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Kfz-Steuer berechnen

Das gilt für Benziner, Diesel und E-Autos in Deutschland

08.01.2026 | Die Kfz-Steuer gehört zu den laufenden Kosten eines Autos und wird oft unterschätzt. Sie hängt von Antrieb, Fahrzeugklasse, Emissionen und Erstzulassungsdatum ab. MeinAuto.de erklärt, wie sie berechnet wird und warum Benziner, Diesel und Elektroautos unterschiedlich besteuert werden.

Das Bild zeigt eine moderne, futuristische Darstellung der Kfz-Steuer-Berechnung. Über der Motorhaube eines silbernen Autos schwebt ein transparentes Display mit einem Taschenrechner. Zu sehen sind Symbole für CO2​ und Kraftstoff.
© MeinAuto.de (KI-Bild)
CarCoach Facts - Infobox - David Nummernschild

CarCoach Facts

Das Wichtigste in Kürze

▶ Kfz-Steuer hängt von Antrieb, Hubraum und CO₂-Ausstoß ab

▶ Halter ist immer steuerpflichtig

▶ Diesel oft teurer, Elektroautos aktuell steuerbefreit

▶ Plug-in-Hybride werden wie Verbrenner besteuert

▶ Zahlung erfolgt meist jährlich, andere Intervalle möglich

Was ist die Kfz-Steuer?

Die Kfz-Steuer ist eine jährliche Abgabe für nahezu jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug. Zuständig für die Erhebung ist der deutsche Zoll als Teil der Bundesfinanzverwaltung. Die Steuer fällt unabhängig davon an, wie viel oder wie wenig ein Fahrzeug tatsächlich genutzt wird.

Die Einnahmen dienen der Finanzierung des Verkehrsweges, wie Straßenbau, und folgen dem Verursacherprinzip. Gleichzeitig wirkt die Steuer umweltpolitisch: Fahrzeuge mit höherem CO₂-Ausstoß werden stärker besteuert – emissionsarme oder emissionsfreie Modelle zahlen weniger oder gar nichts extra.

Wer muss Kfz-Steuer zahlen?

Steuerpflichtig ist immer der Halter des Fahrzeugs, also die in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragene Person. Wer das Fahrzeug fährt, ist für die Steuer unerheblich. Gesetzlich vorgesehene Ausnahmen bestehen unter anderem für:

  • reine Elektroautos (zeitlich befristete Steuerbefreiung)

  • Fahrzeuge von schwerbehinderten Menschen mit entsprechenden Merkzeichen

  • bestimmte Sonderfahrzeuge, etwa land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen

Die Ausnahmen sind im Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) geregelt und an konkrete Voraussetzungen geknüpft.

Wovon hängt die Höhe der Kfz-Steuer ab?

Die Höhe der Kfz-Steuer richtet sich nach mehreren technischen und rechtlichen Faktoren:

  • Datum der Erstzulassung

  • Antriebsart (Benzin, Diesel, Elektro, Hybrid)

  • Hubraum (bei Verbrennungsmotoren)

  • CO₂-Ausstoß nach WLTP

  • zulässiges Gesamtgewicht (bei Elektroautos nach Ablauf der Steuerbefreiung)

Wichtig: Für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1. Juli 2009 gelten andere Berechnungsmodelle (reine Hubraum- bzw. Gewichtstarife) als für später zugelassene Fahrzeuge, bei denen die CO₂-Emissionen eine zentrale Rolle spielen.

Wie wird die Kfz-Steuer für Benziner berechnet?

Die Kfz-Steuer für Benzinfahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. Juli 2009 setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem hubraumabhängigen Grundbetrag und der CO₂-Komponente.

  • Kfz-Steuer = Hubraum-Grundbetrag + CO₂-Steuer

Der hubraumabhängige Grundbetrag beträgt 2,00 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum. Das bedeutet: Je größer der Motor, desto höher die Steuer.

Zusätzlich wird der CO₂-Ausstoß nach WLTP berücksichtigt. Für die ersten 95 g/km CO₂ fällt keine Steuer an – dieser Freibetrag ist steuerfrei. Nur der CO₂-Überschuss über 95 g/km wird besteuert.

Seit dem 1. Januar 2021 erfolgt die CO₂-Berechnung gestaffelt: Jeder Teil des Überschusses wird mit dem für diese Stufe gültigen Satz berechnet. Die Staffelung lautet:

  • bis 115 g/km: 2,00 € pro Gramm
  • bis 135 g/km: 2,20 € pro Gramm
  • bis 155 g/km: 2,50 € pro Gramm
  • bis 175 g/km: 2,90 € pro Gramm
  • bis 195 g/km: 3,40 € pro Gramm
  • ab 196 g/km: 4,00 € pro Gramm

Die Berechnung erfolgt anteilig je Stufe, nicht pauschal für den gesamten Überschuss. Das bedeutet: Ein Fahrzeug mit 120 g/km CO₂ wird sowohl in der ersten als auch in der zweiten Stufe berechnet.

Beispielrechnung

Ein Benziner mit 1.598 cm³ Hubraum und einem CO₂-Ausstoß von 120 g/km wird wie folgt besteuert: Für den Hubraum fallen 16 Einheiten je 2,00 Euro an, also 32 Euro.

  • Hubraum: 16 × 2,00 € = 32 €

Bei der CO₂-Steuer wird nur der Ausstoß über dem Freibetrag von 95 g/km berechnet: Zunächst werden 20 Gramm zwischen 96 und 115 g/km mit 2,00 Euro pro Gramm angesetzt (40 Euro), die verbleibenden 5 Gramm zwischen 116 und 120 g/km mit 2,20 Euro pro Gramm (11 Euro).

  • CO₂-Komponente: 20 g (96–115 g/km) × 2,00 € = 40 €

  • CO₂-Komponente: 5 g (116–120 g/km) × 2,20 € = 11 €

Die CO₂-Steuer summiert sich damit auf 51 Euro. Somit beträgt die gesamte jährliche Kfz-Steuer 83 Euro.

  • Kfz-Steuer (83 €) = Hubraum-Grundbetrag (32 €) + CO₂-Steuer (51 €)

Wie wird die Kfz-Steuer für Diesel berechnet?

Für Dieselfahrzeuge (Erstzulassung ab 1. Juli 2009) gilt dasselbe Grundprinzip, jedoch mit einem deutlich höheren Hubraumsatz:

  • Hubraum-Grundbetrag: 9,50 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum

  • CO₂-Komponente: identische CO₂-Staffelung wie bei Benzinern

Beispielrechnung

  • Hubraum: 1.968 cm³ → 20 × 9,50 € = 190 €

  • CO₂-Ausstoß: 135 g/km → 40 g über Freibetrag × durchschnittlich 2,25 € = 90 €

Jährliche Kfz-Steuer = 280 €

Das erklärt, warum Diesel trotz moderner Abgasreinigung häufig höhere Steuerbeträge verursachen als vergleichbare Benziner.

Wie werden Elektroautos besteuert?

Reine Elektroautos profitieren aktuell von einer befristeten Steuerbefreiung. Je nach Erstzulassung gilt:

  • Steuerbefreiung bis 31. Dezember 2035 für viele bereits zugelassene Fahrzeuge

  • oder bis zu 10 Jahre ab Erstzulassung, je nach geltendem Übergangsrecht

Nach Ablauf der Befreiung erfolgt die Besteuerung nicht nach CO₂, sondern nach dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs. Die konkreten Tarife sind im KraftStG geregelt und staffeln sich nach Gewichtsklassen. Die Steuer fällt bei Elektroautos auch nach Ende der Befreiung in der Regel deutlich niedriger aus als bei Verbrennern.

mehr Informationen dazu

Wie werden Plug-in-Hybride besteuert?

Plug-in-Hybride gelten steuerlich als Verbrennerfahrzeuge. Maßgeblich sind:

  • Hubraum des Verbrennungsmotors

  • offizieller CO₂-Ausstoß

Eine Steuerbefreiung wie bei reinen Elektroautos gibt es nicht – auch dann nicht, wenn das Fahrzeug überwiegend elektrisch genutzt wird. Auch hier spielt das Erstzulassungsdatum eine entscheidende Rolle für die Berechnungslogik.

Wann und wie wird die Kfz-Steuer gezahlt?

Die Kfz-Steuer wird automatisch nach der Zulassung eines Fahrzeugs erhoben. Voraussetzung dafür ist ein SEPA-Lastschriftmandat, ohne das keine Zulassung möglich ist. Standardmäßig wird die Steuer jährlich im Voraus für 12 Monate abgebucht.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Zahlung auch halbjährlich erfolgen, dann fällt ein Zuschlag von 3 % an, oder vierteljährlich mit einem Zuschlag von 6 %. Die genauen Schwellenwerte für diese Optionen sind gesetzlich festgelegt.

CarCoach David Arme verschränkt

Die Kfz‑Steuer gehört zu den laufenden Kosten, die du beim Autokauf unbedingt im Blick haben solltest, denn sie kann sich über Jahre spürbar summieren – besonders bei Autos mit hohem CO₂‑Ausstoß. Entscheidend sind Hubraum, CO₂-Wert und Erstzulassungsdatum: Je moderner und emissionsärmer dein Fahrzeug, desto günstiger die Steuer. Diesel kosten oft über 200 € pro Jahr, sparsame Benziner nur niedrige zweistellige Beträge, Elektroautos sind aktuell in der Regel befreit. Plug-in-Hybride werden wie Verbrenner besteuert – auch wenn sie elektrisch fahren.

Mein Rat: Achte beim Gebrauchtwagenkauf auf einen niedrigen CO₂-Wert im WLTP-Zertifikat – schon 20 g/km weniger können dir jedes Jahr deutlich Geld sparen.

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