E-Auto-Prämie 2026
Bis zu 6.000 € Förderung – Voraussetzungen & Antrag
Das Wichtigste in Kürze
▶ Ab wann: rückwirkend für Neuzulassungen ab 01.01.2026
▶ Prämienberechtigte: Privatpersonen, die das Fahrzeug selbst nutzen
▶ Zu versteuerndes Haushaltseinkommen: bis 80.000 €, mit Kindern bis 90.000 €
▶ Fahrzeuge: E-Autos, Plug-in-Hybride, Autos mit Range Extender
▶ Gebrauchtwagen: nicht förderfähig
▶ Prämienhöhe: bis 6.000 € für Elektroauto, bis 4.500 € für Plug-in-Hybrid
▶ Mindesthaltedauer des Autos: 36 Monate
▶ Antrag: online ab Mai 2026, rückwirkend ein Jahr
▶ Nachweise: Kauf-/Leasingvertrag, Fahrzeugschein, Steuerbescheide
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Wer bekommt die E-Auto-Prämie?
Die E-Auto-Prämie richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Ziel ist es, Menschen zu unterstützen, die ein Fahrzeug tatsächlich im Alltag nutzen wollen – nicht den Weiterverkauf oder gewerbliche Nutzung.
Anspruch hast du, wenn du ein Neufahrzeug kaufst oder least und dein Haushalt bestimmte Einkommensgrenzen einhält. Maßgeblich ist dabei immer das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen, nicht das Bruttoeinkommen.
Wichtig:
-
die Einkommensgrenze liegt grundsätzlich bei maximal 80.000 Euro pro Jahr
-
pro Kind unter 18 Jahren erhöht sich diese Grenze um 5.000 Euro, maximal für zwei Kinder
-
bei zwei oder mehr Kindern liegt die Grenze damit bei 90.000 Euro
-
herangezogen wird der Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide, die nicht älter als drei Jahre sein dürfen
-
bei verheirateten Paaren, eingetragenen Lebenspartnerschaften und eheähnlichen Gemeinschaften werden beide Einkommen zusammengerechnet
Auch wenn du bisher keine Steuererklärung abgegeben hast, bist du nicht automatisch ausgeschlossen. Eine Steuererklärung kann nachträglich eingereicht werden. Rentnerinnen und Rentner können alternativ eine Rentenbezugsbescheinigung und eine Selbsterklärung zu weiteren Einkünften vorlegen. Die endgültigen Details werden mit der Förderrichtlinie festgelegt, ein Nachteil entsteht dadurch nicht, da die Förderung rückwirkend beantragt werden kann.
Förderfähigkeit nach Haushaltstyp
Ausgewählte Beispiele

| Haushaltstyp | Bruttojahreseinkommen | Pauschale Abzüge | Geschätztes zu versteuerndes Haushaltseinkommen | Prämienberechtigt |
|---|---|---|---|---|
| Single, kinderlos | 50.000 € | 10.000 € | 40.000 € | ✅ Ja |
| Single, kinderlos | 90.000 € | 10.000 € | 80.000 € | ❌ Nein |
| Paar, kinderlos | 40.000 € + 35.000 € | 10.000 € | 65.000 € | ✅ Ja |
| Paar, kinderlos | 70.000 € + 60.000 € | 15.000 € | 115.000 € | ❌ Nein |
| Paar mit 1 Kind | 48.000 € + 28.000 € | 12.000 € | 64.000 € | ✅ Ja |
| Paar mit 1 Kind | 60.000 € + 42.000 € | 14.000 € | 88.000 € | ❌ Nein |
| Paar mit 2 Kindern | 50.000 € + 35.000 € | 12.000 € | 73.256 € | ✅ Ja |
| Paar mit 2 Kindern | 60.000 € + 40.000 € | 12.000 € | 78.256 € | ✅ Ja |
| Paar mit 2 Kindern | 70.000 € + 50.000 € | 15.000 € | 90.000 € | ❌ Nein |
| Paar mit 2 Kindern | 85.000 € + 52.000 € | 19.744 € | 117.256 € | ❌ Nein |
| Alleinerziehend mit 1 Kind | 45.000 € | 11.000 € | 34.000 € | ✅ Ja |
| Rentnerpaar, keine Kinder im Haushalt | 55.000 € | 9.000 € | 46.000 € | ✅ Ja |
| Rentnerpaar, hohe Gesamteinkünfte | 85.000 € | 10.000 € | 75.000 € | ❌ Nein |
Hinweise: Die pauschalen Abzüge dienen nur der Orientierung. Maßgeblich ist stets das zu versteuernde Haushaltseinkommen im Steuerbescheid. Liegt dieser Wert nahe an der Einkommensgrenze, entscheidet die individuelle Berechnung durch das Finanzamt. Nicht relevant sind Gehalt, Umsatz oder das Bruttoeinkommen, sondern der im Steuerbescheid ausgewiesene Betrag aller im Haushalt lebenden Erwachsenen.
Wie hoch ist die E-Auto-Prämie?
Die Höhe der E-Auto-Prämie hängt von drei Faktoren ab: Antriebsart, Einkommen und Familiengröße. Die Förderung ist sozial gestaffelt und fällt bei geringerem Einkommen deutlich höher aus. Kauf und Leasing werden gleich behandelt.
Grundlage ist eine Basisförderung:
-
3.000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge
-
1.500 Euro für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender
Zusätzlich kann sich die Förderung erhöhen:
-
pro Kind unter 18 Jahren gibt es 500 Euro extra, maximal 1.000 Euro
-
bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen unter 60.000 Euro kommen 1.000 Euro hinzu
-
liegt das Einkommen unter 45.000 Euro, gibt es weitere 1.000 Euro
Je nach Kombination sind dadurch beim Kauf oder Leasing eines reinen Elektroautos bis zu 6.000 Euro Förderung möglich. Bei Plug-in-Hybriden liegt der maximale Zuschuss bei bis zu 4.500 Euro. Welche konkrete Summe du erhältst, hängt von deiner individuellen Einkommens- und Familiensituation ab.
Für welche Fahrzeuge gibt es Geld?
Die E-Auto-Förderung richtet sich ausschließlich an Neuwagen, die erstmals in Deutschland zugelassen werden. Gebrauchtwagen sind nicht förderfähig – auch nicht, wenn sie kaum gefahren wurden. Entscheidend ist also das Zulassungsdatum, nicht der Bestellzeitpunkt.
Gefördert werden Fahrzeuge der EU-Fahrzeugklasse M1, also Pkw, mit:
-
batterieelektrischem Antrieb mit Range Extender (REEV)
Für Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range Extender (REEV) gelten zusätzliche Anforderungen, damit sie überwiegend elektrisch genutzt werden. Neuzulassungen vom 1. Januar 2026 bis 30. Juni 2027 müssen entweder:
-
einen CO₂-Ausstoß von maximal 60 g/km (Typgenehmigungswert) haben oder
-
eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km besitzen.
Ab 1. Juli 2027 plant die Bundesregierung, die Förderung für diese Fahrzeuge stärker an den realen CO₂-Emissionen im Alltag auszurichten. So soll sichergestellt werden, dass der elektrische Antrieb möglichst umfassend genutzt wird.
Für Brennstoffzellenfahrzeuge wird derzeit noch geprüft, ob sie künftig ebenfalls gefördert werden. Änderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Wie beantrage ich die E-Auto-Prämie?
Die Antragstellung erfolgt in einem einstufigen Online-Verfahren auf einem Internetportal des Bundes, das voraussichtlich ab Mai 2026 erreichbar ist. Anders als bei früheren Programmen ist nur ein Antrag notwendig.
Der Ablauf:
-
du kaufst oder least ein förderfähiges Neufahrzeug
-
das Fahrzeug wird auf dich zugelassen
-
nach der Zulassung stellst du den Online-Antrag
Der Antrag kann rückwirkend gestellt werden, solange die Zulassung nach dem 1. Januar 2026 erfolgt ist. Du hast bis zu ein Jahr nach der Zulassung Zeit, den Antrag einzureichen. Entscheidend ist immer das Datum der Zulassung – nicht der Bestellzeitpunkt.
Voraussichtlich musst du folgende Unterlagen einreichen:
-
Kauf- oder Leasingvertrag
-
Fahrzeugschein als Nachweis der Erstzulassung auf dich
-
zwei aktuelle Steuerbescheide oder alternative Einkommensnachweise
Für eine schnellere Bearbeitung empfiehlt sich die Nutzung der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der AusweisApp des Bundes.
Hast du noch Fragen?
FAQ zur E-Auto-Prämie
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Die aktuell geltenden Richtlinien und Förderbedingungen kannst du auf der offiziellen Webseite des zuständigen Bundesministeriums nachlesen.
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