29.11.2024 | Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (CDU) fordert eine gesetzliche Änderung: Autohersteller sollen verpflichtet werden, Zweitschlüssel oder Zugangscodes herausgeben zu müssen.
Schlüssel für die Polizei
Ministerin fordert Zugriff auf Fahrzeuge
"Unüberwindbare Hürde"
Die modernen Sicherheitssysteme von Fahrzeugen erschweren nicht nur Dieben, sondern auch Ermittlungsbehörden den Zugang zu Fahrzeugen von Verdächtigen. Angesichts dieser Herausforderung hat Baden-Württembergs Justizministerin Gentges eine gesetzliche Änderung vorgeschlagen. Sie möchte Autohersteller dazu verpflichten, auf Anfrage der Polizei Schließcodes oder Zweitschlüssel bereitzustellen, um verdeckte Überwachungsmaßnahmen zu ermöglichen.
In einem Beschlussvorgang vom 5. September heißt es, dass die technischen Standards zur Diebstahlprävention zunehmend eine "unüberwindbare Hürde" für Ermittlungsbehörden darstellen. Besonders Fahrzeuge mit Alarm- oder Warnsystemen erschweren laut Gentges die Strafverfolgung erheblich.
Gesetzliche Grundlage fehlt
Derzeit existiert keine gesetzliche Grundlage, die Autohersteller zur Unterstützung in solchen Fällen verpflichtet. Während Telekommunikationsanbieter zur Mitwirkung bei Überwachungsmaßnahmen gesetzlich verpflichtet sind, gilt dies nicht für Fahrzeughersteller. Gentges betonte in einem Interview mit der Legal Tribune Online, dass technische Diebstahlprävention die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden nicht behindern dürfe.
Der Vorschlag stößt jedoch auf Kritik. Experten warnen vor möglichen Eingriffen in Datenschutz und private Sicherheitsstandards. Eine gesetzliche Regelung könnte Konflikte zwischen der Wahrung individueller Rechte und den Erfordernissen der Strafverfolgung aufwerfen. Bislang bleibt offen, ob und wann eine entsprechende Gesetzesänderung umgesetzt wird.
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