E-Auto-Prämie für BMW
Bis zu 6.000 € Förderung – Voraussetzungen & Antrag
Das Wichtigste in Kürze
▶ Ab wann: rückwirkend für Neuzulassungen ab 01.01.2026
▶ Prämienberechtigte: Privatpersonen, die das Fahrzeug selbst nutzen
▶ Zu versteuerndes Haushaltseinkommen: bis 80.000 €, mit Kindern bis 90.000 €
▶ Fahrzeuge: E-Autos, Plug-in-Hybride, Autos mit Range Extender
▶ Gebrauchtwagen: nicht förderfähig
▶ Prämienhöhe: bis 6.000 € für Elektroauto, bis 4.500 € für Plug-in-Hybrid
▶ Mindesthaltedauer des Autos: 36 Monate
▶ Antrag: online ab Mai 2026, rückwirkend ein Jahr
▶ Nachweise: Kauf-/Leasingvertrag, Fahrzeugschein, Steuerbescheide
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▶ Hinweis: Angebote mit lila "Deal"-Markierung sind von der E-Auto-Prämie ausgenommen.
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Dein Weg zur E-Auto-Prämie
So viel Geld kannst du erhalten
Bevor du ein Fahrzeug auswählst, solltest du prüfen, ob du Anspruch auf die E-Auto-Prämie hast. Entscheidend sind:
1. Zu versteuerndes Haushaltseinkommen:
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Maßgeblich ist das Einkommen aller Personen, die dauerhaft in deinem Haushalt leben, nicht nur dein eigenes. Dazu gehören zum Beispiel du selbst, dein Partner oder deine Partnerin – egal, ob verheiratet, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder in einer ähnlichen Gemeinschaft – sowie eure Kinder unter 18 Jahren. Wenn beide Partner getrennte Steuerbescheide haben, werden die Einkommen zusammengezählt. Bei gemeinsamer Veranlagung gilt der einheitliche Bescheid.
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Die Grundgrenze des zu versteuernden Haushaltseinkommens liegt bei 80.000 € pro Jahr. Für bis zu zwei Kinder unter 18 Jahren kommen jeweils 5.000 € dazu (ein Kind = 85.000 €, zwei oder mehr = 90.000 €). ▶ mehr dazu
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Nachweis: Für den Antrag wird der Durchschnitt der zwei letzten Steuerbescheide herangezogen, die maximal drei Jahre alt sein dürfen.
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Rentner können die E-Auto-Prämie auch ohne Steuerbescheid beantragen. Stattdessen reicht eine Rentenbescheinigung der Deutschen Rentenversicherung und eine Erklärung über weitere Einnahmen, zum Beispiel Zinsen oder andere Einkünfte.
2. Auswahl und Nutzung des Fahrzeugs:
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Gefördert werden nur Neuwagen, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen werden.
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Dazu zählen voll elektrisch betriebene Autos (E-Autos), bestimmte Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender. ▶ mehr dazu
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Gebrauchtwagen sind nicht förderfähig.
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Das Auto muss für den privaten Gebrauch bestimmt sein und auf dich oder deinen Haushalt zugelassen werden.
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Wichtig: Die Förderung gilt nur, wenn das Auto mindestens 3 Jahre (36 Monate) in deinem Besitz bleibt.
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▶ alle E-Auto-Angebote ansehen
▶ alle Hybridauto-Angebote ansehen
Bei MeinAuto.de kannst du ein förderfähiges Elektroauto oder einen Plug-in-Hybrid als Leasing oder Finanzierung auswählen. Achtung: Angebote, die als "Deals" gekennzeichnet sind, sind leider nicht förderfähig.
Hast du dich für ein förderfähiges Fahrzeug entschieden, geht es ganz einfach weiter:
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deine voraussichtliche Förderhöhe kannst du auf der Modellseite des ausgewählten Fahrzeugs im Konfigurator unter "Meine Anzahlung in Euro" einstellen. Eine höhere Anzahlung – zum Beispiel 4.000 € statt 1.000 € – senkt deine monatliche Rate spürbar.
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Wichtig: Achte darauf, im Konfigurator unter "Meine Laufzeit in Monaten" eine Laufzeit von mindestens 36 Monaten einzustellen – das ist zwingende Voraussetzung, um die E-Auto-Förderung des Bundes zu erhalten.
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den Förderantrag stellst du nach der Zulassung deines neuen Autos bequem über das Online-Portal des Bundes (voraussichtlich ab Mai 2026 verfügbar)
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nach Bewilligung deines Antrags erhältst du die E-Auto-Prämie aus dem Fördertopf der Bundesregierung zurück
So "streckst" du deine Förderprämie nur kurzfristig vor und bekommst sie vollständig zurück.
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Auch wenn du die Förderkriterien nicht erfüllst und keinen Anspruch auf die E-Auto-Prämie hast, kannst du bei MeinAuto.de clever sparen – mit unseren attraktiven Deals.
Diese sind zwar nicht förderfähig, da die angebotenen Fahrzeuge auf unsere Leasinggesellschaft, die Mobility Concept GmbH, zugelassen werden und somit nicht die Voraussetzungen für die Bundesprämie erfüllen. Dennoch bieten sie dir klare Vorteile:
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attraktive Konditionen: dank unserer starken Einkaufskonditionen profitierst du von besonders günstigen Raten
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volle Kostentransparenz: feste Laufzeiten und klar kalkulierbare monatliche Kosten sorgen für Planungssicherheit
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schnelle Verfügbarkeit: unsere Deals sind kurzfristig verfügbar und ohne lange Wartezeiten bestellbar
So sicherst du dir ein attraktives Angebot – ganz ohne Antrag auf eine staatliche Prämie. Das macht den Kauf oder das Leasing direkt einfacher und spart dir bürokratischen Aufwand.
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Wenn Leasing oder Finanzierung keine Option für dich ist und du dein Fahrzeug lieber direkt besitzen möchtest, kannst du bei MeinAuto.de auch Elektroautos und Plug-in-Hybride bar kaufen. Deine Vorteile:
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das Auto ist grundsätzlich förderfähig, wenn es auf dich als Privatperson zugelassen wird
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du bist von Anfang an der Eigentümer, ohne Laufzeiten oder Rückgabepflichten
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volle Flexibilität bei Nutzung, Haltedauer und Weiterverkauf
Der Barkauf eignet sich somit besonders für dich, wenn du langfristig planst und dein Auto ohne Einschränkungen nutzen möchtest.
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Hast du noch Fragen?
FAQ zur E-Auto-Prämie
Die E-Auto-Prämie ist ein staatlicher Zuschuss für Privatpersonen, die ein neues Elektroauto oder ein förderfähiges Plug-in-Hybridfahrzeug anschaffen. Sie soll den Kauf oder das Leasing finanziell erleichtern und den Umstieg auf emissionsärmere Mobilität fördern.
Nach dem Auslaufen früherer Umweltboni wurde ein neues Modell entwickelt, das stärker auf soziale Aspekte setzt. Haushalte mit geringerem Einkommen und Familien werden gezielt höher gefördert.
Die E‑Auto-Förderung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 für förderfähige Fahrzeuge, die ab diesem Datum zugelassen werden. Das bedeutet, dass du die Prämie auch für bereits gekaufte oder geleaste Fahrzeuge ab diesem Zeitpunkt beantragen kannst, solange sie die Förderbedingungen erfüllen.
Für die neue E-Auto-Förderung hat die Bundesregierung insgesamt rund 3 Milliarden Euro bereitgestellt. Mit diesen Mitteln sollen geschätzt etwa 800.000 Elektroautos bzw. entsprechende Anträge gefördert werden.
Damit du die Förderung bekommst, musst du einige wichtige Kriterien erfüllen:
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Das Fahrzeug muss ein Neuwagen sein, der erstmalig ab dem 1. Januar 2026 in Deutschland zugelassen wird.
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Es muss sich um ein reines Elektroauto, einen Plug-in-Hybrid oder ein Elektrofahrzeug mit Range-Extender handeln.
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Zu versteuerndes Haushaltseinkommen und Kinder im Haushalt dürfen die festgelegten Grenzen nicht überschreiten.
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Die Haltedauer des Fahrzeugs muss mindestens 36 Monate betragen – innerhalb dieser Zeit darf das Auto nicht weiterverkauft oder dauerhaft übertragen werden.
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Du musst der Fahrzeughalter oder Leasingnehmer sein und die Prämie selbst über das Online-Portal beantragen.
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Ja. Auch wenn der Antrag erst ab Mai 2026 möglich ist, kannst du dein Auto vorher bestellen und zulassen. Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden.
Beim Leasing eines E-Autos über MeinAuto.de läuft die Förderung in einfachen Schritten ab:
1. Fahrzeug auswählen und Anzahlung im Konfigurator festlegen Du kannst die Anzahlung direkt auf die Höhe der E-Auto-Prämie einstellen. Vorteil: Die Förderung fließt sofort in deine Leasingkonditionen ein und reduziert die Sonderzahlung oder die monatlichen Raten.
2. Mindesthaltedauer beachten Das Fahrzeug muss mindestens 3 Jahre (36 Monate) auf dich zugelassen bleiben.
3. Leasingvertrag abschließen Nach Auswahl von Modell, Ausstattung und Anzahlung schließt du den Vertrag ab.
4. Antrag auf E-Auto-Prämie stellen Du stellst den Antrag selbst – MeinAuto.de kann das nicht für dich übernehmen.
5. Prüfung durch die Förderstelle Es wird geprüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind: Mindesthaltedauer, Wohnsitz, Einkommen usw.
6. Prämie wird ausgezahlt Die Förderung geht direkt an dich und kann z. B. für die Sonderzahlung, monatliche Raten oder Ladekosten verwendet werden.
Ja. Alle geförderten Fahrzeuge müssen mindestens 3 Jahre (36 Monate) ab Erstzulassung auf dich zugelassen bleiben. Diese Regel gilt sowohl beim Kauf als auch beim Leasing und stellt sicher, dass die Förderung tatsächlich für die tatsächliche Nutzung des Fahrzeugs eingesetzt wird.
Ja, im Prinzip schon. Die E-Auto-Förderung wird nicht automatisch ausgezahlt und auch nicht mit dem Kaufpreis oder der Leasingrate verrechnet. Du musst die Prämie selbst beim zuständigen Förderprogramm beantragen, nachdem das Fahrzeug auf dich zugelassen ist. Die Auszahlung erfolgt dann rückwirkend vom Bund.
▶ Tipp: Wenn du ein Fahrzeug least, kannst du im Konfigurator von MeinAuto.de die Anzahlung auf die Höhe der erwarteten Förderprämie einstellen. So zahlst du den Betrag, der nach der Förderung tatsächlich auf dich entfällt. Den vorgestreckten Betrag der Anzahlung erhältst du nach Bewilligung des Förderantrags zurück.
Damit dein Antrag auf die E‑Auto‑Prämie geprüft und bewilligt werden kann, musst du voraussichtlich folgende Dokumente einreichen:
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Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags deines neuen Elektrofahrzeugs oder Plug‑in‑Hybrids.
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Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) als Nachweis der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf dich in Deutschland.
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Die zwei letzten aktuellen Steuerbescheide, die nicht älter als 3 Jahre sind, für den Nachweis des zu versteuernden Haushaltseinkommens.
▶ Tipp: Zur schnelleren Bearbeitung wird empfohlen, bei der Antragstellung die Onlinefunktion deines Personalausweises oder die AusweisApp des Bundes zu nutzen. Details und mögliche weitere Nachweise werden mit der offiziellen Förderrichtlinie bekanntgegeben.
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Die Bundesmittel stehen für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis 2029 zur Verfügung. Die Förderung endet, sobald die bereitgestellten Mittel ausgeschöpft sind. Erfahrungsgemäß lohnt sich eine frühzeitige Antragstellung.
Ja. Es handelt sich um ein bundesweites Programm, unabhängig vom Wohnort.
Nein. Die Prämie gilt nicht als Einkommen und muss nicht versteuert werden. Es handelt sich um einen steuerfreien Investitionszuschuss, nicht um ein zu versteuerndes Einkommen.
Alle genauen Förderrichtlinien zur neuen E Auto Förderung sind auf der offiziellen Website des Bundesumweltministeriums veröffentlicht.
Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Die aktuell geltenden Richtlinien und Förderbedingungen kannst du auf der offiziellen Webseite des zuständigen Bundesministeriums nachlesen.
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Alle News zur Elektroprämie
E-Auto-Prämie 2026: Anträge ab Mai möglich
19.01.2026 | Die Bundesregierung startet ein neues Förderprogramm für Elektroautos. Privatpersonen können beim Kauf oder Leasing ab sofort von staatlichen Zuschüssen profitieren – rückwirkend zum 1. Januar 2026.
Neue E-Auto-Prämie 2026: Staat fördert Kauf und Leasing bis zu 5.000 Euro
28.11.2025 | Die schwarz-rote Koalition aus Union und SPD hat sich auf eine neue Kaufprämie für Elektroautos und Plug-in-Hybride verständigt. Das Programm soll 2026 starten.
Elektro-Förderung: Bundesregierung plant bis zu 550 Millionen Euro für 2026
14.11.2025 | Die Bundesregierung plant im kommenden Jahr eine neue Förderung für den Kauf von Elektroautos. Das Bundesfinanzministerium sieht dafür bis zu 550 Millionen Euro vor.
E-Auto-Prämie vor Comeback: Regierung plant neue Fördergelder
13.10.2025 | CDU/CSU und SPD wollen den Kauf von Elektroautos wieder gezielt fördern. Die Regierungsparteien einigten sich auf ein neues Förderprogramm, das vor allem Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen unterstützen soll.
E-Auto-Förderung: Union und SPD planen Rückkehr staatlicher Anreize
09.04.2025 | Die angehende Bundesregierung will den stockenden Absatz von Elektrofahrzeugen wiederbeleben. Im Koalitionsvertrag kündigen CDU/CSU und SPD neue Kaufanreize für E-Autos an.
Vorbild Frankreich: SPD fordert neue E-Auto-Förderung
13.09.2024 | Die SPD hat sich für eine Neuausrichtung der staatlichen Förderung von Elektroautos ausgesprochen. Inspiration soll dabei aus Frankreich kommen.
Abruptes Aus der BAFA-Prämie: Staatliche E-Auto-Förderung beendet
18.12.2023 | Die Bundesregierung hat das Ende der staatlichen BAFA-Förderung für den Kauf von Elektroautos beschlossen. Die Förderung läuft noch im Dezember 2023 aus.
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