Vom Winter verweht: Was Sie bei zugeschneiten Verkehrsschildern beachten müssen
Eis, Schnee und Frost halten momentan in vielen Regionen Deutschlands die Straßen fest im Griff. Das ist für diese Jahreszeit nicht außergewöhnlich. Allerdings wird das Autofahren dadurch schnell zur Herausforderung. Besonders Verkehrsschilder und Fahrbahnmarkierungen sind bei winterlichen Witterungen kaum oder gar nicht zu erkennen. Gelten Sie dann trotzdem? MeinAuto.de klärt auf.
Sie haben es sicherlich schon einmal erlebt: Sobald starker Schneefall einsetzt, wird es schwierig, als Autofahrer den Überblick zu behalten. Die Fahrbahn verwandelt sich in eine weiße rutschige Piste – und hinweisgebende Schilder und Tafeln verschwinden unter einer dichten Schneedecke. So mancher gerät da ins Grübeln: Wie hoch war noch gleich das Tempolimit? Darf hier an dieser Stelle überholt werden? Ein nicht erkennbares Verkehrsschild ist ein Ärgernis und kann teure – wenn nicht gar schlimmere – Folgen haben. Doch was ist bei winterlich bedingten Sichtbehinderungen zu beachten?
Grundsätzlich gilt der sogenannte Sichtbarkeitsgrundsatz: Verkehrszeichen sind nur dann gültig, wenn sie von Ihnen als Autofahrer auf den ersten Blick wahrgenommen werden können. Ist ein Straßenschild stark verdreckt oder völlig mit Schnee bedeckt, kann es seine Wirksamkeit verlieren. Ein Freifahrtschein für unangepasstes Fahrverhalten ist dies aber nicht. Gewisse Grundregeln müssen Sie trotzdem einhalten. In geschlossenen Ortschaften ist beispielsweise die übliche Höchstgeschwindigkeit (in der Regel 50 km/h) stets zu beachten. Als hilfreiche Orientierungshilfen können Navigationsgeräte dienen, die wetterunabhängig Auskunft über Tempolimits geben. Ein Ersatz für Verkehrsschilder sind sie aber nicht.
Auf die Form kommt es an
Ob ein zugeschneites Schild grundsätzlich seine Gültigkeit verliert oder nicht, hängt auch von seiner Form ab. Ein markantes achteckiges Stoppschild oder die Umrisse eines umgedrehten „Vorfahrt gewähren“-Dreiecks sind auch bei starken Schneeverwehungen gut zu erkennen – und büßen deshalb nichts von ihrer Gültigkeit ein. Schwieriger ist dies bei runden Schildern. Sie können auf unterschiedliche Verbote oder Beschränkungen hinweisen. Sind sie von Schnee und Eis verdeckt, können sie an Wirkung verlieren. Gleiches gilt auch für dreieckige Schilder, die auf Gefahren hinweisen.
Doch es gibt auch hier wieder Einschränkungen: Sollten Sie ortskundig sein, wird von Ihnen erwartet, dass Sie sich an die üblichen, vorgegebenen Straßenregeln halten – ganz gleich, ob Schilder für Sie erkennbar sind oder nicht. Ein verschneites Tempolimitzeichen hält zum Beispiel nicht als Ausrede her, sollten Sie auf Ihrem täglichen Weg zur Arbeit oder nach Hause geblitzt werden.
Beweisführung liegt in Ihrer Hand
Geraten Sie als Ortsunkundiger in eine Radarfalle, müssen Sie glaubhaft machen, dass ein unleserliches Verkehrszeichen der Grund war, warum Sie zu schnell gefahren sind. Bei einem Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid kann es nützlich sein, das Gutachten eines Wetterdienstes als Beweisstück heranzuziehen.
Der beste Schutz vor unangenehmer Post ist aber immer noch das Einhalten der Straßenverkehrsordnung (StVO). Insbesondere im Winter sollte vorsichtiges und vorausschauendes Fahren die Maxime sein. Passen Sie Ihre Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Witterungs- und Sichtverhältnissen an. Und stellen Sie sicher, dass Sie Ihr Fahrzeug zu jeder Zeit unter Kontrolle haben.
Beim Parken: Schilder freimachen
Sollten Sie Ihr Fahrzeug bei winterlichen Witterungen parken, müssen Sie ebenfalls auf Schilder achten. Anders als während der Autofahrt kann es Ihnen hierbei zugemutet werden, zugeschneite Verkehrszeichen zu säubern und kenntlich zu machen. So liegt es an Ihnen, sich zu vergewissern, ob und unter welchen Umständen Sie Ihren Wagen abstellen dürfen.
Keine Konsequenzen haben Sie zu befürchten, sollte Ihr Parkticket unter einer verschneiten Autoscheibe nicht zu erkennen sein. Laut Gesetzgeber sind Ausweise und Parkscheiben im Fahrzeug so kenntlich zu machen, dass sie von außen unter Normalbedingungen gut lesbar sind. Kommen Sie dem nach, sind Sie in der Regel aus dem Schneider – für eintretenden Schneefall sind Sie schließlich nicht verantwortlich.
Anders sieht es bei den Kennzeichen Ihres Fahrzeugs aus. Hier haben Sie Sorge dafür zu tragen, dass diese stets gut erkennbar sind – auch während der Fahrt. Sie sollten also permanent im Blick behalten, dass diese von Schnee oder Schneematsch befreit sind. Notfalls müssen Sie aussteigen und die Nummernschilder freikratzen. Werden Sie mit unkenntlichen Kennzeichen erwischt, kann dies fünf Euro Verwarngeld zur Folge haben.
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