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KFZ-Steuer E-Auto

Kfz-Steuer für Elektroautos

So kannst Du bei Stromern sparen

CarCoach-Facts: Das Wichtigste in Kürze - Julian 1 dark

▶ Elektroauto-Halter zahlen aktuell keine Kfz-Steuern

▶ Kfz-Steuerbefreiung gilt max. 10 Jahre, längstens bis 31.12.2030

▶ Gebrauchte E-Fahrzeuge profitieren ebenfalls von Steuerbefreiung

▶ Hybrid-Fahrzeuge haben zeitlich begrenzte Steuervorteile bis 2024

▶ Ab 2031: Mögliche Verlängerung oder reduzierte Steuern für Elektroautos

▶ Gewicht der Fahrzeuge spielt künftig eine Rolle

23.08.2023 | Halter von Elektroautos müssen derzeit keine Kfz-Steuern zahlen. Diese Vergünstigung ist jedoch befristet – aber auch danach bleibt das Fahren mit Stromern besonders günstig. Bei MeinAuto.de erfährst Du alles, was Du zu diesem Thema wissen musst.

E-Auto lädt
© Unsplash

Elektroautos fahren bis 2030 steuerfrei

Der Gesetzgeber gibt sich allerhand Mühe, das Fahren mit Elektrofahrzeugen besonders attraktiv zu machen: Wenn Du ein E-Auto kaufst, lässt sich mit staatlichen Zuschüssen viel Geld sparen - und das E-Nummernschild bietet viele Vorteile im Alltag.

Auch die Kfz-Steuer – als eine der Unterhaltskosten eines E-Autos – wurde eigens für Halter von Elektroautos angepasst.

Wer elektrisch fährt, genießt besondere Steuervorteile

Allerdings gibt es eine Differenzierung bei den staatlichen Vorteilen: Während sowohl Hybrid- als auch Elektrofahrzeuge von dem E-Nummernschild profitieren, ist der Staat bei der Kfz-Steuer ein wenig strenger:

  • Von den steuerlichen Vergünstigungen profitieren ausschließlich reine Elektroautos

  • Aber auch zu E-Autos umgerüstete Fahrzeuge profitieren von steuerlichen Vorteilen

Allgemeine Regelung

▶ Elektroautos sind für max. 10 Jahre steuerfrei

▶ Steuerbefreiung gilt ab Erstzulassung bis max. 31.12.2030

▶ Nur E-Autos mit Zulassung bis 31.12.2025 erhalten Befreiung

Gebrauchte E-Fahrzeuge

▶ Halterwechsel ändert an der Steuerbefreiung nichts

▶ Auch gebrauchte E-Autos sind bis 10 Jahre steuerfrei

▶ Steuerbefreiung gilt ebenfalls bis max. 31.12.2030

Geldscheine Euro

Aktuelle Beispiele

Kfz-Steuer von E-Autos im Vergleich zu Benziner & Diesel

Dacia Spring

Dacia Spring (Strom/33 kW)

▶ 0 Euro Kfz-Steuer

Dacia Sandero (Benzin/49 kW)

▶ 71 Euro Kfz-Steuer

VW ID.3

VW ID.3 (Strom/150 kW)

▶ 0 Euro Kfz-Steuer

VW Golf 1.5 eTSI (Benzin/110 kW)

▶ 100 Euro Kfz-Steuer

VW Golf 2.0 TDI (Diesel/110 kW)

▶ 238 Euro Kfz-Steuer

Mercedes-Benz EQA

Mercedes-Benz EQA (Strom/140 kW)

▶ 0 Euro Kfz-Steuer

Mercedes-Benz GLA (Benzin/165 kW)

▶ 217 Euro Kfz-Steuer

Mercedes-Benz GLA (Diesel/140 kW)

▶ 291 Euro Kfz-Steuer

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Keine Steuerbefreiung für Hybrid-Fahrzeuge

Dennoch können Hybrid-Fahrer sparen

Im Vergleich zu reinen Elektroautos gelten für Hybrid-Fahrzeuge herkömmliche Bemessungsgrundlagen für die Kfz-Steuer. Dies bedeutet, dass die Steuerlast für Hybrid-Fahrzeuge auf Basis der üblichen Kriterien wie Hubraum und CO2-Ausstoß berechnet wird.

Allerdings gibt es eine zeitlich begrenzte steuerliche Vergünstigung für Hybrid-Fahrzeuge: Diese gilt nur von 2021 bis 2024. Während dieses Zeitraums erhalten Halter von Hybrid-Fahrzeugen einen jährlichen Steuerfreibetrag in Höhe von 30 Euro.

Auf den CO2-Ausstoß kommt es an

Um diesen Steuervorteil in Anspruch nehmen zu können, muss das Hybrid-Fahrzeug bestimmte Kriterien erfüllen. Ein wesentliches Kriterium ist der maximale CO2-Ausstoß des Fahrzeugs, der bei höchstens 95 Gramm pro Kilometer liegen darf.

Steuervergünstigung für Hybride

▶ bis 2024

Jährlicher Steuerfreibetrag

▶ 30 Euro

Maximaler CO2-Ausstoß

▶ 95 g/km

Was passiert ab 2031 mit der Kfz-Steuer?

Wenn die Steuerbefreiung mit Ablauf des Jahres 2030 endet, gibt es zwei Möglichkeiten:

a) Verlängerung der Steuerbefreiung

Es könnte passieren, dass Elektroautos noch länger von der Steuer befreit bleiben. Schon 2020 wurde die Steuerbefreiung um zehn Jahre verlängert. Weil ab 2035 keine Benzin- oder Dieselautos mehr verkauft werden dürfen, könnte die Steuerbefreiung für Elektroautos wahrscheinlich bis dahin verlängert werden. Auch die Zeit, bis wann man ein Elektroauto das erste Mal anmelden muss, könnte nach hinten verschoben werden.

b) Reduzierte Steuerbefreiung

Für den Fall, dass die Zeit der Steuerbefreiung von Elektroautos vorbei ist, wurde bereits vorausgedacht: § 9 Abs. 2 KraftStG sieht vor, dass Elektroauto-Besitzer nach dem Ende der Steuerbefreiung nur noch die Hälfte der normalen Steuer zahlen müssen. Das bedeutet, dass Leute, die ab 2031 Elektroautos fahren, nur die Hälfte der Steuern zahlen müssen. Die Höhe der Steuer hängt dann allein vom Gewicht des Elektroautos ab, weil Elektroautos keinen Hubraum haben.

Das Gewicht entscheidet über die Höhe der Kfz-Steuer

Ist die Zeit der Steuerbefreiung abgelaufen, hängt die Steuer für Elektroautos, die bis zu 3,5 Tonnen wiegen, von ihrem Gewicht ab. Das passiert ab dem 11. Jahr nach der ersten Zulassung oder spätestens ab dem 1. Januar 2031. Berechnet wird der Beitrag pro angefangene 200 Kilogramm.

Beispiel Kia EV6

Basierend auf dem zulässigem Gesamtgewicht des Kia EV6 von 2.340 kg fällt der Wagen in Kategorie II für die Kfz-Steuerberechnung. Dies bedeutet, dass ein Betrag von 6,01 Euro pro 200 kg Gewicht anfällt. Daraus ergibt sich folgende Rechnung:

  • 2.340 kg / 200 kg = 11,7

  • 11,7 x 6,01 € = 70,317 €

▶ Nach dem Aufrunden beträgt die jährliche Kfz-Steuer für den KIA EV6 ein Jahressteuersatz von 70,32 €.

Berechnungsstufen nach zulässigem Gesamtgewicht

White 1200-10

bis 2.000 kg

▶ 5,625 Euro/pro 200 kg

bis 3.000 kg

▶ 6,01 Euro/pro 200 kg

ab 3.000 kg

▶ 6,39 Euro/pro 200 kg

CarCoach-Fazit - Auf den Punkt gebracht - White Text - Julian

Eine erfreuliche Nachricht: Elektroauto-Halter profitieren mindestens noch bis 2030 von einer Steuerbefreiung. Auch Hybrid-Fahrzeuge genießen Steuervorteile - allerdings nur bis 2024.

Interessanterweise könnte die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge möglicherweise über das Jahr 2030 hinaus verlängert werden – eine positive Perspektive für diejenigen, die auf Elektromobilität setzen.

Abschließend noch ein Spartipp: Überprüfe die Möglichkeit von Förderungen und Zuschüssen für Ladestationen, um nicht nur bei der Kfz-Steuer zu sparen, sondern auch bei den Ladeinfrastrukturkosten. Eine gut durchdachte Ladestation kann langfristig zu erheblichen Einsparungen beitragen.

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