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Nebelschlussleuchte

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Die Nebelschlussleuchte ist eine Rückleuchte, die sich am Heck eines Autos befindet und bei schlechten Wetterverhältnissen mit einer Sichtweite von weniger als 50 Metern eingeschaltet wird. Sie ist deutlich heller und roter als die übliche Fahrzeugbeleuchtung und dient dazu, die Sichtbarkeit des Fahrzeugs für den nachfolgenden Verkehr zu verbessern. Die Verwendung ist gesetzlich geregelt, und die Geschwindigkeit sollte bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte auf maximal 50 km/h begrenzt werden.

Symbole Nebelscheinwerfe und Nebelschlussleuchte im Vergleich
© ADAC e.V.

Wozu dient die Nebelschlussleuchte?

Die Nebelschlussleuchte befindet sich immer hinten am Auto und leuchtet besonders hell und rot. Sie ist ungefähr 12- bis 20-fach stärker als die restliche Beleuchtung am Heck. Das zusätzliche Rücklicht dient der besseren Sichtbarkeit des Fahrzeugs für den nachfolgenden Verkehr bei schwierigen Wetterverhältnissen mit einer Sichtweite von weniger als 50 Metern. Der Abstand von Leitpfosten eignet sich dabei als Orientierung zur Abschätzung der Sichtweite. Bei eingeschalteter Nebelrückleuchte muss die Geschwindigkeit des Autos an die Sichtverhältnisse auf maximal 50 km/h angepasst werden.

Die Nebelschlussleuchte ist seit dem 1. Januar 1991 in Kfz vorgeschrieben. Um den Wert sowie die Originalität von Oldtimern nicht zu mindern, gilt eine Nachrüstung der Rückleuchte für ältere Fahrzeugmodelle als nicht notwendig.

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An welchem Symbol erkenne ich die Nebelschlussleuchte im Auto?

Die Nebelrückleuchte lässt sich im Cockpit des Autos als Kontrollleuchte mit einem Halbkreis (Scheinwerfer), drei nach hinten gerichteten, geraden Strahlen (Licht) sowie einer Schlängellinie (Nebel) erkennen.

Wie schalte ich die Nebelschlussleuchte ein?

Zunächst ist der Lichtschalter im Fahrzeug durch eine Drehung auf das Symbol des Abblendlichts einzustellen. Anschließend muss der Schalter zweistufig herausgezogen werden, bis das Symbol gelb aufleuchtet.

Welche Regeln gibt es zur Nutzung der Nebelschlussleuchte?

Die deutsche Straßenverkehrsordnung (StVO) wie auch die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) legen die gesetzlichen Grundlagen für Nebelrücklichter fest. Nebelschlussleuchten sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen sich deshalb in jedem modernen Fahrzeug befinden. Die Nutzung der Nebelrückleuchte ist mit einigen Regeln verbunden:

  • Das Nebelrücklicht darf erst ab einer Sichtweite von weniger als 50 Metern eingeschaltet werden, da die Nebelschlussleuchte bei besserer Sicht den nachfolgenden Verkehr blendet. Die Sichtdistanz lässt sich an den am Straßenrand aufgestellten Leitpfosten abschätzen. Weiterhin erlaubt die Gesetzgebung laut § 53d StVZO bei einer Sichtweite unter 50 Metern lediglich eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Nebelschlussleuchte darf auch innerorts eingeschaltet werden.

  • Das Nebelrücklicht muss einzeln in der Fahrzeugmitte, links davon oder paarweise symmetrisch montiert sein.

  • Ältere Fahrzeuge ohne Nebelrückleuchte benötigen keine nachträgliche Nachrüstung.

  • Fahrzeuge mit Anhängern ohne Nebelschlussleuchten sind mit einer Anhänger-Nebelrückleuchte auszustatten.

  • Mehrspurige Kfz müssen zwei Nebelrücklichter besitzen.

Welche Bußgelder gibt es?

Bei missbräuchlicher Nutzung droht ein Verwarngeld von 25 Euro und im Falle einer daraus resultierenden Sachbeschädigung liegt das Bußgeld bei 35 Euro.

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