29.09.2026 | Die Pflicht zur grünen Umweltplakette für entsprechend gekennzeichnete Elektroautos soll entfallen. Der Bundesrat hat am 25. September 2026 der Änderung der 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung zugestimmt, nach der das E-Kennzeichen künftig als Nachweis für die Einfahrt in deutsche Umweltzonen ausreicht.
Grüne Umweltplakette für E-Autos fällt weg
E-Kennzeichen reicht künftig aus
Auf einen Blick:
- Bundesrat stimmt Abschaffung der Plakettenpflicht zu
- E-Kennzeichen reicht künftig für Umweltzonen
- Gilt auch für Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenautos
- Umweltzonen und Grenzwerte bleiben bestehen
- Grüne Plakette erst nach Inkrafttreten entfernen
Plakette darf vorerst nicht entfernt werden
Bislang müssen auch Elektroautos für die Einfahrt in eine Umweltzone eine grüne Schadstoffplakette an der Windschutzscheibe tragen. Künftig soll bei Fahrzeugen mit E-Kennzeichen das Kennzeichen selbst als Nachweis genügen. Die Regelung gilt neben batterieelektrischen Fahrzeugen auch für Brennstoffzellenfahrzeuge sowie unter bestimmten Voraussetzungen für Plug-in-Hybride, sofern diese ein E-Kennzeichen führen. Die Kennzeichnung ist freiwillig. Für Elektroautos mit einem normalen Kennzeichen ändert sich dagegen zunächst nichts. Auch für entsprechend gekennzeichnete Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung sieht die Neuregelung eigene Regelungen vor.
Die Bundesregierung begründet die Änderung mit Bürokratieabbau. Die zusätzliche Plakette liefere bei Fahrzeugen mit E-Kennzeichen keinen weiteren Informationsgewinn und verursache dennoch Aufwand für Fahrzeughalter und Verwaltung. Die Ausgabe und Anbringung der Plaketten kostet bislang in der Regel etwa fünf bis zehn Euro. An den bestehenden Umweltzonen und den geltenden Anforderungen an die Luftqualität ändert sich durch die Neuregelung nichts.
Mit der Zustimmung des Bundesrates ist die Änderung allerdings noch nicht unmittelbar in Kraft. Die Verordnung muss zunächst verkündet werden und anschließend in Kraft treten. Bis dahin gelten die bisherigen Vorschriften weiter, weshalb betroffene Autofahrer die grüne Plakette vorerst nicht von der Windschutzscheibe entfernen sollten. Mit der Neuregelung entfällt anschließend die bisherige Doppelkennzeichnung: Bei einem Fahrzeug mit entsprechendem E-Kennzeichen genügt künftig das Nummernschild für die Einfahrt in eine Umweltzone.
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