Auf Abstand bleiben – sonst drohen Lackschäden
Besonders auf schneebedeckter Straße fährst Du hinter Räum- und Streuwagen in der Regel am sichersten. Dabei gilt es jedoch, großzügig auf Abstand zu gehen – mindestens ein halber Tachowert sollte es sein. Oftmals führen Räumfahrzeuge Salz- oder Splittstreuer mit sich. Fährst Du zu dicht auf, kann Dein Fahrzeug von den umherfliegenden Partikeln getroffen werden. Das schränkt nicht nur Deine Sicht während des Fahrens ein, sondern erhöht auch das Risiko von Lackschäden an Deinem Auto.
Prinzipiell dürfen Winterdienstfahrzeuge überall dort zum Einsatz kommen, wo es erforderlich ist. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) kann dies auf allen Straßenteilen und Fahrbahnseiten der Fall sein, also auch in entgegengesetzter Fahrtrichtung. Besonders an unübersichtlichen Stellen wie Kurven und Kreuzungen solltest Du besonders aufmerksam sein. Kommt Dir ein Schneepflug entgegen, halte Dich soweit wie möglich an den rechten Fahrbahnrand, um genügend Abstand zwischen Deinem Wagen und der Schneeschaufel des Räumfahrzeugs zu wahren.
Einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf schneebefreite Straßen hast Du als Autofahrer nicht. Du musst den witterungsbedingten Zustand der Straße akzeptieren, wie er ist. Passe deshalb Dein Fahrverhalten stets an die Wetterverhältnisse an – nicht nur im Winter. Allerdings sind Gemeinden, Städte, Kreise und auch Bundesländer (kurz: die Straßenbaulastträger) dazu verpflichtet, Straßen und Wege zu räumen und zu streuen. Innerhalb einer Kommune können diese Tätigkeiten an einen Privatunternehmer übertragen werden.