Maskenpflicht im Verbandskasten soll kommen
Seit Ausbruch der Corona-Pandemie ist sie aus dem Alltag kaum noch wegzudenken: die Mund-Nasen-Bedeckung. Nun soll sie ab 2022 auch zum ständigen Begleiter auf Autofahrten werden – als Pflichtutensil im Verbandskasten.
© Dennis Rochel/Unsplash
Bußgelder drohen bei Nichtmitnahme
Zwei Gesichtsmasken sollen ab kommendem Jahr standardmäßig in Verbandkasten der DIN-Norm Nr. 13164 aufgenommen werden. Dies teilte eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums am Wochenende mit. Die Mitnahmepflicht der Schutzmasken gilt für Pkw, Lkw und Busse.
Werden die Schutzmasken nicht mitgeführt, soll ein Bußgeld fällig werden. Bislang müssen für unvollständige Erste-Hilfe-Ausrüstungen fünf Euro Strafe gezahlt werden. Zehn Euro werden fällig, sollte man ganz ohne Verbandkasten erwischt werden.
Welche Ausrüstung sie als Autofahrer sonst noch parat haben sollten, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
So funktioniert MeinAuto.de:
1. Wunschauto konfigurieren
2. Sofortige Preisauskunft erhalten
3. Kostenloses Angebot anfordern
4. Beim Händler bestellen und kaufen
Das sagen unsere Kunden über uns:
Dieser Artikel stammt aus der MeinAuto.de Redaktion. Hier finden Sie unsere Kontaktdaten und unser Redaktionsteam.
Weitere Informationen über MeinAuto.de
- So kaufen Sie Ihr Auto über MeinAuto.de
- Informationen zum Leasing über uns
- Informationen zur Autofinanzierung über uns
- Gewerbefinanzierung
- Geschäftsleasing
- Finanzierung ohne Anzahlung
- Leasing ohne Anzahlung
- 0% Finanzierung
- Leasingrechner
- Restwertleasing
- Kilometerleasing
- Null Leasing
- Limitierte Sonderaktionen
- EU Neuwagen
- EU Reimporte
- Autoleasing inkl. Versicherung
- Autofinanzierung inkl. Versicherung