BMW und MINI Gewährleistung: Künftig 3 Jahre Anspruch
BMW und MINI erhöhen die gesetzliche Gewährleistung. Zu den 24 Monaten legen die Hersteller 12 Monate freiwillig oben drauf. Die verlängerte Gewährleistung gilt für Neuwagen der Marken mit einer Erstzulassung ab dem 01.11.2016.
12 Monate zusätzlich zu der gesetzlicher Gewährleistung
Automobilhersteller BMW und MINI präsentieren die neue 2+1 Gewährleistung. Autokäufer haben künftig volle drei Jahre Anspruch auf Nachbesserungen bei technischen Mängeln, bisher lag die Grenze bei 24 Monaten. Dem ganzen stehen außerdem keine Kilometerbegrenzungen im Weg.
Im Schadensfall innerhalb der Frist übernehmen die Hersteller die Abschleppkosten, zudem stellen sie ein Ersatzfahrzeug sowie ein Taxi oder Hol- und Bring-Service bereit. Darüber hinaus entfällt die Beweislast; Kunden müssen nicht nachweisen, dass ein technischer Mangel auf einen Konstruktions- oder Montagefehler seitens BMW oder MINI zurückzuführen ist. Es ist an der BMW Group, das Gegenteil zu beweisen.
Christian Scheppach, Leiter Aftersales BMW Group Deutschland, äußert sich wie folgt zum neuen Angebot: „Mit der 2+1 Gewährleistung geben wir ein klares Leistungsversprechen an unsere Kunden ab: Wer ein BMW oder MINI Automobil kauft, investiert in sorgenfreie Mobilität. Damit fokussieren wir verstärkt auf die Zufriedenheit unserer Kunden, für uns eine der wichtigsten Messgrößen unseres Erfolgs.“
Garantie bei BMW i Modellen
Ein weiteres Plus bei der Gewährleistung erhalten Kunden beim Kauf eines BMW i oder BMW iPerformance Modells mit Elektroantrieb. BMW i Fahrzeuge profitieren von acht Jahren und iPerformance Fahrzeuge von sechs Jahren Garantie für den Hochvoltspeicher.
Weitere Informationen zu den BMW Gewährleistungen und Garantien finden Sie unter: http://www.bmw.de/de/topics/service-zubehoer/gewaehrleistung.html#gewaehrleistung
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