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Personenbeförderungsschein

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Ein Personenbeförderungsschein, kurz P-Schein, ist eine ergänzende Bescheinigung zum Führerschein und laut § 48 Abs. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) für den geschäftsmäßigen Transport von Fahrgästen mit wenigen Ausnahmen eine Vorschrift. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Fahrer als Angestellter oder selbstständig im Fahrgastbetrieb tätig ist.

Personenbeförderungsschein
© Stadt Kassel

Wann braucht man einen Personenbeförderungsschein?

Die Pflicht einer offiziellen Erlaubnis zur Personenbeförderung besteht für das Taxifahren, den Transport von Menschen mit Behinderung, den Schülertransport, das Pkw-Fahren im Linienverkehr und das Fahren von Mietwagen gegen ein Entgelt. Der Busführerschein (D oder D1) ist dabei kein Ersatz für einen P-Schein. Ausnahmen von der Vorschrift bilden Personen, die Krankenfahrzeuge bei der Bundeswehr fahren oder für den Katastrophenschutz Menschen in Sicherheit bringen.

Was sind die Voraussetzungen für eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung?

Was muss man für einen P-Schein machen?

Für die Beantragung eines Personenbeförderungsscheins muss man einige Voraussetzungen erfüllen.

  • Das Mindestalter des Fahrers liegt laut § 48 Abs. 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung bei 21 Jahren.
  • Fahrer für Krankentransporte haben die Möglichkeit, bereits ab einem Alter von 19 Jahren die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) zu beantragen. Antragsteller müssen im Vorbesitz eines Führerscheins der Klasse B sein und diesen bereits seit mindestens zwei Jahren besitzen.
  • Eine gesetzliche Höchstpunktzahl beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg, ab der ein Antrag für einen Personenbeförderungsschein nicht mehr möglich wäre, gibt es nicht. In der Regel erfolgt jedoch ab fünf Punkten eine Ablehnung.
  • Für eine Genehmigung zur Personenbeförderung ist ein offizieller Antrag mit einer Reihe von notwendigen Unterlagen zu stellen.
  • Bis 2021 gab es noch eine Unterscheidung zwischen einem kleinen und einem großen P-Schein (Taxischein). Heute gibt es keine Differenzierung mehr. Taxifahrer müssen jedoch eine zusätzliche Fachkundeprüfung absolvieren.

Wo beantrage ich einen Personenbeförderungsschein? Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antrag für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu stellen. Hierfür muss man persönlich vor Ort erscheinen, verschiedene Unterlagen mitbringen und einige Dokumente unterschreiben.

Bei der Beantragung des P-Scheins sind

  • der Führerschein Klasse B,
  • eine in Deutschland anerkannte Fahrerlaubnis,
  • ein ärztliches Zeugnis zur Fahrtauglichkeit,
  • ein augenärztliches Gutachten,
  • ein ärztliches Attest zur körperlichen und geistigen Eignung,
  • der Personalausweis oder alternativ der Reisepass
  • und ein polizeiliches Führungszeugnis (erweitertes Führungszeugnis/Belegart O)

vorzulegen.

Für angehende Taxifahrer gilt es zusätzlich eine Fachkundeprüfung zu absolvieren und für den Krankentransport einen Nachweis zur Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs einzureichen. Die Bearbeitung des gestellten Antrags für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nimmt in der Regel vier bis sechs Wochen in Anspruch. Die Behörde prüft unter anderem, ob der Antragsteller Punkte beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg hat. Je höher die Punktzahl, desto unwahrscheinlicher ist die Ausstellung einer gewerblichen Personenbeförderungserlaubnis.

Wie viel kostet der P-Schein?

Die Beantragung des P-Scheins bringt verschiedene Gebühren mit sich, welche je nach Region unterschiedlich hoch ausfallen können.

Meist liegen die Gesamtkosten bei ungefähr 300 Euro. Die Antragstellung kostet 40 bis maximal 50 Euro, für die Beantragung des notwendigen Führungszeugnisses der Beleg-Art O werden 13 Euro fällig, die Kosten für die Gesundheitsprüfung und die ärztlichen Zeugnisse betragen 80 bis zu 150 Euro und für ein Passfoto zahlt man zwischen 10 und 15 Euro.

Wie lange ist der Personenbeförderungsschein gültig?

Nach Bewilligung des Antrags durch die Fahrerlaubnisbehörde ist der Personenbeförderungsschein zunächst fünf Jahre lang gültig.

▶ Verlängerung des P-Scheins

Für die Verlängerung des P-Scheins muss man eine Sehtestbescheinigung und ein neues Führungszeugnis vorzeigen. Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sollte dabei rechtzeitig verlängert werden, da sonst ein komplett neuer Antrag zu stellen ist.

Eine Ablehnung der Verlängerung kommt äußerst selten vor und ist meist mit Verstößen gegen das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) verbunden. Personen ab einem Alter von 60 Jahren müssen zusätzlich ihre Fahrtüchtigkeit durch ein betriebs- und arbeitsmedizinisches Gutachten nachweisen.

Was passiert wenn ich ohne P-Schein fahre?

Beim gewerblichen Transport von Fahrgästen ohne Personenbeförderungsschein handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Der Verstoß wird mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg geahndet. Sollte der Fahrzeugführer dabei nicht der Eigentümer des Kfz sein, muss der Fahrzeugbesitzer mit derselben Strafe rechnen.

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist bei geschäftsmäßigen Fahrten stets mitzuführen, da sonst ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro droht. Bei Entzug der Fahrerlaubnis zur Fahrgastförderung ist der Schein unverzüglich bei der zuständigen Behörde abzugeben. Eine Missachtung kann ein Verwarngeld von 25 Euro zur Folge haben.

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