Schaden am Auto: Wer zahlt die Reparatur beim Leasing?
Inspektion, TÜV oder vielleicht sogar ein Schaden – all diese Dinge werden auch bei einem Leasing-Fahrzeug fällig bzw. können Ihnen auch im Leasing passieren. Doch wer übernimmt die Kosten? Wer zahlt den Schaden beim Leasing? Müssen Sie für Inspektion und TÜV aufkommen? Wir geben Ihnen hier die Antworten!
Inhaltsverzeichnis
- Inspektionen und Hauptuntersuchung – auch beim Leasing verpflichtend
- Kostenübernahme bei Inspektion, TÜV und Reparaturen – diese Möglichkeiten gibt es
Wenn Sie einen Neuwagen leasen, profitieren Sie üblicherweise von einer geringen Reparaturanfälligkeit sowie der gesetzlichen Gewährleistung und einer freiwilligen Herstellergarantie. Dennoch bedarf jedes geleaste Auto genau wie ein Privatfahrzeug einer regelmäßigen Wartung. Zusätzlich ist ein Reparaturbedarf im Schadensfall, z. B. durch einen Unfall, nicht gänzlich auszuschließen. Im Folgenden erfahren Sie, welche Kosten Sie für Inspektionen, Hauptuntersuchungen oder Reparaturen als Leasingnehmer zu tragen haben und wie Sie sich bei uns für alle Eventualitäten absichern können.
Inspektionen und Hauptuntersuchung – auch beim Leasing verpflichtend
Regelmäßige Kontrollen Ihres Fahrzeugs sind nicht nur Grundvoraussetzung dafür, dass die Garantieleistungen der Fahrzeughersteller weiter bestehen bleiben. Sie dienen auch Ihrer persönlichen Sicherheit und begünstigen den Werterhalt des Autos. Zusätzlich schützen sie vor hohen Folgekosten bei nicht erkannten Mängeln. Aus diesen Gründen ist die Pflicht zur Inspektion Bestandteil jedes Leasingvertrages. Wie oft die Inspektionen durchzuführen sind, hängt vom gewählten Fahrzeugtyp, den Vorgaben der Hersteller und den vertraglichen Regelungen in Ihrem Leasingvertrag ab. Die Wartungsintervalle richten sich dabei nach der Zahl der gefahrenen Kilometer sowie der generellen Betriebszeit des Autos. So kann eine Inspektion beispielsweise bei einem Kilometerstand von 30.000 Kilometern oder nach einer Nutzungsdauer von einem Jahr erforderlich sein.
Laufzeit entscheidet über TÜV und Wartung
Die erste Hauptuntersuchung bei Neufahrzungen ist per Gesetz nach einem Zeitraum von 36 Monaten durchzuführen. Im Anschluss beträgt das Prüfintervall 24 Monate. Ob Sie mit Ihrem geleasten Auto beim TÜV vorstellig werden müssen, hängt demnach von Ihrem vertraglich vereinbarten Leasingzeitraum ab. Sie sind dazu verpflichtet die Hauptuntersuchung sowie auch alle vorgeschriebenen Wartungen pünktlich durchführen zu lassen und den Wagen mit einem gepflegten Scheckheft zum Ende der Vertragslaufzeit zurückzugeben.
Bitte beachten Sie: Schäden, die auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind – dazu gehören beispielsweise kleinere Kratzer im Lack – gelten bei der Fahrzeugrückgabe als übliche Gebrauchsspuren. Anders verhält es sich jedoch bei Schäden, die auf mangelhaft durchgeführte Wartungsarbeiten oder ausgebliebene Inspektionen zurückzuführen sind. Hier ist im Nachgang mit erhöhten Nachzahlungen zu rechnen. Achten Sie darauf, dass Sie alle Belege wie Rechnungen und Wartungsunterlagen zusätzlich zum Scheckheft gut aufbewahren.
Kostenübernahme bei Inspektion, TÜV und Reparaturen – diese Möglichkeiten gibt es
Die Kosten für die Inspektionen sowie auch außerplanmäßige Reparaturen tragen Sie als Leasingnehmer, solange Sie keine anderen vertraglichen Vereinbarungen getroffen haben. Hier spricht man vom sogenannten Nettoleasing.
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Wir von MeinAuto.de bieten Ihnen die Möglichkeit beim Abschluss Ihres Leasings, ein Full-Service-Paket zu wählen. Dieses können Sie wie auch die gesetzlich erforderliche Kfz-Versicherung unmittelbar im Konfigurator Ihres Wunschfahrzeugs optional hinzufügen. Der monatliche Aufpreis für die ergänzenden Leistungen wird Ihnen transparent angezeigt. Mit unserem Full-Service-Paket sind die Kosten für Inspektionen, etwaige Verschleißreparaturen sowie die Haupt- und Abgasuntersuchungen (HU und AU) abgedeckt. Dabei sind sowohl Lohn- als auch Materialkosten berücksichtigt.
Zwar bleiben Sie verantwortlich dafür, die Inspektionen im vorgegebenen Turnus durchführen zu lassen, jedoch behalten Sie dank des Full-Service-Pakets die Kosten einfacher im Blick und erleben keine unliebsamen Überraschungen in Form hoher Werkstattkosten. Alle Gebühren für den Betrieb Ihres Leasingfahrzeuges – abgesehen von den Spritkosten – sind in der ausgewiesenen monatlichen Rate einkalkuliert. Zusätzlich erübrigt sich für Sie die Frage, ob Sie Ihr Leasingfahrzeug bei anstehenden Reparaturen in eine Vertragswerkstatt oder in eine freie Werkstatt bringen.
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