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E-Auto-Prämie beantragen

Förderportal startet am Dienstag

17.05.2026 | Ab Dienstag, dem 19. Mai 2026, können Privatpersonen in Deutschland Anträge für die staatliche E-Auto-Prämie stellen. Das Förderportal soll laut Mitteilung des Bundesumweltministeriums an diesem Tag freigeschaltet werden. Die Förderung gilt rückwirkend für alle förderfähigen Neuzulassungen seit dem 1. Januar 2026.

Auf einen Blick:

  • Start: Ab 19. Mai 2026 kann der Antrag gestellt werden
  • Rückwirkend: gilt für Zulassungen ab 01.01.2026
  • Förderhöhe: 3.000–6.000 € (E-Auto), 1.500–4.500 € (Hybrid)
  • Einkommensgrenze: max. 80.000 € (bis 90.000 € mit Kindern)
  • Voraussetzungen: Neuwagen, BundID, Mindesthaltedauer 36 Monate
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Förderung auch rückwirkend möglich

Mit dem Start des Online-Portals beginnt die zentrale Phase der neuen Förderung: Erstmals können Käufer und Leasingnehmer ihre Anträge direkt einreichen. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die Abwicklung erfolgt digital über die Förderzentrale. Voraussetzung ist ein BundID-Konto, das entweder über ein ELSTER-Zertifikat oder den Online-Ausweis eingerichtet wird.

Gefördert werden ausschließlich Neuwagen – darunter reine Elektroautos, Brennstoffzellenfahrzeuge sowie Plug-in-Hybride und Range-Extender, sofern sie bestimmte CO₂- oder Reichweitenvorgaben erfüllen. Entscheidend für die Förderung ist das Datum der Erstzulassung, nicht der Kaufvertrag.

Höhe der Prämie sozial gestaffelt nach Einkommen

Die Förderung richtet sich gezielt an private Haushalte mit mittleren und niedrigeren Einkommen. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen, berechnet aus den letzten zwei Steuerbescheiden. Ohne Kinder liegt die Grenze bei 80.000 Euro, mit Kindern bei bis zu 90.000 Euro.

Für reine Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge sind mindestens 3.000 Euro vorgesehen, maximal bis zu 6.000 Euro. Plug-in-Hybride und Range-Extender erhalten 1.500 bis 4.500 Euro. Zusätzliche Zuschläge gibt es für Kinder sowie für Haushalte mit besonders niedrigem Einkommen.

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