Die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) stellt eine gesetzliche Maßnahme zum Klimaschutz dar, die im Jahr 2015 in Kraft trat. Sie ersetzt die bis dahin geltende Biokraftstoffquote und zielt darauf ab, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren. Die THG-Quote richtet sich an Unternehmen, die CO2-emittierende Kraftstoffe – also vor allem Benzin und Diesel – verkaufen. Für diese Unternehmen wird festgelegt, wie viel CO2 jährlich eingespart werden muss, um den Verkauf fossiler, klimaschädlicher Stoffe zu kompensieren. Während die sogenannte CO2-Minderung im Jahr 2023 bei 8 Prozent liegt, steigt sie jährlich schrittweise auf bis zu 25 Prozent im Jahr 2030.