Allgemein gesprochen sind gute Geländewagen äußerst robust gebaut, verfügen über reichlich Bodenfreiheit und einen kräftigen Schutz des Unterbodens. Ein Allradantrieb und eine Differentialsperre sind ebenfalls ein Muss.
Dementsprechend werden die Vorzüge eines guten Geländewagens weniger in PS und km/h als vielmehr in Grad, Prozent und Millimeter gemessen: für den Rampenwinkel, die Steigfähigkeit, die Wattiefe, die Bodenfreiheit oder die Achsverschränkung.
Für Geländewagen existieren darüber hinaus offizielle Kriterien, die u.a. das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für seine Klassifizierung verwendet. Geländewagen sind laut KBA Fahrzeuge der Klasse M1G.
Zur Klasse "M1" gehören alle Pkws mit maximal acht Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz). Das "G" verdient sich ein Fahrzeug, wenn es:
- einen permanenten oder zuschaltbaren Allradantrieb hat,
- eine Steigfähigkeit von mindestens 30 % erreicht,
- und eine Differentialsperre besitzt, um plötzliche Drehmomentspitzen an einem Rad oder einer Achse abzufangen.
Damit nicht genug. Um als Geländewagen M1G eingestuft zu werden, muss ein Auto zudem mindestens fünf der sechs nachstehenden Kriterien erfüllen:
- vorne wie hinten eine Bodenfreiheit von mindestens 180 Millimetern;
- zwischen den Achsen eine Bodenfreiheit von mehr als 200 Millimetern;
- einen Rampenwinkel von über 20°;
- einen Überhangwinkel vorn von mehr als 25° und hinten von mehr als 20°.
Diesen Kriterien genügen ein Jeep Gladiator und ein Subaru Forester ebenso wie: ein Suzuki Jimny, ein Mercedes GLE, ein Land Rover Discovery; Hyundai Santa F oder ein VW Touareg.