▶ Beim Leasing eines Autos müssen Leasingnehmer regelmäßige Inspektionen, Hauptuntersuchungen (TÜV) und eventuelle Reparaturen bezahlen
▶ Die Häufigkeit der Inspektionen hängt von Faktoren wie Fahrzeugtyp, Herstellervorgaben und vertraglichen Vereinbarungen im Leasingvertrag ab
▶ Die TÜV-Prüfung ist abhängig von der Laufzeit des Leasingvertrags und muss gemäß den gesetzlichen Vorschriften durchgeführt werden.
▶ Schäden aufgrund mangelhafter Wartung oder ausgelassener Inspektionen können zu zusätzlichen Kosten führen,
10.03.2022 | Inspektion, TÜV oder vielleicht sogar ein Schaden – all diese Dinge werden auch bei einem Leasingfahrzeug fällig bzw. können Dir auch im Leasing passieren. Doch wer übernimmt die Kosten? Wer zahlt den Schaden beim Leasing? Musst Du für Inspektion und TÜV aufkommen? Wir geben Dir hier die Antworten!
Wenn Du einen Neuwagen least, profitierst Du üblicherweise von einer geringen Reparaturanfälligkeit sowie der gesetzlichen Gewährleistung und einer freiwilligen Herstellergarantie. Dennoch bedarf jedes geleaste Auto genau wie ein Privatfahrzeug einer regelmäßigen Wartung. Zusätzlich ist ein Reparaturbedarf im Schadensfall, z. B. durch einen Unfall, nicht gänzlich auszuschließen. Im Folgenden erfährst Du, welche Kosten Du für Inspektionen, Hauptuntersuchungen oder Reparaturen als Leasingnehmer zu tragen hast und wie Du dich bei uns für alle Eventualitäten absichern kannst.
Regelmäßige Kontrollen deines Fahrzeugs sind nicht nur Grundvoraussetzung dafür, dass die Garantieleistungen der Fahrzeughersteller weiter bestehen bleiben. Sie dienen auch Deiner persönlichen Sicherheit und begünstigen den Werterhalt des Autos. Zusätzlich schützen sie vor hohen Folgekosten bei nicht erkannten Mängeln. Aus diesen Gründen ist die Pflicht zur Inspektion Bestandteil jedes Leasingvertrages. Wie oft die Inspektionen durchzuführen sind, hängt vom gewählten Fahrzeugtyp, den Vorgaben der Hersteller und den vertraglichen Regelungen in deinem Leasingvertrag ab. Die Wartungsintervalle richten sich dabei nach der Zahl der gefahrenen Kilometer sowie der generellen Betriebszeit des Autos. So kann eine Inspektion beispielsweise bei einem Kilometerstand von 30.000 Kilometern oder nach einer Nutzungsdauer von einem Jahr erforderlich sein.
Die erste Hauptuntersuchung bei Neufahrzungen ist per Gesetz nach einem Zeitraum von 36 Monaten durchzuführen. Im Anschluss beträgt das Prüfintervall 24 Monate. Ob Du mit deinem geleasten Auto beim TÜV vorstellig werden musst, hängt demnach von Deinem vertraglich vereinbarten Leasingzeitraum ab. Du bist dazu verpflichtet die Hauptuntersuchung sowie auch alle vorgeschriebenen Wartungen pünktlich durchführen zu lassen und den Wagen mit einem gepflegten Scheckheft zum Ende der Vertragslaufzeit zurückzugeben.
Bitte beachte: Schäden, die auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind – dazu gehören beispielsweise kleinere Kratzer im Lack – gelten bei der Fahrzeugrückgabe als übliche Gebrauchsspuren. Anders verhält es sich jedoch bei Schäden, die auf mangelhaft durchgeführte Wartungsarbeiten oder ausgebliebene Inspektionen zurückzuführen sind. Hier ist im Nachgang mit erhöhten Nachzahlungen zu rechnen. Achte darauf, dass Du alle Belege wie Rechnungen und Wartungsunterlagen zusätzlich zum Scheckheft gut aufbewahrst.
Die Kosten für die Inspektionen sowie auch außerplanmäßige Reparaturen trägst Du als Leasingnehmer, solange Du keine anderen vertraglichen Vereinbarungen getroffen hast. Hier spricht man vom sogenannten Nettoleasing.
Wir von MeinAuto.de bieten Dir die Möglichkeit beim Abschluss deines Leasings, ein Full-Service-Paket zu wählen. Dieses kannst Du wie auch die gesetzlich erforderliche Kfz-Versicherung unmittelbar im Konfigurator deines Wunschfahrzeugs optional hinzufügen. Der monatliche Aufpreis für die ergänzenden Leistungen wird transparent angezeigt. Mit unserem Full-Service-Paket sind die Kosten für Inspektionen, etwaige Verschleißreparaturen sowie die Haupt- und Abgasuntersuchungen (HU und AU) abgedeckt. Dabei sind sowohl Lohn- als auch Materialkosten berücksichtigt.
Zwar bleibst Du verantwortlich dafür, die Inspektionen im vorgegebenen Turnus durchführen zu lassen, jedoch behältst Du dank des Full-Service-Pakets die Kosten einfacher im Blick und erlebst keine unliebsamen Überraschungen in Form hoher Werkstattkosten. Alle Gebühren für den Betrieb Ihres Leasingfahrzeuges – abgesehen von den Spritkosten – sind in der ausgewiesenen monatlichen Rate einkalkuliert. Zusätzlich erübrigt sich für dich die Frage, ob Du dein Leasingfahrzeug bei anstehenden Reparaturen in eine Vertragswerkstatt oder in eine freie Werkstatt bringen willst.
Insgesamt müssen Leasingnehmer die Kosten für Inspektionen, TÜV-Prüfungen und Reparaturen in der Regel selbst tragen, es sei denn, sie haben ein Full-Service-Paket abgeschlossen. Die regelmäßige Wartung und Pflege des Fahrzeugs ist entscheidend, um Schäden zu vermeiden und die Garantieansprüche aufrechtzuerhalten. Schäden aufgrund vernachlässigter Wartung können zu zusätzlichen Kosten führen.
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