▶ Warnblinker aktivieren, Warnwesten anziehen, Unfallstelle mit Warndreieck sichern
▶ Personenschäden feststellen, bei Bedarf Notruf absetzen, Erste Hilfe leisten.
▶ Fotos von Fahrzeugen an sicherem Ort machen, Daten (Anschrift, Telefon, Versicherung) austauschen
▶ Bei Auslandsunfällen europäischen Unfallbericht verwenden
▶ Schadensersatzansprüche klären, Polizei informieren, wenn Personenschäden vorliegen
28.10.2022 | Auffahrunfälle geschehen schnell – meist reicht ein kleiner Moment Unachtsamkeit. Doch wie verhält man sich richtig, wenn es gekracht hat? MeinAuto.de zeigt Dir, welche Schritte zu beachten sind.
Auffahrunfälle gehören zu den häufigsten Ursachen von Unfällen auf unseren Straßen. Es passiert schnell – einen kurzer Moment nicht aufgepasst, und schon ist man mit einem anderen Fahrzeug kollidiert. Nach einem solchen Unfall ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und nicht direkt auf andere Verkehrsteilnehmer loszugehen. Eine Checkliste kann dabei helfen, den Unfallort abzusichern und alle nötigen Schritte einzuleiten.
Schritt | Das musst Du tun |
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Warnblinker | Nach dem Unfall zunächst den Warnblinker anstellen, um andere Verkehrsteilnehmer über die Unfallstelle zu informieren. |
Warnweste | Alle Beteiligten müssen sich eine Warnweste anziehen. |
Warndreieck | Unfallstelle mit einem Warndreieck im Abstand von 100 bis 400 Metern absichern – je nach Geschwindigkeit des Verkehrs. |
Personenschaden | Anschließend Personenschäden feststellen. Bei Bedarf einen Notruf absetzen, Erste Hilfe leisten und Polizei informieren. |
Fotos | Wenn die an der Kollision beteiligten Fahrzeuge an einer sicheren Stelle stehen, können Fotos vom Unfall gemacht und Schäden an den Fahrzeugen dokumentiert werden. |
Datenaustausch | Daten der Unfallbeteiligten (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc.) und Informationen zur Versicherung austauschen. |
Ausland | Bei Unfällen im Ausland muss ein europäischer Unfallbericht ausgefüllt werden. |
Schadensersatz | Nach einem Auffahrunfall hast Du als Geschädigter das Recht, Schadensersatz zu verlangen. Dieser wird in der Regel von der Gegenversicherung übernommen. In komplizierten Fällen ist ein Fachanwalt hinzuzuziehen. |
Kommt es zu einem Unfall mit Personenschäden muss zwingend die Polizei informiert werden. Bei Unfällen ohne Personenschäden ist dies zwar nicht der Fall, der Auto Club Europa empfiehlt jedoch, trotzdem die Polizei zu informieren. Damit wird sichergestellt, dass der Schaden offiziell dokumentiert wird und es keine Unstimmigkeiten bei der Versicherung gibt. Auf Handgelder oder eine Schuldanerkenntnis solltest Du in jedem Fall verzichten.
Auch wenn es eine weit verbreitete Meinung ist, pauschal lässt sich die Schuldfrage nicht beantworten. Kann dem Fahrer des vorausfahrenden Autos nachgewiesen werden, dass er abrupt und ohne triftigen Grund gebremst hat, kann ihm eine Teilschuld zur Last gelegt werden. Bei Auffahrunfällen, in denen mehrere Fahrzeuge involviert sind, ist es ebenfalls nicht leicht, den Alleinschuldigen zu bestimmen.
Um Auffahrunfälle so gut es geht zu verhindern, solltest Du darauf achten, immer ausreichend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu halten. Um den Sicherheitsabstand herzustellen, kann die Faustregel “Abstand = halber Tacho” angewendet werden.
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