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Karneval, Fasching und Fastnacht: Worauf Autofahrer in der jecken Zeit achten müssen

Alaaf und Helau! Vielerorts geht es an Karneval, Fasching oder Fastnacht äußerst bunt und heiter zu. Doch alles, was Spaß macht, ist nicht unbedingt auch für Autofahrer erlaubt. MeinAuto.de erklärt, welche Regeln zu beachten sind, solltest Du Dich während der “Fünften Jahreszeit” hinters Steuer setzen.

Karneval Auto Frau Alkohol Sekt

© trendobjects (Shutterstock)

Kostüm darf Gesicht nicht verdecken


Während Karneval, Fastnacht und Fasching ist es wichtig, dass Autofahrer bei ihrer Kostümwahl besondere Vorsicht walten lassen. Seit 2017 gilt in Deutschland ein Vermummungsverbot, das besagt, dass das Gesicht nicht so verhüllt sein darf. So muss auch ein Autofahrer stets erkennbar sein. Das ist wichtig für die automatische Verkehrsüberwachung durch Blitzer. Verstöße gegen das Vermummungsverbot kosten 60 Euro.

Neben der Verhüllung des Gesichts dürfen auch Sicht, Gehör und Bewegungsfreiheit nicht eingeschränkt werden. Kostüme, die hierbei hinderlich sein können, wie zum Beispiel Clownsschuhe oder ein Helm, sollten vermieden werden. Wird man mit solch einem Kostüm bei einem Autounfall erwischt, kann die Vollkaskoversicherung den Schaden ablehnen oder die Ansprüche kürzen.

 

Alkohol im Blut? Auto stehen lassen!


Sobald an Karneval, Fastnacht und Fasching Alkohol im Spiel ist, gilt: Auto stehen lassen und besser auf Bus und Bahn umsteigen. Bereits ab einem Promillewert von 0,3 kann es bei einem Unfall zu Konsequenzen wie Fahrverbot, Punkten und Bußgeld kommen. Bei einem Wert von 1,1 Promille gelten Autofahrer automatisch als absolut fahruntüchtig. Da hilft es auch nicht, ein üppigeund fettreiche Mahlzeit zu sich zu nehmen – sie kann den Alkoholspiegel nicht ausreichend senken.

Je nach Gewicht, Geschlecht und Tagesform ist die Grenze von 0,5 Promille schnell erreicht. Bei einem ersten Verstoß mit  0,5 Promille oder höher drohen laut Bußgeldkatalog ein einmonatiges Fahrverbot, 500 Euro Bußgeld und zwei Punkte in der Flensburg Kartei. Wer auch noch am Morgen nach der Karnevalsfeier das Gefühl hat, alkoholisiert zu sein, sollte ebefalls auf das Auto verzichten.

In der Probezeit oder für Autofahrer unter 21 Jahren ist Alkohol am Steuer generell tabu. Wer erwischt wird, muss 250 Euro Bußgeld zahlen, bekommt einen Punkt in Flensburg und muss ein Aufbauseminar besuchen. Außerdem verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre.

 

Mann Auto Alkohol Steuer Bier Flasche Srinrat Wuttichaikitcharoen (Vecteezy)

© Srinrat Wuttichaikitcharoen (Vecteezy)

 

E-Scooter und Fahrrad sind unter Alkoholeinfluss keine Alternativen


Tabuthema Alkohol: Gleiches gilt auch für Fortbewegungsmittel wie E-Scooter, Fahrrad oder E-Bike. Es ist nicht erlaubt, mit einem Blutalkoholgehalt von mehr als 0,5 Promille einen E-Scooter zu fahren. Dies kann zu einem Bußgeld von 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg führen. Bei einem Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille oder mehr kann es sogar zu einer Straftat kommen. Für Fahrer unter 21 Jahren und Neulinge gilt ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille.

Wer mit einem Fahrrad oder E-Bike unter Alkoholeinfluss erwischt wird, muss ebenfalls mit rechtlichen Konsequenzen rechnen – insbesondere bei einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille oder mehr. In diesem Fall kann die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangen, die zum Verlust der Fahrerlaubnis führen kann, wenn kein positives Gutachten vorgelegt wird.

 

Andere Länder, gleiche Sitten


Wer die Karnevalstage im Ausland feiert, sollte die Promillegrenzen des jeweiligen Landes kennen. In Ländern wie Italien, Österreich, Frankreich und der Schweiz ist ein Blutalkoholspiegel von höchstens 0,5 Promille erlaubt. Fahranfänger sollten jedoch auf die geringeren Grenzwerte achten: In Italien sind es 0,0 Promille für Anfänger mit weniger als drei Jahren Fahrpraxis, in Österreich und der Schweiz 0,1 Promille für Fahrer mit weniger als zwei Jahren oder einem Führerschein auf Probe.

 

Auto vor randalierenden Narren in Sicherheit bringen


Ein weiterer nützlicher Rat für die “tollen Tage”: Vor großen Karnevalsumzügen – insbesondere in den Hochburgen Köln, Düsseldorf und Mainz, werden von der Polizei Halteverbote ausgerufen und betroffene Parker haben drei Tage Zeit, ihr Auto umzustellen – andernfalls wird es kostenpflichtig abgeschleppt.

Generell sollten Fahrzeuge in einem sicheren Bereich geparkt werden. Nicht selten kommt es vor, dass an Karneval (alkoholisierte) Narren und Jecken Vandalismus-Schäden an Autos hinterlassen. Die Täter im Getümmel zu ermitteln, ist äußerst schwierig. Hier bietet dann nur eine Vollkaskoversicherung Schutz.

 

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