Wie lange ist der Personenbeförderungsschein gültig?
Nach Bewilligung des Antrags durch die Fahrerlaubnisbehörde ist der Personenbeförderungsschein zunächst fünf Jahre lang gültig.
▶ Verlängerung des P-Scheins
Für die Verlängerung des P-Scheins muss man eine Sehtestbescheinigung und ein neues Führungszeugnis vorzeigen. Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sollte dabei rechtzeitig verlängert werden, da sonst ein komplett neuer Antrag zu stellen ist.
Eine Ablehnung der Verlängerung kommt äußerst selten vor und ist meist mit Verstößen gegen das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) verbunden. Personen ab einem Alter von 60 Jahren müssen zusätzlich ihre Fahrtüchtigkeit durch ein betriebs- und arbeitsmedizinisches Gutachten nachweisen.