13.02.2025 | Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Digitalisierung von Führerschein und Fahrzeugschein auf den Weg gebracht. Ziel ist es, Rechtsgrundlagen für elektronische Dokumente zu schaffen und Verwaltungsprozesse zu vereinfachen.
Digitaler Führerschein
Bundesregierung macht den Weg frei
Elektronischer Führerschein als Ergänzung
Nach den Plänen des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr sollen Autofahrer ihre Fahrzeugdokumente künftig über das Smartphone abrufen können. Damit entfällt die Notwendigkeit, den Führerschein oder Fahrzeugschein in physischer Form mitzuführen. Behörden erhoffen sich durch die digitale Verfügbarkeit eine effizientere Kontrolle und weniger bürokratischen Aufwand. Gleichzeitig soll das Fälschungsrisiko verringert werden.
Ein vollständiger Ersatz für den klassischen Führerschein ist die digitale Variante jedoch nicht. Wer kein Smartphone besitzt oder die neue Lösung nicht nutzen möchte, kann weiterhin auf das Scheckkartenformat zurückgreifen. Denkbar ist zudem, dass der physische Führerschein künftig einen QR-Code enthält, um die Echtheit besser überprüfbar zu machen.
Weitere digitale Maßnahmen geplant
Neben dem digitalen Führerschein sieht der Gesetzentwurf weitere Neuerungen vor. So sollen Parkscheine nicht mehr hinter der Windschutzscheibe platziert werden müssen, da das Kennzeichen elektronisch erfasst wird. Dies soll die Parkraumkontrolle effizienter gestalten. Zudem plant das Kraftfahrt-Bundesamt eine digitale Auskunft, die Fahrzeughaltern über die Identifizierungsnummer technische Daten und Rückrufinformationen bereitstellt.
Auch Maßnahmen zur Verkehrssicherheit sind vorgesehen. Der Handel mit Punkten aus dem Fahreignungsregister soll künftig untersagt und mit hohen Geldstrafen von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Darüber hinaus soll die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen ihre Forschungen zu Unfallursachen und Fahrzeugtechnik weiter vertiefen.
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