Seit dem 17. Dezember 2023 ist die staatliche Förderung (BAFA-Prämie) für den Kauf von Elektroautos in Deutschland abgelaufen. Anträge auf den Umweltbonus werden nicht mehr angenommen, da die Bundesregierung Haushaltssparmaßnahmen für 2024 umsetzt. >> Mehr Informationen
Doch gute Nachrichten für E-Auto-Käufer: Viele Automobilhersteller haben reagiert und bieten ihren Kunden Hilfe. Sie haben sich bereit erklärt, den staatlichen Anteil der bisherigen BAFA-Prämie für einen festgelegten Zeitraum zu übernehmen und bieten teilweise eigene Förderprämien an. So soll die wegfallende BAFA-Prämie kompensiert werden und Kunden bestärkt werden, auf umweltfreundliche Elektrofahrzeuge umzusteigen.
Die mittlerweile eingestellte Förderprämie für Elektroautos gestaltete sich bis zum 17. Dezember 2023 wie folgt:
Elektroautos bis 40.000 Euro ▶ bis zu 6.750 Euro Förderung (4.500 € vom Staat, 2.250 Euro Herstelleranteil)
Elektroautos über 40.000 Euro bis 65.000 Euro ▶ bis zu 4.500 Euro Förderung (3.000 € vom Staat, 1.500 Euro Herstelleranteil)
Gebrauchtwagen bis 65.000 Euro ▶ bis zu 4.500 Euro Förderung (3.000 € vom Staat, 1.500 Euro Herstelleranteil)
Neben dem Kauf von neuen Elektroautos, für den die Förderhöhe vom Nettolistenpreis des Basismodells abhängt, gab es auch Förderungen für das Leasing von batteriebetriebenen Neuwagen. Die volle Förderung galt dabei für Fahrzeuge mit einer Vertragslaufzeit von mindestens 24 Monaten. Bei einer Leasingdauer von 12 bis 23 Monaten wurde die Förderung reduziert. Zusätzlich wurden auch junge Gebrauchtwagen gefördert, sofern sie nicht älter als 12 Monate seit ihrer Erstzulassung waren und batteriebetrieben wurden.
▶ Das gilt seit dem 18. Dezember 2023 nicht mehr!
Ab dem 1. Januar 2024 wäre die staatliche Förderprämie für den Kauf oder das Leasing von Elektrofahrzeugen stark begrenzt worden. Der maximale staatliche Anteil hätte sich auf 3.000 Euro reduziert. Fahrzeuge über 45.000 Euro wären von der Förderung ausgeschlossen gewesen.
Elektro-Neuwagen bis 45.000 Euro ▶ bis zu 4.500 Euro Förderung (3.000 € vom Staat, 1.500 Euro Herstelleranteil)
Gebrauchte E-Autos bis 45.000 Euro ▶ bis zu 3.600 Euro Förderung (2.400 € vom Staat, 1.200 Euro Herstelleranteil)
Elektroautos gehört die Zukunft. Allerdings sind sie noch recht teuer. Abhilfe schafft die BAFA-Prämie: Staat und Hersteller erstatten beim Kauf oder Leasing von E-Autos einen Teil der Anschaffungskosten. Damit sparst Du mehrere Tausend Euro!
Seit dem 17. Dezember 2023 werden seitens des Bundes keine Förderprämien für Elektroautos mehr ausgezahlt. Davon betroffen sind sowohl rein batterieelektrische Fahrzeuge und als auch Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb. Die staatliche Förderung von Plug-in-Hybriden war bereits zum 1. Januar 2023 eingestellt worden.
Neue Anträge auf die BAFA-Prämie können nicht gestellt bzw. werden nicht mehr bearbeitet.
Anträge, die bis Mitternacht des 17. Dezembers 2023 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen sind, wurden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und genehmigt, sofern sie die Förderbedingungen erfüllen.
Bereits bewilligte Fördergelder werden weiterhin ausgezahlt.
Da der staatliche Teil der Förderprämie entfallen ist, bleibt momentan lediglich der Anteil der Hersteller übrig. Viele Hersteller haben zugesagt, ihre Elektroprämien weiterhin zu gewährleisten, um die Käufer und Käuferinnen zu unterstützen. Darüber hinaus besteht die Chance, dass die Autobauer ihren Förderanteil sogar erhöhen könnten, indem sie größere Rabatte auf ihre Elektroautos gewähren.
Für bereits bestellte vollelektrische Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2023 zugelassen wurden, gewährte Abarth die volle Elektroprämie in Form eines zusätzlichen Rabatts, gemäß den bisherigen BAFA-Richtlinien.
Für bereits bestellte Autos, die bis zum 29. Februar 2024 zugelassen werden zahlt Abarth den Fördersatz, der ab 2024 gegolten hätte, als zusätzlichen Rabatt.
Für förderfähige E-Modelle übernimmt Audi neben dem Herstelleranteil auch den Bundesanteil der BAFA-Prämie. Dies gilt für private Kunden, die ihren elektrischen Audi bis zum 16. Dezember 2023 bestellt und bis Ende 2024 zugelassen haben.
Die Förderung beträgt maximal 4.500 Euro, da alle Audi-E-Modelle über dem Listenpreis von 40.000 Euro liegen.
Für Neuwagen mit Kaufvertrag bis zum 16. Dezember 2023 und Zulassungsdatum bis einschließlich 31. Januar 2024 garantiert BYD den vollen Umweltbonus in Höhe von 4.500 Euro.
Für alle Aufträge, die bis zum 31. Dezember 2023 bestellt wurden und bis zum 31. März 2024 zugelassen werden, garantiert BYD den Herstelleranteil.
Für bestellte vollelektrische Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2023 zugelassen wurden, gewährt Citroen die volle Elektroprämie in Form eines zusätzlichen Rabatts, gemäß den bisherigen BAFA-Richtlinien.
Für bereits bestellte Autos, die bis zum 29. Februar 2024 zugelassen werden zahlt Citroen den Fördersatz, der ab 2024 gegolten hätte, als zusätzlichen Rabatt.
Für Privatkunden, die den Cupra Born bis zum 18. Dezember 2023 bestellt haben, aber noch nicht übernommen und zugelassen haben, übernimmt Seat zusätzlich zum Herstelleranteil den staatlichen Anteil der BAFA-Prämie.
Bei Auslieferung und Zulassung bis zum 31. Dezember 2023 ist eine Förderung von bis zu 6.750 Euro möglich.
Bei Auslieferung und Zulassung vom 1. Januar 2024 bis zum 31. März 2024 zahlt Seat eine Prämie in Höhe von bis zu 4.500 Euro.
Für Bestellungen des Dacia Spring bis zum 17. Dezember 2023 und Zulassungen bis spätestens 31. März 2024 zahlt Dacia eine Reduzierung des Fahrzeugpreises um bis zu 6.750 Euro.
Nach dem 17. Dezember 2023 und bis zum Ende des Förderzeitraums reduziert sich die Prämie auf 4.500 Euro für Neuzulassungen.
Für bereits bestellte vollelektrische Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2023 zugelassen wurden, gewährt DS die volle Elektroprämie in Form eines zusätzlichen Rabatts, gemäß den bisherigen BAFA-Richtlinien.
Für bereits bestellte Autos, die bis zum 29. Februar 2024 zugelassen werden zahlt DS den Fördersatz, der ab 2024 gegolten hätte, als zusätzlichen Rabatt.
Für bereits bestellte vollelektrische Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2023 zugelassen wurden, gewährt Fiat die volle Elektroprämie in Form eines zusätzlichen Rabatts, gemäß den bisherigen BAFA-Richtlinien.
Für bereits bestellte Autos, die bis zum 29. Februar 2024 zugelassen werden zahlt Fiat den Fördersatz, der ab 2024 gegolten hätte, als zusätzlichen Rabatt.
Für bereits abgeschlossene Kaufverträge bis zum 31. Dezember 2023 übernimmt Hyundai den vollen staatlichen Anteil der BAFA-Prämie in Höhe von 4.500 Euro für den Kauf eines Kona Elektro, Ioniq 5 oder Ioniq 6.
Ab dem 1. Januar bis zum 31. März 2024 übernimmt Hyundai den für 2024 vorgesehenen reduzierten Betrag des staatlichen Anteils in Höhe von 3.000 Euro.
Für bereits bestellte vollelektrische Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2023 zugelassen wurden, gewährt Jeep die volle Elektroprämie in Form eines zusätzlichen Rabatts, gemäß den bisherigen BAFA-Richtlinien.
Für bereits bestellte Autos, die bis zum 29. Februar 2024 zugelassen werden zahlt Jeep den Fördersatz, der ab 2024 gegolten hätte, als zusätzlichen Rabatt.
Privatkunden, die bis zum 31. März 2024 einen Niro EV, EV6, EV6 GT oder ab dem 1. Januar 2024 einen e-Soul kaufen, erhalten die bisherigen Förderkonditionen.
Bei einem Kauf in 2023 betrug die von Kia gewählte Elektroprämie bis zu 6.750 Euro.
Vom 1. Januar 2024 bis zum 31. März 2024 beträgt die Prämie bis zu 4.500 Euro.
Für Fahrzeuge mit Erstzulassung zwischen dem 18. Dezember 2023 und dem 31. März 2024, die vor dem 17. Dezember 2023 gekauft oder geleast wurden, übernimmt Mazda den wegfallenden Umweltbonus.
Bei Erstzulassung bis zum 31. Dezember 2023 übernimmt Mazda den bisherigen staatlichen Anteil der BAFA-Prämie in voller Höhe von 4.500 Euro sowie den Herstelleranteil.
Für Erstzulassungen zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 31. März 2024 bietet Mazda eine Kulanzregelung, die den ursprünglich geplanten, wegfallenden staatlichen Umweltbonus von 3.000 Euro und den Herstelleranteil umfasst.
Bestellungen bis zum 31. Dezember 2023, die noch im gleichen Jahr geliefert und zugelassen wurden, erhielten den bisherigen Herstelleranteil aus 2023.
Für Neuaufträge, die bis zum 31. Januar 2024 bestellt, zugelassen und ausgeliefert werden, zahlt Mercedes den Herstelleranteil plus den eigentlich vorgesehenen staatlichen Anteil des BAFA-Prämie.
Für Neubestellungen bis zum 31. Januar 2024, die aber erst ab dem 1. Februar 2024 zugelassen und ausgeliefert werden, fördert Mercedes mit dem Herstelleranteil.
Für Bestellungen vor dem 18. Dezember 2023, die bis zum 15. Januar 2024 zugelassen werden, zahlt MG für alle vollelektrischen Modelle den Hersteller- sowie den staatlichen Anteil der BAFA-Prämie.
Später zugelassene E-Modelle erhalten den für 2024 geplanten Hersteller- und reduzierten Bundesanteil.
Übernahme der BAFA-Prämie für die Modelle Ariya, Leaf und Townstar EV Kombi, die bis einschließlich 17. Dezember 2023 von Privatkunden bestellt und ab dem 18. Dezember 2023 erstzugelassen wurden.
Für Erstzulassungen durch Privatkunden bis zum 31. Dezember 2023 garantiert Nissan den vollen Umweltbonus gemäß den bisherigen Richtlinien.
Für Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2024 gilt die ursprünglich geplante, reduzierte Elektroprämie.
Für bestellte vollelektrische Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2023 zugelassen wurden, gewährt Opel die volle Elektroprämie in Form eines zusätzlichen Rabatts, gemäß den bisherigen BAFA-Richtlinien.
Für bereits bestellte Autos, die bis zum 29. Februar 2024 zugelassen werden zahlt Opel den Fördersatz, der ab 2024 gegolten hätte, als zusätzlichen Rabatt.
Für bestellte vollelektrische Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2023 zugelassen wurden, gewährt Peugeot die volle Elektroprämie in Form eines zusätzlichen Rabatts, gemäß den bisherigen BAFA-Richtlinien.
Für bereits bestellte Autos, die bis zum 29. Februar 2024 zugelassen werden zahlt Peugeot den Fördersatz, der ab 2024 gegolten hätte, als zusätzlichen Rabatt.
Für Neuzulassungen der Elektromodelle Kangoo E-Tech, Megane E-Tech und Twingo E-Tech bis zum Jahresende 2023 reduziert Renault den Fahrzeugpreis um bis zu 6.750 Euro.
Ab 2024 beträgt die Prämie noch 4.500 Euro für Neuzulassungen.
Grundsätzlich müssen die Renault-Modelle bis spätestens zum 17. Dezember 2023 bestellt worden sein und bis zum 31. März 2024 zugelassen werden.
Für von Privatkunden bis zum 15. Dezember 2023 bestellte Elektrofahrzeuge sichert Skoda zu, den staatlichen Anteil der BAFA-Prämie von bis zu 4.500 Euro zu übernehmen - sofern die Modelle bis zum 10. Januar 2024 bestätigt geliefert werden.
Für den Skoda Enyaq und das Enyaq Coupe, die bis zum 15. Dezember 2023 bestellt und ab dem 11. Januar 2024 geliefert werden, zahlt Skoda zusätzlich zum Herstelleranteil von 1.500 Euro den geplanten staatlichen Umweltbonus von 3.000 Euro.
Bestellungen bis zum 31. Dezember 2023, die noch im gleichen Jahr geliefert und zugelassen wurden, erhielten den Herstelleranteil aus 2023.
Für Bestellungen, die 2024 ausgeliefert werden, und alle neuen Aufträge bis zum 31. März 2024, garantiert Smart den Herstelleranteil gemäß der reduzierten Förderung von 2024. Die Ausgleiche werden als zusätzlicher Nachlass gewährt.
Für ID.-Modelle, die bis zum 15. Dezember 2023 von Privatkunden bestellt wurden, aber noch nicht übernommen und zugelassen wurden, übernimmt VW zusätzlich zum Herstelleranteil auch den staatlichen Anteil.
Für ID.-Modelle, die noch 2023 ausgeliefert und zugelassen wurden, zahlt VW eine Förderung von bis zu 6.750 Euro.
Bei Auslieferung und Zulassung bis zum 31. März 2024 beträgt die Prämie maximal 4.500 Euro gemäß der ursprünglichen BAFA-Prämie.
Antragssteller müssen folgende Punkte beachten:
Das Fahrzeugmodell, für das die BAFA-Prämie beantragt werden soll, muss auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge stehen.
Der Antragsteller muss ausgewiesener Halter des Fahrzeuges sein.
Der Fahrzeughersteller muss sich an der Kaufprämie beteiligen. Dies muss aus dem Kauf-/Leasingvertrag hervorgehen.
Das E-Auto muss das Fahrzeug mindestens 12 Monate auf den Antragsteller in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sein. Die Mindesthaltedauer beim Leasing beträgt 24 Monate. Eine kürzere Haltedauer muss unverzüglich mitgeteilt werden.
Der BAFA-Antrag muss spätestens ein Jahr nach der Erstzulassung erfolgen.
Achtung: Seit dem 1. September 2023 dürfen nur noch Privatpersonen einen BAFA-Antrag stellen. Für Gewerbekunden endete die BAFA-Prämie am 31. August 2023.
Insgesamt stellt der Bund für die BAFA-Prämie bis 2024 rund 3,4 Milliarden Euro zur Verfügung: 2,1 Milliarden für 2023, weitere 1,3 Milliarden Euro für 2024. Achtung: Sobald die Mittel ausgeschöpft sind, endet das Förderprogramm.
▶ CarCoach-Tipp: Nicht lange zögern! Wer zu lange wartet, verpasst die Möglichkeit, von der BAFA-Prämie zu profitieren. Es gilt das daher Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
Auf MeinAuto.de Elektrofahrzeug auswählen und Angebot anfordern.
Bestellung abschließen und Kauf- oder Leasingvertrag unterschreiben.
Sobald das Fahrzeug erworben/geleast und zugelassen ist, Antrag innerhalb eines Jahres online über das Portal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Alternativ kann auch das "Nutzerkonto Bund" genutzt werden.
Sind alle Unterlagen (Kauf: u.a. Rechnung/Leasing: u.a. Leasingvertrag, verbindliche Bestellung, Kalkulation der Leasingrate) eingereicht und alle Angaben positiv geprüft, wird Dir eine Zusage erteilt und die Zahlung des staatlichen Fördergelds auf Dein Konto veranlasst.
Fahrzeugtyp | Listenpreis Basismodell* | Anteil Bund | Anteil Hersteller | Gesamtprämie |
---|---|---|---|---|
Neuwagen | bis 40.000 € | 4.500 € | 2.250 € | 6.750 € |
Neuwagen | über 40.000 bis 65.000 € | 3.000 € | 1.500 € | 4.500 € |
Gebrauchtwagen | bis 65.000 € | 3.000 € | 1.500 € | 4.500 € |
Fahrzeugtyp | Leasingdauer | Listenpreis Basismodell* | Anteil Bund | Anteil Hersteller | Gesamtprämie |
---|---|---|---|---|---|
Neuwagen | Leasing ab 12 bis 23 Monate | bis 40.000 € | 2.250 € | 1.125 € | 3.375 € |
Neuwagen | Leasing ab 12 bis 23 Monate | über 40.000 bis 65.000 € | 1.500 € | 750 € | 2.250 € |
Neuwagen | Leasing ab 24 Monate | bis 40.000 € | 4.500 € | 2.250 € | 6.750 € |
Neuwagen | Leasing ab 24 Monate | über 40.000 € bis 65.000 € | 3.000 € | 1.500 € | 4.500 € |
Gebrauchtwagen | Leasing ab 12 bis 23 Monate | bis 65.000 € | 1.500 € | 750 € | 2.250 € |
Gebrauchtwagen | Leasing ab 24 Monate | bis 65.000 € | 3.000 € | 1.500 € | 4.500 € |
▶ Mit Neuwagen bis zu 6.750 Euro sparen!
Listenpreis bis 40.000 €*: 6.750 € Gesamtprämie (4.500 € Anteil Bund + 2.250 € Anteil Hersteller)
Listenpreis über 40.000 bis 65.000 €*: 4.500 € Gesamtprämie (3.000 € Anteil Bund + 1.500 € Anteil Hersteller)
▶ Junge Gebrauchtwagen: bis zu 4.500 Euro!
▶ Mit Neuwagen bis zu 6.750 Euro sparen!
Leasing ab 12 bis 23 Monate und Listenpreis bis 40.000 €*: 3.375 € Gesamtprämie (2.250 € Anteil Bund + 1.125 € Anteil Hersteller)
Leasing ab 12 bis 23 Monate und Listenpreis über 40.000 bis 65.000 €*: 2.250 € Gesamtprämie (1.500 € Anteil Bund + 750 € Anteil Hersteller)
Leasing ab 24 Monate und Listenpreis bis 40.000 €*: 6.750 € Gesamtprämie (4.500 € Anteil Bund + 2.250 € Anteil Hersteller)
Leasing ab 24 Monate und Listenpreis über 40.000 € bis 65.000 €*: 4.500 € Gesamtprämie (3.000 € Anteil Bund + 1.500 € Anteil Hersteller)
▶ Junge Gebrauchtwagen: bis zu 4.500 Euro!
Leasing ab 12 bis 23 Monate und Listenpreis bis 65.000 €*: 2.250 € Gesamtprämie (1.500 € Anteil Bund + 750 € Anteil Hersteller)
Leasing ab 24 Monate und Listenpreis bis 65.000 €*: 4.500 € Gesamtprämie (3.000 € Anteil Bund + 1.500 € Anteil Hersteller)
*Netto-Listenpreis: Die Voraussetzungen für den Umweltbonus beziehen sich auf das Grundmodell ohne Sonderausstattung. Gewählte Sonderausstattungen beeinflussen die Förderfähigkeit des Fahrzeugs nicht.
Ab dem 1. Januar 2024 wird der staatliche Anteil der Förderprämie gesenkt. Er beträgt dann nur noch maximal 3.000 Euro. Für Fahrzeuge, die teurer als 45.000 Euro sind, entfällt die Förderprämie ganz.
Fahrzeugtyp | Listenpreis Basismodell* | Anteil Bund | Anteil Hersteller | Gesamtprämie |
---|---|---|---|---|
Neuwagen | bis 45.000 € | 3.000 € | 1.500 € | 4.500 € |
Gebrauchtwagen | bis 45.000 € | 2.400 € | 1.200 € | 3.600 € |
Fahrzeugtyp | Leasingdauer | Listenpreis Basismodell* | Anteil Bund | Anteil Hersteller | Gesamtprämie |
---|---|---|---|---|---|
Neuwagen | Leasing ab 12 bis 23 Monate | bis 45.000 € | 1.500 € | 750 € | 2.250 € |
Neuwagen | Leasing ab 24 Monate | bis 45.000 € | 3.000 € | 1.500 € | 4.500 € |
Gebrauchtwagen | Leasing ab 12 bis 23 Monate | bis 45.000 € | 1.200 € | 600 € | 1.800 € |
Gebrauchtwagen | Leasing ab 24 Monate | bis 45.000 € | 2.400 € | 1.200 € | 3.600 € |
*Netto-Listenpreis: Die Voraussetzungen für den Umweltbonus beziehen sich auf das Grundmodell ohne Sonderausstattung. Gewählte Sonderausstattungen beeinflussen die Förderfähigkeit des Fahrzeugs nicht.
Ab dem 1. Januar 2024 wird der staatliche Anteil der Förderprämie gesenkt. Er beträgt dann nur noch maximal 3.000 Euro. Für Fahrzeuge, die teurer als 45.000 Euro sind, entfällt die Förderprämie ganz.
▶ Mit Neuwagen bis zu 4.500 Euro sparen!
▶ Junge Gebrauchtwagen: bis zu 3.600 Euro!
▶ Mit Neuwagen bis zu 4.500 Euro sparen!
Leasing ab 12 bis 23 Monate und Listenpreis bis 45.000 €*: 2.250 € Gesamtprämie (1.500 € Anteil Bund + 750 € Anteil Hersteller)
Leasing ab 24 Monate und Listenpreis bis 45.000 €*: 4.500 € Gesamtprämie (3.000 € Anteil Bund + 1.500 € Anteil Hersteller)
▶ Junge Gebrauchtwagen: bis zu 3.600 Euro!
Leasing ab 12 bis 23 Monate und Listenpreis bis 45.000 €*: 1.800 € Gesamtprämie (1.200 € Anteil Bund + 600 € Anteil Hersteller)
Leasing ab 24 Monate und Listenpreis bis 45.000 €*: 3.600 € Gesamtprämie (2.400 € Anteil Bund + 1.200 € Anteil Hersteller)
*Netto-Listenpreis: Die Voraussetzungen für den Umweltbonus beziehen sich auf das Grundmodell ohne Sonderausstattung. Gewählte Sonderausstattungen beeinflussen die Förderfähigkeit des Fahrzeugs nicht.
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