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KI-Kameras gegen Handy am Steuer

Verkehrsgerichtstag fordert strengere Kontrollen

26.01.2026 | Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) drängt auf einen bundesweiten Einsatz sogenannter Monocams, um Handyverstöße am Steuer automatisiert zu erfassen. Anlass sind die Beratungen des 64. Deutschen Verkehrsgerichtstags in Goslar, bei dem Experten über neue Wege zu mehr Verkehrssicherheit diskutieren.

Flächendeckende Überwachung gegen Ablenkung

Monocams sind KI-gestützte Kamerasysteme, die von Brücken oder Straßenrändern aus den Verkehr erfassen und automatisch erkennen sollen, ob Fahrer ein Smartphone in der Hand halten. Bei einem Verdacht werden die Aufnahmen gespeichert und anschließend von der Polizei geprüft. Als Vorbild nennt der DVR Rheinland-Pfalz, wo die Technik seit Anfang 2025 im Regelbetrieb eingesetzt wird. DVR-Präsident Manfred Wirsch betont, Ablenkung durch Handys sei eine der zentralen Unfallursachen und müsse konsequenter geahndet werden.

Damit Monocams wirksam eingesetzt werden können, fordert der DVR eine personelle Stärkung von Polizei, Bußgeldstellen und Justiz. Zudem soll bei schweren Unfällen systematisch geprüft werden, ob Handynutzung eine Rolle gespielt hat, auch durch Auswertung mobiler Endgeräte. Die Autoindustrie sieht der Rat ebenfalls in der Pflicht: Sicherheitsrelevante Funktionen müssten so gestaltet sein, dass sie ohne visuelle Ablenkung bedient werden können, etwa über Sprachsteuerung oder haptische Elemente. Bereits seit Juli 2024 schreibt eine EU-Verordnung Assistenzsysteme zur Reduzierung von Ablenkung in Neuwagen vor, deren Wirkung nun wissenschaftlich bewertet werden soll.

Über die Technik hinaus fordert der DVR eine Qualitätsoffensive in der Fahrausbildung, etwa durch einen verbindlichen Referenzlehrplan, den optionalen Einsatz von Fahrsimulatoren und eine stärkere Verzahnung von Online- und Präsenzunterricht. Beim Begleiteten Fahren spricht sich der Rat für eine Ausweitung ab 17 Jahren aus, perspektivisch auch für Modellversuche ab 16. Kritisch äußert sich der DVR zudem zur aktuellen Rechtslage beim Radverkehr: Betrunkenes Fahren mit Fahrrad oder Pedelec soll ab 1,1 Promille als Ordnungswidrigkeit gelten. Ergänzend fordert der Rat bessere und europaweit vergleichbare Unfalldaten sowie wirksamere Regelungen zur grenzüberschreitenden Vollstreckung von Verkehrsverstößen.

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