▶ Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, um die finanziellen Ansprüche von Geschädigten im Falle von Unfällen abzudecken
▶ Kasko-Versicherungen sind optional und decken Schäden am eigenen Auto
▶ Weitere freiwillige Autoversicherungen umfassen Schutzbriefe, Rechtsschutz, Insassen-Unfallversicherung und die Mallorca-Police
▶ Bis zum 30. November sind regulär Wechsel des Versicherers möglich
23.08.2023 | Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für jeden Autobesitzer obligatorisch: als finanzieller Schutz für Unfallopfer. Die Kasko-Versicherungen sind freiwillig und decken Schäden am eigenen Auto. Wenn Du die richtigen Leistungsmerkmale wählst, kannst Du bei beiden Autoversicherungen viel Geld sparen. Wie, erfährst Du bei uns.
In Deutschland sind knapp 60 Millionen Kraftfahrzeuge zugelassen, darunter rund 49 Millionen Pkws. Wenn so viele Fahrzeuge auf den Straßen aufeinandertreffen, kommt es zwangsläufig zu Unfällen und Schäden.
Damit die Schäden, die diese Unfälle verursachen, finanziell abgedeckt sind, bieten Versicherer eine Reihe von Autoversicherungen an.
Nur eine dieser Versicherungen ist eine Pflichtversicherung, namentlich die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie entschädigt die Kfz-Unfallopfer und übernimmt bspw.: die Kosten für die Reparatur des Wagens, die Behandlung und den Dienstausfall des Unfallopfers, das Schmerzensgeld etc.
Die restlichen Autoversicherungen sind optionale, freiwillige Bausteine eines Kfz-Versicherungsschutzes. Die wichtigsten unter ihnen sind die Kaskoversicherungen, die Teil- und Vollkasko. Mit ihnen versicherst Du die Sachschäden an Deinem Auto: vom Brandschaden über den Diebstahl bis zum Vandalismus. Je höher der Wert des Autos, umso sinnvoller sind sie.
Weitere freiwillige Autoversicherungen sind:
Wer keine gültige Zulassung hat, darf man mit seinem Kfz nicht am Verkehr teilnehmen. Eine Grundvoraussetzung für die Zulassung ist: der Halter des Fahrzeugs muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Das Auto ist in dieser Hinsicht eine Besonderheit - einer der wenigen Alltagsbereiche, der einer Versicherungspflicht unterliegt. Die Verpflichtung endet, wenn das Fahrzeug abgemeldet wird.
▶ Doch warum nimmt es der Gesetzgeber beim Auto so genau?
Die Antwort heißt kurz und bündig: Gefährdungshaftung. Bereits der Betrieb eines Pkw gilt als potenziell riskant, er wird aber gesellschaftlich geduldet. Um im Falle eines Unfalls eine Deckungslücke bei finanziellen Ansprüchen der Geschädigten zu vermeiden, ist der Abschluss einer Versicherung vorgeschrieben. Die Pflichten und Regeln sind in Deutschland im Pflichtversicherungsgesetz festgelegt:
§1 verpflichtet jeden Halter, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen: "für sich, den Eigentümer und den Fahrer."
Die Absicht ist die Deckung aller Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs auf öffentlich Plätzen entstehen können, insbesondere
Die Pflicht zum Schadenersatz ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 823 BGB); das Straßenverkehrsgesetz (§ 7StVG) nimmt den Halter hier besonders in die Pflicht.
Der Gesetzgeber schreibt aber nicht nur fest, dass eine entsprechende Vorsorge zu treffen ist. Es gibt auch vor, welche Leistungen der Versicherungsschutz einer Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens umfassen muss. Die Mindestanforderungen sind eine Deckungssumme:
Für die Versicherungsgesellschaften müssen ebenfalls einige Grundvoraussetzungen erfüllen. Sie können einen Antragsteller bspw. nicht ohne Weiteres abgelehnt (Kontrahierungszwang).
Die Kfz-Mindestversicherung bietet - für den Versicherten wie den Geschädigten - ein Mindestmaß an Sicherheit. Aus Sicht des Versicherten ist die Devise, die Versicherungsprämie möglichst klein zu halten, aber die falsche. Hier spart man an der falschen Stelle.
Sparen kann man bei der Haftpflichtversicherung sinnvoller und effizienter an anderen Stellen.
Eine Möglichkeit ist eine günstige Typenklassen-Einstufung des eignen Fahrzeugs. Sie kann man bei der Neuwagenwahl in den Kriterien-Katalog einbauen. Modelle, die im Vergleich zu anderen Autos, selten Schäden und Pannen aufweisen, werden von den Versicherern günstiger eingestuft. In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es 16 Typenklassen - je höher die Klasse, desto teurer der Versicherungsbeitrag.
Eine weitere Option, die Beträge zu verringern, bietet der Schadensfreiheitsrabatt. Damit belohnen die Versicherer Versicherungsnehmer, die lange keinen Schaden bzw. Unfall hatten. Der Pferdefuß dieses Rabatts. Im Schadensfall erfolgt sofort eine schlechtere Einstufung.
Verhindern lässt sich das mit Tarifen die auf eine Rückstufung verzichten. Sie lohnen sich im Besonderen auch für Fahranfänger, die üblicherweise in eine schlechte SF-Klasse eingestuft werden. Was es bei Autoversicherungen für Fahranfänger sonst noch zu beachten gilt, findest Du hier.
Ausführliche Informationen darüber, wie sich der Kfz-Versicherungsbeitrag errechnet, findest Du hier.
Die Pflicht ist damit erledigt. Die restlichen Autoversicherungen sind freiwillige Versicherungen. Die bekanntesten unter ihnen sind die Kaskoversicherungen. Mit ihnen versicherst Du Dein Auto vor den finanziellen Folgen eines Schadens. Angeboten werden zwei Arten dieses Schutzes:
Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten bei Schäden durch Wildunfälle, durch Glasbruch, durch Hagel, Überschwemmungen und Brand. Auch wenn das Auto gestohlen oder beim Einbruchsversuch beschädigt wird, greift die Teilkaskoversicherung.
Mit einer Vollkasko bist Du gegen Autodiebstahl ebenfalls versichert, weil die Voll- immer eine Teilkasko einschließt. Zusätzlich versichert die Vollkaskoversicherung auch die Schäden am Auto, die bei einem selbst verursachen Unfall entstanden sind. Versichert sind zumal Schäden durch Vandalismus, etwa Kratzer am Lack oder abgebrochene Spiegel.
Bei einer Finanzierung oder einem Leasing ist die Vollkaskoversicherung oft eine verpflichtende Voraussetzung. Der Kreditgeber will sein Finanzierungsobjekt so gegen einen Schaden absichern.
▶ Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit:
Fehler können passieren, in der Kaskoversicherung werden sie mitunter aber teuer. Einige günstige Tarife behalten sich für den Fall grober Fahrlässigkeit eine Leistungskürzung vor, die teils erheblich ausfallen. Bei der Auswahl passender Tarife solltest Du deshalb auf den Verzicht bei grober Fahrlässigkeit achten.
▶ Neupreisentschädigung:
Sobald ein Neuwagen vom Hof des Autohauses fährt, mindert sich sein Wert. Passiert nach dem Kauf bereits ein Unfall, müsste die Versicherung nur den niedrigen Wiederbeschaffungswert ersetzen. Über die Neupreisentschädigung werden Neuwagen über einen festgelegten Zeitraum (zum Beispiel zwischen 12 Monate bis 24 Monate) immer mit dem Neupreis ersetzt.
Neben der Beitragshöhe sollte man bei der Suche nach einer Kaskoversicherung auch das Serviceangebote der Versicherer im Auge behalten:
Das sind alles Fragen, die die Entscheidung für oder gegen einen Versicherer beeinflussen.
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