie etwa bei Verkehrskontrollen benötigt wird. Diese Konstellation dient dem Leasinggeber als Sicherheit, sollte der Leasingnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen. Am Ende der Leasingzeit wird das Fahrzeug normalerweise an den Leasinggeber zurückgegeben, es sei denn, es besteht eine Kaufoption, die es dem Leasingnehmer ermöglicht, den Fahrzeugbrief zu erwerben und somit Eigentümer des Fahrzeugs zu werden.