Die Ladesäulenverordnung (LSV) regelt die technischen Mindestanforderungen für den sicheren Aufbau und Betrieb an im öffentlichen Raum zugänglichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge seit dem Jahr 2016. Ziel der Bundesregierung ist es, dadurch Besitzern von E-Autos eine verbraucherfreundliche und flächendeckende Ladeinfrastruktur bereitzustellen und die Umstellung des Automobilsektors auf E-Mobilität zu erleichtern. Für eine breite Akzeptanz der Elektromobilität müssen Fahrer von E-Fahrzeugen die Gewissheit haben, von jedem Standpunkt aus das Auto verlässlich laden zu können.