Ein Dienstwagen ist ein Fahrzeug, das dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird – in erster Linie zur beruflichen Nutzung, in den meisten Fällen aber auch zum Gebrauch im privaten Bereich. Häufig wird der Dienstwagen auch als Firmenauto bezeichnet. Diese grundlegende Definition lässt allerdings zentrale Fragen offen. So zum Beispiel: Welcher Firmenwagen passt zu welchem Gehalt?
Ein Dienstwagen dient nicht nur der Verrichtung betrieblicher Aufgaben. Als geldwerter Vorteil kann ein Dienstwagen auch privat genutzt werden. Diese Option macht Firmenfahrzeuge für Arbeitnehmer in besonderem Maße attraktiv.
Dabei stellt sich oft die Frage, ob sich der konkrete Firmenwagen allein nach dem jeweiligen Gehalt bemisst. Die Antwort darauf ist nicht ganz so einfach, wie man denken könnte; tatsächlich kommt es auf mehrere Faktoren an. Im Grundsatz lässt sich jedoch festhalten, dass Arbeitnehmer mit einem höheren Gehalt auch einen teureren oder besonders hochwertigen Dienstwagen erhalten. Als Faustregel kann für den Bruttolistenpreis des Firmenwagens ungefähr von der Hälfte des Bruttojahresgehalts ausgegangen werden. Wenn das Gehalt also 80.000 brutto Euro pro Jahr beträgt, lässt sich zur Orientierung ein Bruttolistenpreis in Höhe von rund 40.000 Euro heranziehen.
Darüber hinaus kommt es aber auch auf die Branche und die konkrete Tätigkeit des jeweiligen Arbeitnehmers an. In einigen Branchen sind die Standards und Erwartungen an einen Firmenwagen höher als in anderen Berufsfeldern – man denke nur an die Automobilindustrie. Wenn ein Dienstwagen dem Prestige des Unternehmens dient, dann kann man in der Regel von einem hochwertigeren und damit auch höherpreisigen Firmenwagen ausgehen. Auch der Nutzungsanteil des Firmenwagens spielt eine Rolle: Je häufiger ein Firmenwagen benötigt wird, desto größer ist meist auch dessen unternehmerischer Nutzen.
Auf Firmenfahrzeuge gibt es keinen gesetzlichen Anspruch. Entscheidend ist immer die konkrete betriebliche Ausgestaltung – etwa im Arbeitsvertrag oder in einer Dienstwagenregelung. Während ein Arbeitsvertrag regelmäßig für individuelle Vereinbarungen genutzt wird, können Unternehmen mit einer Dienstwagenregelung (auch bekannt als Car Policy) allgemeingültige Bestimmungen für alle Mitarbeiter regeln. Eine solche bietet vor allem ein hohes Maß an Transparenz und sorgt für einen einheitlichen Auftritt des Unternehmens nach außen.
Auch der Betriebsrat kann bei dem konkreten Anspruch auf einen Firmenwagen ein Wörtchen mitzureden haben: Wenn ein Firmenwagen privat genutzt werden darf, handelt es sich um eine Frage der betrieblichen Lohngestaltung (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG), sodass dem Betriebsrat ein entsprechendes Mitbestimmungsrecht zusteht. Auch in anderen Belangen, die im Zusammenhang mit einem Firmenfahrzeug stehen, kann der Betriebsrat zu beteiligen sein.
In einer Dienstvereinbarung – aber auch in individuellen arbeitsvertraglichen Klauseln – kann festgehalten werden, welches Budget oder welche Marken bzw. Modelle zur Verfügung stehen, in welchem Umfang die private Nutzung gestattet ist oder welche Ausstattungsmerkmale gewählt werden dürfen oder müssen. So kann es sein, dass lediglich ein bestimmtes Budget zur Verfügung gestellt wird und es keinerlei Einschränkungen bei der Wahl des konkreten Dienstfahrzeugs gibt. Andersherum besteht aber auch die Möglichkeit, dass es ganz konkrete Anforderungen an die jeweilige Wahl des Dienstfahrzeugs gibt. Dazu zählt etwa die Marke oder das Modell, aber auch die Lackierung, bestimmte Ausstattungsmerkmale oder die Antriebsart. Deutsche Unternehmen bevorzugen beispielsweise oftmals deutsche Fabrikate, da diese das deutsche Unternehmertum in besonderem Maße repräsentieren. In den letzten Jahren wurden die Fahrzeugflotten zudem immer weiter elektrifiziert. Hierdurch können Unternehmen ihr Umweltbewusstsein untermalen und mit einem zeitgemäßen Auftritt punkten.
Die Faustformel, dass der Bruttolistenpreis eines Dienstfahrzeugs ungefähr 50 Prozent des Jahresbruttogehalts beträgt, wird von der Statistik bestätigt. Mit einem Bruttojahresgehalt von bis zu 50.000 Euro kostet ein Dienstwagen im Durchschnitt 25.262 Euro. Mit diesem Firmenwagen-Budget kommt etwa ein VW T-Roc in Betracht, aber auch ein Skoda Kamiq oder ein Peugeot 208. Diese drei Kompaktmodelle zeichnen sich durch zuverlässige Technik, ein modernes Design und vielseitige Ausstattungsoptionen aus.
Mit einem Jahresbruttogehalt zwischen 50.000 und 80.000 Euro beträgt der statistisch durchschnittliche Bruttolistenpreis für einen Firmenwagen 32.548 Euro. Dieses Budget ermöglicht bereits die Anschaffung von Premium-Fahrzeugen – zum Beispiel eines BMW 1er. Wer etwas mehr Platz benötigt, erhält für rund 32.000 Euro mit dem Skoda Karoq den größeren Bruder des kompakten Skoda Kamiq. Auch der VW Tiguan spielt ab rund 33.000 Euro bereits in dieser preislichen Liga mit.
In der Bruttogehaltsklasse zwischen 80.000 und 120.000 Euro beträgt der statistische Bruttolistenpreis eines Dienstfahrzeugs 38.972 Euro. In diesem Bereich bewegt sich mit dem VW Passat der erfolgreichste Firmenwagen Deutschlands. Wer elektrisch fahren will, der erhält für rund 38.000 Euro den Citroen e-C4 oder den MINI Cooper SE.
Natürlich ist bei den durchschnittlichen Bruttolistenpreisen zu berücksichtigen, dass die Branche und die Unternehmensgröße einen nicht unerheblichen Einfluss darauf haben, ob und in welcher Form ein Dienstwagen angeboten wird. Die Chance auf ein Firmenauto ist zudem umso größer, je umfangreicher der Außendienstbezug der Tätigkeit ist und je größer das Unternehmen ist. Obwohl der Gesetzgeber und ein Großteil der Unternehmen immer mehr Wert auf Gleichstellung legen, fahren statistisch betrachtet mehr Männer als Frauen einen Firmenwagen.
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