Steuervorteil für Elektroautos als Dienstwagen
Dienstwagen mit Elektro- und Hybridantrieb erhalten ab 2020 eine weitere Steuervergünstigung: die Bemessungsgrundlage für den geldwerten Vorteil beträgt nur noch 0,25 Prozent vom Listenpreis - die Steuerlast sink so eklatant. Leasen oder kaufen Sie bis zum 31. Dezember 2021 einen Neuwagen über MeinAuto.de und sichern Sie zusätzlich unsere Top-Rabatte auf den Listenpreis.
E-Dienstwagen: Nur noch 0,25 % versteuern
Autos mit Elektromotor oder Plug-in-Hybrid-Antrieb fahren lokal geräusch- und emissionsfrei. Außerdem sind sie im Unterhalt meist günstiger als konventionell betriebene Fahrzeuge. Ob als Nutzfahrzeug oder Dienstwagen - für Firmen werden E-Mobile immer interessanter. Der hohe Anschaffungspreis ist aktuell aber noch ein Hindernis.
Arbeitnehmern, die ihren Dienstwagen auch privat nutzen ist die 1%-Regelung bekannt. Für die geldwerten Vorteile, die sie erhalten, müssen sie monatlich einen Prozent des Listenpreises versteuern. Um die Nachfrage von Elektroautos zu steigern, hat der Bund nun eine Förderung beschlossen, den sogenannten Umweltbonus, welcher die Steuerlast senkt. Bei einem Elektrofahrzeug als Dienstwagen müssen Sie seit 2020 nur noch 0,25% des Listenpreises versteuern.
Der Bund greift der neuen Technologie deshalb mit großzügigen Starthilfen unter die Arme:
- Elektrofahrzeuge sind 10 Jahre von der Steuer befreit. Dies wird bis zum 31.12.2025 gewährt und bis 31.12.2030 verlängert.
- Einen Umweltbonus für reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge von bis zu 9.000 Euro bei einem Listenpreis von unter 60.000 Euro (netto), wenn es sich um einen Dienstwagen handelt. Und für von außen aufladbare Plug-In Hybride gibt es 6.750 Euro Prämie bei einem Listenpreis von unter 40.000 Euro (netto) und 5.625 Euro Prämie bei einem Listenpreis von über 40.000 Euro (netto) bis maximal 65.000 Euro (netto)*².
- Ein Viertel der Bemessungsgrundlage für den geldwerten Vorteil bei Dienstwagen.
Nur noch 0,25% des Listenpreises muss der Arbeitnehmer monatlich versteuern. Diese Maßnahme macht E-Autos als Dienstwagen deutlich attraktiver. Aufgrund der hohen Anschaffungskosten waren Elektroautos finanziell bisher eher unattraktiv für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Für Firmen und Dienstwagen-Fahrer ergibt sich dadurch eine Steuerersparnis im drei- bis vierstelligen Bereich. Zusätzliches Sparpotential lässt sich über MeinAuto.de erschließen - z.B. mit unseren Top-Preisen für Elektroautos und unserem attraktiven Geschäftsleasing.
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Ein Viertel Bemessungsgrundlage: Beim geldwerten Vorteil sparen
Die private Nutzung des Firmenautos gilt als geldwerter Vorteil - also als ein Sachbezug, der versteuert werden muss. Die Steuerlast bemisst sich nach dem Brutto-Listenpreis des Fahrzeugs. Bisher war die Bemessungsgrundlage unabhängig von der Antriebsart; für Elektrofahrzeuge gab es lediglich einen von der Batteriegröße abhängigen Minderungsbetrag. Diese Regelung ändert sich ab 2020 und gilt für Neuzulassungen zwischen dem 1. Januar 2019 und 31. Dezember 2021. So wird die Bemessungsgrundlage für Elektroautos mit Steckdosenantrieb um ein Viertel reduziert.
Steuervorteil auch bei Fahrtenbuch-Nutzung
Für Firmen und Dienstwagenfahrer, die ein E-Mobil oder ein Modell mit Plug-in-Hybrid einsetzen wollen, bedeutet das einen doppelten Vorteil. Durch die Verringerung der Bemessungsgrundlage reduziert sich der Betrag für den geldwerten Vorteil und die daraus folgende Steuerlast:
- sowohl für den Pauschalanteil (1% der Bemessungsgrundlage)
- als auch für den Arbeitsweganteil (pro km 0,03% der Bemessungsgrundlage).
Auch bei der Nutzung eines Fahrtenbuchs wirkt sich die Halbierung der Bemessungsgrundlage steuermindernd aus.
Welche Autos werden gefördert?
Alle Fahrzeuge, die mit einem Elektromotor angetrieben werden sowie Hybrid-Antriebe werden durch diese Förderung begünstigt. Dadurch soll die Nachfrage nach Elektroautos gesteigert werden und die Elektromobilität noch attraktiver werden. Besonders die teureren Modelle werden attraktiver, so wird ein Mercedes E 350e Plug-in-Hybrid mit einem Listenpreis von 60.000 Euro nur mit 300 Euro geldwertem Vorteil belegt, während vergleichbare Modelle ohne Förderung weit über diesem Wert liegen. Über MeinAuto.de können sie viele Elektro-Autos und Hybrid-Autos konfigurieren.
Beispiele: Und wie groß ist der Steuervorteil?
Das hängt vom Listenpreis und vom persönlichen Steuersatz ab. Aber folgende Beispiele geben einen Ausblick auf die zu erwartenden Steuervorteile:
Beispiel 1: VW Golf
Hier vergleichen wir einen VW e-Golf 7 (Kraftstoffverbrauch: 13,2 kWh auf 100 km, 0 g/km CO2 und Energieeffizienzklasse A+) mit einem Golf Highline mit dem 150 PS starken 2.0 TDI (Kraftstoffverbrauch: 5,0 Liter auf 100 km, 130 g/km CO2 und Energieeffizienzklasse B):
Legt man einen Arbeitsweg von 20 Kilometern und einen persönlichen Steuersatz von 30% zugrunde, beträgt die Steuerersparnis für den Elektro- gegenüber dem Diesel-Golf im Jahr 2019 rund 850 Euro jährlich.
Beispiel 2: BMW 5er
Hier vergleichen wir die BMW 5er Limousine, als Plug-in-Hybrid 530e (Kraftstoffverbrauch: 13,1 kWh auf 100 km, 2,1 Liter auf 100 km, 47 g/km CO2 und Energieeffizienzklasse A+) und mit der 5er Limousine mit dem 530d Diesel (Kraftstoffverbrauch: 5,1 Liter auf 100 km, 134 g/km CO2 und Energieeffizienzklasse A):
Basierend auf denselben Annahmen läge der Vorteil hier bei gut 1.700 Euro p.a.: wiederum zu Gunsten des Steckdosen-Antriebs.
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*1 Der Finanzierungspartner für einen effektiven Zinssatz von 0,90% ist die Mobility Concept GmbH. Alle Angaben entsprechen zugleich dem 2/3 Beispiel nach §6a Abs. 4 PAngV und sind ohne Gewähr. Unsere Verkaufsberater ermitteln gerne das für Sie ideale Finanzierungsangebot.
*2Bedingung: CO2-Emmissionen kleiner als 50 g/km oder mindestens 40 km rein elektrische Reichweite (EAER city) nach dem WLTP Messverfahren.