Zum Hauptinhalt springen

Unfall mit dem Leasingauto

So reagierst du richtig

19.11.2025 | Ein Unfall mit einem Leasingauto ist immer etwas komplizierter – denn neben dir spielt auch der Leasinggeber eine Rolle. MeinAuto.de erklärt, worauf es im Schadenfall ankommt: welche rechtlichen und vertraglichen Folgen wichtig sind, wie ein fairer Leasingvertrag aussieht und welche Versicherungen dich im Ernstfall absichern.

Unfall mit dem Leasingauto
© Unsplash
CarCoach Facts - Infobox - David Nummernschild

CarCoach Facts

Das Wichtigste in KĂĽrze

â–¶ Unfallstelle sichern, Polizei rufen, Hilfe leisten und Unfall dokumentieren

â–¶ Leasinggeber und Versicherung umgehend informieren

▶ Schadensübernahme hängt von der Schuldfrage ab

▶ Leasingrate läuft auch bei Werkstattaufenthalt weiter

â–¶ Merkantile Wertminderung beachten

Die ersten Schritte

Ein Unfall ist immer belastend – ganz gleich, ob du mit deinem Privatfahrzeug oder einem Leasingauto unterwegs bist. Damit du im Ernstfall richtig reagierst, solltest du folgende Schritte beachten:

1. Unfallstelle sichern und Ruhe bewahren

Schalte die Warnblinkanlage ein, stelle ein Warndreieck in ausreichender Entfernung auf und bringe dich selbst nicht in Gefahr. Wenn möglich, fahre das Fahrzeug an den Straßenrand. Kannst du die Unfallstelle nicht sicher sichern oder droht Gefahr, rufe die Polizei (110).

2. Verletzten helfen

Wähle bei verletzten Personen sofort den Notruf 112 und leiste Erste Hilfe.

3. Unfall dokumentieren

Notiere den Unfallhergang schriftlich, fotografiere die Schäden und tausche Personalien sowie Versicherungdaten mit allen Beteiligten aus. Rufe die Polizei, wenn:

  • ein schwerer Sachschaden entstanden ist,

  • eine Person verletzt wurde,

  • die Schuldfrage unklar ist,

  • du fremdes Eigentum beschädigt hast und der Besitzer nicht da ist,

  • der Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum besteht.

4. Leasinggeber und Versicherung informieren

Melde den Unfall umgehend deinem Leasinggeber und deiner Kfz-Versicherung.

Hast du dein Fahrzeug ĂĽber MeinAuto.de geleast, wendest du dich bitte direkt an unsere Leasinggesellschaft, die Mobility Concept GmbH. Du erreichst das Team bequem per Mail:

Nähere Informationen zum Schadenmanagement findest du auf der Webseite von Mobility Concept.

Schaden am Leasingauto – das musst du tun

Stellst du nach dem Unfall Schäden an deinem Leasingauto fest, stimme weitere Schritte immer mit dem Leasinggeber ab. Hast du über MeinAuto.de geleast, wendest du dich direkt an die Mobility Concept GmbH. Über die Schaden-App kannst du den Schaden schnell online melden.

Wichtig:

  • fahr niemals ohne RĂĽcksprache zu einer beliebigen Werkstatt. Der Leasinggeber gibt die Vertragswerkstatt vor.

  • fĂĽhre keine eigenen Reparaturen durch – auch keine provisorischen.

  • ignoriere Schäden niemals. Nicht gemeldete Schäden fĂĽhren bei der RĂĽckgabe zu hohen Kosten, die Versicherungen dann nicht ĂĽbernehmen.

  • hast du die Mobilitätsgarantie Plus abgeschlossen, bekommst du bei Panne und Unfall fĂĽr die Reparaturzeit ein kostenloses Ersatzfahrzeug.

Video Preview Image

Durch Anklicken des Vorschaubildes mit dem Play-Button werden personenbezogene Daten an den folgenden Anbieter ĂĽbertragen: youtube.com

Datenschutzhinweise

Wer zahlt den Schaden?

Wer bei einem Unfall mit einem Leasingauto für die Kosten aufkommen muss, hängt immer davon ab, wer den Unfall verursacht hat. Da das Fahrzeug dem Leasinggeber gehört, werden Reparaturen und Zahlungen in der Regel direkt mit ihm abgewickelt.

Fall A: Der Unfallgegner ist schuld

Kann eindeutig nachgewiesen werden, dass der Unfallgegner den Unfall verursacht hat, übernimmt dessen Kfz-Haftpflichtversicherung alle unfallbedingten Kosten. Dazu gehören:

  • die Reparaturkosten am Leasingfahrzeug,

  • die merkantile Wertminderung (also der Wertverlust durch den Unfall),

  • eventuell anfallende Gutachterkosten.

In den meisten Fällen zahlt die gegnerische Versicherung diese Beträge direkt an den Leasinggeber, da er der Eigentümer des Fahrzeugs ist. Für dich entstehen dadurch in der Regel keine zusätzlichen Kosten – es sei denn, du hast vertragliche Pflichten verletzt, z. B. weil du Reparaturen nicht abgestimmt hast.

Fall B: Du hast den Unfall verursacht

Wenn du den Unfall verschuldet hast, greifen bei Schäden an Leasingfahrzeugen zwei Versicherungen:

  • deine Haftpflichtversicherung ĂĽbernimmt die Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners.

  • deine Kaskoversicherung (Teil- oder Vollkasko) ĂĽbernimmt die Reparaturkosten an deinem Leasingauto – abhängig von deinem gewählten Versicherungsschutz und einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung.

Wichtig: Die sogenannte merkantile Wertminderung des Leasingautos ist bei dir als Unfallverursacher nicht automatisch abgedeckt. Sie muss bezahlt werden, wenn sie nicht ĂĽber deine Versicherung oder eine Zusatzabsicherung (z. B. ĂĽber den Leasinggeber) abgedeckt ist.

Fall C: Beide tragen eine Mitschuld

Wird von Polizei oder Gutachter eine Teilschuld festgestellt, gelten anteilige Regelungen:

  • jede Partei kommt grundsätzlich fĂĽr die Schäden am eigenen Fahrzeug selbst auf.

  • hast du eine Vollkasko-Versicherung, kannst du sie – abhängig von deinen Vertragsbedingungen – nutzen, um deinen Anteil der Reparaturkosten zu decken.

  • die Schuldquote beeinflusst auĂźerdem, wie die Wertminderung ausgeglichen wird.

Hinweis:

Wenn du dein Leasingauto nach Ablauf der Vertragszeit über MeinAuto.de übernimmst, wird die zuvor entstandene Wertminderung auf den Kaufpreis angerechnet. Dadurch kannst du finanzielle Verluste aus dem Unfall ausgleichen – ein Vorteil, den du nur bei einer späteren Fahrzeugübernahme hast.

Schaden im Ausland

Bevor du mit deinem Leasingauto ins Ausland reist, prüfe die Bedingungen deines Leasingvertrags. Fahrten innerhalb der EU und in die Schweiz sind in der Regel problemlos möglich. Für weiter entfernte Länder können Einschränkungen gelten.

Im Ausland gelten die gleichen Schritte wie in Deutschland. Sinnvoll ist es, folgendes dabei zu haben:

  • den Europäischen Unfallbericht zur schnellen Dokumentation,

  • die Internationale Versicherungskarte (IVK) als Nachweis deiner Haftpflichtversicherung.

Die genannten Unterlagen erhältst du bei deiner Versicherung.

Was passiert mit der Leasingrate beim Unfallwagen?

Auch wenn es ärgerlich klingt: Die Leasingrate musst du weiterhin zahlen – selbst wenn dein Fahrzeug nach einem Unfall vorübergehend nicht fahrbereit ist oder in der Werkstatt steht. Diese Pflicht ist im Leasingvertrag festgelegt, denn du zahlst nicht für die Nutzung, sondern für die vertraglich vereinbarte Überlassung über die gesamte Laufzeit. Während der Reparatur bleibt das Auto rechtlich und wirtschaftlich im Eigentum des Leasinggebers, die Rate läuft also weiter.

Ist der Unfall fremdverschuldet, kannst du die Kosten für einen Mietwagen oder ein Ersatzfahrzeug bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Oft wird die Nutzung für die Dauer der Reparatur vollständig übernommen. Alternativ zahlt die gegnerische Versicherung eine Nutzungsausfallentschädigung – einen finanziellen Ausgleich für die vorübergehend nicht nutzbare Zeit. Höhe und Dauer richten sich nach Fahrzeugklasse und Reparaturzeit.

Was ist die merkantile Wertminderung?

Nach einem Unfall verliert ein Fahrzeug an Wert – selbst wenn es technisch vollständig repariert wurde. Unfallwagen lassen sich dann auf dem Markt schlechter verkaufen, weil potenzielle Käufer sie als weniger zuverlässig oder wertvoll einschätzen. Selbst kleine Schäden oder reparierte Karosserieschäden können den Wiederverkaufswert deutlich mindern.

Dieser Wertverlust wird als merkantile Wertminderung bezeichnet und fällt zusätzlich zu den reinen Reparaturkosten an. Er muss in der Regel vom Unfallverursacher oder der zuständigen Versicherung ausgeglichen werden. Bei Leasingfahrzeugen wird die merkantile Wertminderung oft direkt beim Leasinggeber berücksichtigt, um spätere finanzielle Nachteile bei der Rückgabe oder Übernahme des Fahrzeugs auszugleichen.

Was passiert bei einem Totalschaden oder Diebstahl?

Wenn dein Leasingfahrzeug einen Totalschaden erleidet oder gestohlen wird, prüft zunächst ein Gutachter den Schaden.

  • Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ĂĽbersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert,

  • bei einem technischen Totalschaden ist das Fahrzeug nicht mehr reparabel.

Im Falle eines Diebstahls gilt das Fahrzeug als komplett verloren. Auch hier entscheidet der Eigentümer – bei Leasingautos ist das der Leasinggeber – über das weitere Vorgehen.

Bei Fahrzeugen, die ĂĽber MeinAuto.de geleast wurden, ĂĽbernimmt die Mobility Concept GmbH die komplette Organisation: Sie kĂĽmmert sich um die Vertragsabwicklung, die Kommunikation mit der Versicherung und sorgt gegebenenfalls fĂĽr ein Ersatzfahrzeug.

Um finanzielle Lücken abzusichern, empfiehlt sich eine GAP-Versicherung. Sie deckt die Differenz zwischen Versicherungsleistung und noch offenen Leasingraten – sowohl bei Totalschaden als auch bei Diebstahl. So bist du vor unerwarteten Kosten geschützt und musst dich um die Abwicklung nicht selbst kümmern.

CarCoach Dennis SchlĂĽssel

Wenn du mit deinem Leasingauto einen Unfall hast, bewahre Ruhe, sichere die Unfallstelle und dokumentiere den Schaden gründlich. Informiere sofort deine Versicherung und deinen Leasinggeber, damit du keine unnötigen Kosten riskierst.

Auch wenn dein Auto in der Werkstatt steht, musst du die Leasingrate weiterzahlen – das ist normal. Ist der Unfall fremdverschuldet, kannst du die Kosten für einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung von der gegnerischen Versicherung erstattet bekommen. Denk außerdem an die merkantile Wertminderung: Auch nach einer Reparatur kann dein Auto an Wert verlieren, was bei Rückgabe oder Übernahme berücksichtigt wird.

Mein Tipp: Mach gleich nach dem Unfall Fotos von allen Details, nicht nur von den großen Schäden – das schützt dich später bei der Abrechnung und kann die Reparaturkosten genauer absichern.

Du möchtest mehr wissen?

Unsere Ratgeber helfen dir weiter

Automagazin von MeinAuto.de

Wissen auf der Ăśberholspur

Klickbanner Automagazin - News

Automagazin Klickbanner - Testberichte

Automagazin Klickbanner - Ratgeber

Automagazin Klickbanner - Lexikon

GroĂźe Auswahl, kleine Preise

Sichere dir jetzt deinen Traumwagen!

Ab jetzt nichts mehr verpassen!
Melde dich zum Deal-Alarm an – und hol dir unsere Top-Angebote direkt in dein Postfach.

Der Erhalt der Deal-Alarm-Mail ist kostenlos und unverbindlich. Eine Abmeldung ist über den Link am Ende jeder Deal-Alarm-Mail möglich. Informationen dazu, wie deine personenbezogenen Daten verarbeitet werden, findest du in unserer Datenschutzrichtlinie.