02.06.2025 | Die Bundesregierung will den Kauf von Elektroautos für Unternehmen steuerlich deutlich attraktiver machen. Laut einem aktuellen Gesetzentwurf aus dem Bundesfinanzministerium sind besonders hohe Abschreibungen für betrieblich genutzte E-Fahrzeuge vorgesehen.
Steuer-Booster
Regierung plant Sonderabschreibungen für Elektro-Dienstwagen
75 Prozent Abschreibung im Anschaffungsjahr
Für Elektroautos, die zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 angeschafft werden, sollen Firmen im Jahr der Anschaffung 75 Prozent des Fahrzeugwertes steuerlich absetzen können. In den Folgejahren ist eine weitere Abschreibung nach einem festen Schema vorgesehen: zehn Prozent im zweiten Jahr, jeweils fünf Prozent im dritten und vierten Jahr, drei Prozent im fünften Jahr und zwei Prozent im sechsten Jahr. Insgesamt lassen sich so 100 Prozent des Fahrzeugwerts steuerlich geltend machen.
Die Maßnahme ist Teil des geplanten "Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland". Ziel ist es, private Investitionen – insbesondere in klimafreundliche Technologien – zu fördern. Mit dem Vorschlag reagiert die Bundesregierung auch auf Forderungen aus der Industrie. Erst im März hatte unter anderem Volkswagen ein entsprechendes Positionspapier nach Berlin geschickt.
Anreiz für Flottenumstellung
Mit der Regelung setzt das Finanzministerium gezielt auf den Fuhrpark der Unternehmen als Hebel für die Verkehrswende. E-Autos gelten dort als besonders steuerlich wirksam, da sie häufig in größeren Stückzahlen angeschafft werden. Die neue Abschreibungsregel soll Investitionen beschleunigen und gleichzeitig die Nachfrage nach emissionsfreien Fahrzeugen erhöhen.
Der Gesetzentwurf wurde bereits an die übrigen Ressorts zur Stellungnahme weitergeleitet. Die Verabschiedung im Kabinett könnte bereits am kommenden Mittwoch erfolgen, anschließend wird das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag eingeleitet. Die Sonderregelung für E-Autos wäre dann ab Mitte 2025 gültig.
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