Leasingsonderzahlung noch in 2019 absetzen
Sie wollen im Jahr 2019 noch Ihre Steuerlast verringern? Eine elegante Lösung für Geschäftskunden ist die Leasing-Mietsonderzahlung. Wie Sie sie nutzen, erfahren Sie hier. Die Uhr tickt jedoch – bei MeinAuto.de noch bis zum 28.11.2019.
Das Autoleasing offeriert Gewerbekunden einen multiplen Mehrwert. Einer sind die steuerlichen Vergünstigungen beim Leasen von Firmenfahrzeugen. Inhabern und Geschäftsführern – die im Jahr 2019 noch den Gewinn und die Steuerlast mildern wollen – steht die Möglichkeit der Leasingsonderzahlung bzw. Mietsonderzahlung offen: Bei einem Leasing und einer Vario-Finanzierung.
Leasing-Anzahlung bei EÜR in voller Höhe absetzbar
Die Anzahlung für ein Leasing ist eine Mietsonderzahlung (MSZ) und entspricht einem Nutzungsentgelt. Als solches kann sie bei der Gewinnermittlung über eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung in voller Höhe als Betriebsausgabe abgesetzt werden: das besagt § 4, Abs. 3 des Einkommenssteuergesetzes (EStG).
Absetzbar sind Sonderzahlungen bis 30% des Kaufpreises – vorausgesetzt:
- Das geleaste Fahrzeug wird vorrangig betrieblich genutzt (über 10%).
- Die Leasinglaufzeit beträgt weniger als 5 Jahre 60 Monate; andernfalls müsste die Betriebsausgabe gleichmäßig verteilt werden.
Wichtiges Detail: Das Finanzamt erkennt die Abschreibung als Betriebsausgabe nur an, wenn der Leasingnehmer als Mieter bzw. Besitzer – und nicht als Eigentümer eingetragen ist. Bei einem Leasing über MeinAuto.de brauchen Sie sich aber keine Gedanken darum machen, denn als Leasingnehmer sind bei uns immer nur Mieter.
Mietsonderzahlung bei MeinAuto.de: ideale Konditionen & Antragsfrist bis 28.11.2019
Das Autoleasing von MeinAuto.de erfüllt diese Voraussetzung – und es bietet Ihnen die Flexibilität, um die Absetzmöglichkeit der Mietsonderzahlung voll auszunutzen. Bei unserem Leasing profitieren Unternehmer von:
- einer frei wählbaren Anzahlung (auch von 0 Euro)
- einer variablen Laufzeit zwischen 12 und 60 Monaten (sprich bis zu 5 Jahren)
- und einem effektiven Leasingzins von 4,99%.
Auch für Mitarbeiter sindGute Argument sind diese Bedingungen, die dieses Jahr noch einen neuen Firmenwagen ergattern wollen.
Tipp: Abzugsfähig sind allerdings nur bereits bezahlte Leasingsonderzahlungen (Anzahlungen). Bei MeinAuto.de erhalten alle Gewerbekunden noch im Jahr 2019 Ihre Rechnung, die Ihren Leasingantrag bis spätestens 28.11.2019 eingebracht haben. Wird die Rechnung entsprechend der Zahlungsbedingungen beglichen, steht der Absetzung als Betriebsausgabe nichts mehr im Wege.
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