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BAFA-Prämie für Peugeot-Elektroautos

Staatliche Förderung beendet

Was ist mit der staatlichen E-Auto Förderung?

  • Seit dem 17. Dezember 2023 werden seitens des Bundes keine Förderprämien für Elektroautos mehr ausgezahlt. Davon betroffen sind sowohl rein batterieelektrische Fahrzeuge und als auch Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb. Die staatliche Förderung von Plug-in-Hybriden war bereits zum 1. Januar 2023 eingestellt worden.

  • Neue Anträge auf die BAFA-Prämie können nicht gestellt bzw. werden nicht mehr bearbeitet.

  • Anträge, die bis Mitternacht des 17. Dezembers 2023 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen sind, wurden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und genehmigt, sofern sie die Förderbedingungen erfüllen.

  • Bereits bewilligte Fördergelder werden weiterhin ausgezahlt.

Was galt bis zum 17. Dezember 2023?

Die mittlerweile eingestellte Förderprämie für Elektroautos gestaltete sich bis zum 17. Dezember 2023 wie folgt:

  • Elektroautos bis 40.000 Euro ▶ bis zu 6.750 Euro Förderung (4.500 € vom Staat, 2.250 Euro Herstelleranteil)

  • Elektroautos über 40.000 Euro bis 65.000 Euro ▶ bis zu 4.500 Euro Förderung (3.000 € vom Staat, 1.500 Euro Herstelleranteil)

  • Gebrauchtwagen bis 65.000 Euro ▶ bis zu 4.500 Euro Förderung (3.000 € vom Staat, 1.500 Euro Herstelleranteil)

Neben dem Kauf von neuen Elektroautos, für den die Förderhöhe vom Nettolistenpreis des Basismodells abhängt, gab es auch Förderungen für das Leasing von batteriebetriebenen Neuwagen. Die volle Förderung galt dabei für Fahrzeuge mit einer Vertragslaufzeit von mindestens 24 Monaten. Bei einer Leasingdauer von 12 bis 23 Monaten wurde die Förderung reduziert. Zusätzlich wurden auch junge Gebrauchtwagen gefördert, sofern sie nicht älter als 12 Monate seit ihrer Erstzulassung waren und batteriebetrieben wurden.

▶ Das gilt seit dem 18. Dezember 2023 nicht mehr!

So geht es weiter

  • Für bestellte vollelektrische Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2023 zugelassen wurden, gewährt Peugeot die volle Elektroprämie in Form eines zusätzlichen Rabatts, gemäß den bisherigen BAFA-Richtlinien.

  • Für bereits bestellte Autos, die bis zum 29. Februar 2024 zugelassen werden zahlt Peugeot den Fördersatz, der ab 2024 gegolten hätte, als zusätzlichen Rabatt.

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So kommst Du an die BAFA-Prämie

  1. Auf MeinAuto.de Elektrofahrzeug auswählen und Angebot anfordern.

  2. Bestellung abschließen und Kauf- oder Leasingvertrag unterschreiben.

  3. Sobald das Fahrzeug erworben/geleast und zugelassen ist, Antrag innerhalb eines Jahres online über das Portal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Alternativ kann auch das "Nutzerkonto Bund" genutzt werden.

  4. Sind alle Unterlagen (Kauf: u.a. Rechnung/Leasing: u.a. Leasingvertrag, verbindliche Bestellung, Kalkulation der Leasingrate) eingereicht und alle Angaben positiv geprüft, wird Dir eine Zusage erteilt und die Zahlung des staatlichen Fördergelds auf Dein Konto veranlasst.

/elektropraemie: So kommst Du an die BAFA-Prämie

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