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Neuwagengarantie

MeinAuto Lexikon

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die Gewährleistung gesetzlich verankert. Bei uns erfährst Du, wichtigsten gesetzlichen Regelungen der Gewährleistung - und welche Hersteller welche Garantieversprechen bzw. Garantiezeiten auf Neuwagen geben.

Neuwagen und die Garantie

Wenige Produkte sind so aufwändig und komplex wie ein modernes Auto. Tausende Einzelteile und zig Materialien - Stahl, Aluminium, Kupfer, Kunststoffe etc. - müssen zu einem harmonischen, standfesten Ganzen zusammengefügt werden. Hinzu kommt heutzutage ein kilometerlanges Kabelnetzwerk als Rückgrat der Elektronik, der Chips, Platinen und Anzeigen.

Angesichts dieser Komplexität verwundert es wenig, dass bei einem Neuwagen hin und wieder Probleme, Mängel auftauchen. Überraschender ist, dass Mängel und Pannen vergleichsweise selten sind. Ein Modell mit einer Mängelquote von über 2% gilt als mangelhaft - bei hochwertigen Autos liegt die Quote dagegen im Promille-Bereich.

Trotzdem. Mängel kommen vor. Doch wie geht es dann weiter?

Das hängt zum einen davon ab, wann der Mangel auftritt. Zum anderen kommt es auf die Art des Mangels an.

Bei der Behebung des Mangels greifen zwei Verbraucherschutzmechanismen, die gerne miteinander verwechselt werden: die Garantie und die Gewährleistung.

Definition Gewährleistung & Garantie: ähnlich, aber nicht identisch

Wer bei einem Unternehmen einen Gebraucht- oder Neuwagen kauft, geht mit dem Kauf - der Bezahlung der Ware - einen bindenden Kaufvertrag ein: egal ob mündlich, schriftlich oder per Handschlag. Jeder Kaufvertrag ist bei uns vom Kaufvertragsrecht geschützt.

Ein Kernelement dieses Rechts ist die Mängelhaftung, sprich Gewährleistung. Sie besagt, dass der Verkäufer haftet, wenn die Ware einen Mangel aufweist.

Neben dieser gesetzlich geregelten Pflicht geben die meisten Automobilhersteller für ihre Neuwagen ein Haltbarkeitsversprechen: die sogenannte Herstellergarantie. Sie ist eine freiwillige Leistung: eine Zusatzleistung zur gesetzlichen Gewährleistung - die Garantiedauer und Garantiebedingungen können die Hersteller nach ihrem Ermessen bestimmen.

Bei der gesetzlichen Gewährleistung ist das anders: ihre Fristen und Bedingungen sind, in mehreren Paragraphen, genau im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt (BGB):

  • die vertraglichen Pflichten und den Sachmangel berühren § 433 und 434,
  • die Rechtsfolgen der § 437 und folgende,
  • die Dauer der § 438.

Die Gewährleistung besagt, dass der Verkäufer dem Käufer die Sache, sprich das Produkt, frei von Mängeln übergeben muss. Das gilt nicht zuletzt für Neuwagen. Sollten dennoch Mängel bestehen, haftet der Verkäufer. Deshalb wird die Gewährleistung auf als Sachmängelhaftung bezeichnet.

Das Gesetz regelt ferner, wie ein Mangel zu beheben ist - und wie lange die Gewährleistung gilt. Bei den Gewährleistungsfristen gab es zuletzt eine wesentliche Änderung: zu Gunsten der Verbraucher.

  • Die Sachmängelhaftung währt weiterhin 2 Jahr - ab der Übergabe des Neuwagens.
  • Für alle Kaufverträge nach dem 31.12.2021 gilt für die Beweislastumkehr eine erweiterte Frist.
  • In den ersten 12 Monate nach Auslieferung des Wagens liegt bei einem Mangel die Beweislast beim Händler bzw. Hersteller: er muss beweisen, dass der Mangel das erst nach der Übergabe entstanden ist - bisher galt diese Regelung nur die ersten 6 Monate.

Mängelbehebung: Innerhalb der Gewährleistungsfirst muss ein Mangel so rasch wie möglich kostenlos beseitigt werden, bspw. durch Reparatur oder Austausch des defekten Teils.

  • Ist das unmöglich, steht dem Käufer eine Minderung des ursprünglichen Preises zu.
  • Bei groben, unbehebbaren Mängeln kann es sogar zu einer Auflösung des Kaufvertrages kommen; der Verkäufer erhält das Auto, der Käufer sein Geld zurück.

Doch was bedeuten diese Regelungen konkret - und welche Garantie geben die verschiedenen Hersteller auf ihre Neuwagen?

Blauer Neuwagen vor Scheibe

Unterschied: Gesetzliche Gewährleistung vs. Herstellergarantie bei Neuwagen

Gewährleistung/Sachmängelhaftung Herstellergarantie
Allgemeine Haftung/Laufzeit 2 Jahre gesetzliche Haftung für Neuwagen. In den ersten 12 Monaten trägt der Verkäufer die Beweispflicht; danach der Käufer. Freiwillige Haftung des Herstellers für Neuwagen. Die Laufzeit und die Bedingungen der Herstellergarantie sind von Hersteller zu Hersteller verschieden.
Ansprüche gegenüber dem Verkäufer / Autohändler. gegenüber dem Automobilhersteller.
Haftung für Mängel die schon vor dem Autokauf bestanden, evtl. aber erst später auftreten. die nach dem Autokauf entstehen bzw. für etwaige Mängel, die der Hersteller in den Bedingungen festlegt.
Leistung und Umfang Haftung für das gesamte Fahrzeug. Haftung für bestimmte Neuwagenteile (Motor, Lack, Karosserie etc.) und abhängig von der Laufleistung des Neuwagens.

Gesetzliche Gewährleistung vs. Herstellergarantie bei Neuwagen

Allgemeine Haftung/Laufzeit

  • Gewährleistung / Sachmängelhaftung: 2 Jahre gesetzliche Haftung für Neuwagen. In den ersten 12 Monaten trägt der Verkäufer die Beweispflicht; danach der Käufer.
  • Herstellergarantie: Freiwillige Haftung des Herstellers für Neuwagen. Die Laufzeit und die Bedingungen der Herstellergarantie sind von Hersteller zu Hersteller verschieden.

Ansprüche

  • Gewährleistung / Sachmängelhaftung: gegenüber dem Verkäufer / Autohändler.
  • Herstellergarantie: gegenüber dem Automobilhersteller.

Haftung für Mängel

  • Gewährleistung / Sachmängelhaftung: die schon vor dem Autokauf bestanden, evtl. aber erst später auftreten.
  • Herstellergarantie: die nach dem Autokauf entstehen bzw. für etwaige Mängel, die der Hersteller in den Bedingungen festlegt.

Leistung und Umfang

  • Gewährleistung / Sachmängelhaftung: Haftung für das gesamte Fahrzeug.
  • Herstellergarantie: Haftung für bestimmte Neuwagenteile (Motor, Lack, Karosserie etc.) und abhängig von der Laufleistung des Neuwagens.

Sachmängelhaftung & Ansprüche bei Neuwagen: ein Beispiel

Neuwagen auf Autohaus Hof

Bei Deinem Neuwagen verlieren die Bremsen nach einer Laufleistung von nur 3.000 Kilometern den Biss. In der Werkstatt stellt sich heraus, dass die Bremsklötze ungleichmäßig abgefahren sind. Ein Verschleiß im üblichen Rahmen ist nach nur 3.000 Kilometern auszuschließen. Damit dürfte es sich um einen Mangel handeln, der a) von Anfang an bestand - und der b) für den Käufer beim Kauf nicht zu erkennen war.

Anders gesagt: Der Verkäufer haftet für den Mangel bzw. Schäden am Auto. Als Neuwagenkäufer kannst Du in dem Fall verschiedene Ansprüche geltend machen:

  • Reparatur: kostenlose Mängelbeseitigung am Neuwagen.
  • Preisminderung, wenn Reparatur nicht erfolgreich ist.
  • Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn Mangel sich auch bei 2. Reparatur nicht beseitigen lässt.
  • Schadensersatz, wenn der Verkäufer Schuld am Sachmangel trägt.

Neuwagengarantie: freiwillige Service-Leistung der Hersteller

Alle Autohersteller bieten ihren Neuwagenkunden heute verschiedene Garantien als Zusatzleistung zur gesetzlichen Sachmängelhaftung - von Alfa Romeo bis Volvo. Die Garantie auf Originalteile und Originalzubehör des Wagens ist meist die ersten zwei Jahre begrenzt; einige Hersteller aus Fernost wie Kia geben aber bis zu 7 Jahre Garantie.

Weitere Garantieleistungen der Autobauer sind z. B. Mobilitätsgarantien für den Pannenfall, Lackgarantien, Reifengarantien und Anschlussgarantien für individuellen Garantieschutz. Die Gebühren für den Schutz vor unerwarteten Kosten sind herstellerabhängig und werden abhängig vom Fahrzeugtyp, der Garantielaufzeit und der Kilometerleistung berechnet.

Neuwagengarantie der Auto-Hersteller

Automarke Neuwagengarantie¹ (Jahre/Laufleistung) Neuwagengarantie¹ gegen Durchrostung Neuwagengarantie auf den Lack² Mobilitätsgarantie für Neuwagen¹
Audi 2 Jahre / unbegrenzt 12 Jahre 3 Jahre unbegrenzt
BMW/Mini auf 3 Jahre verlängerte Gewährleistung 12 Jahre - bis 5 Jahre
Fiat 2 Jahre / unbegrenzt 7 Jahre 2 Jahre 2 Jahre
Ford 2 Jahre / unbegrenzt bis 12 Jahre 2 Jahre unbegrenzt
Honda 2 Jahre bzw. 100.000 km 5-12 Jahre 3 Jahre -
Hyundai bis 5 Jahre bis 12 Jahre bis 5 Jahre -
Kia 7 Jahre / 150.000 km 7 (150.000 km), 10, 12 Jahre 5 Jahre / 150.000 km 3 Jahre
Mercedes 2 Jahre / unbegrenzt 30 Jahre - 30 Jahre
Opel 2 Jahre / unbegrenzt 6, 8 oder 12 Jahre - 1 Jahr
Renault 2 Jahre / unbegrenzt 12 Jahre 3 Jahre unbegrenzt
Skoda 2 Jahre / unbegrenzt 10-12 Jahre 3 Jahre unbegrenzt
Toyota 3 Jahre/ 100.000 km 12 Jahre 3 Jahre 3 Jahre
VW 2 Jahre / unbegrenzt 12 Jahre 3 Jahre unbegrenzt

Neuwagengarantie der Auto-Hersteller

Audi

  • Neuwagengarantie¹ (Jahre/Laufleistung): 2 Jahre / unbegrenzt
  • Neuwagengarantie gegen Durchrostung¹: 12 Jahre
  • Neuwagengarantie auf den Lack²: 3 Jahre
  • Mobilitätsgarantie für Neuwagen¹: unbegrenzt

BMW/Mini

  • Neuwagengarantie¹ (Jahre/Laufleistung): keine Garantie - aber auf 3 Jahre verlängerte Gewährleistung
  • Neuwagengarantie gegen Durchrostung¹: 12 Jahre
  • Neuwagengarantie auf den Lack²: -
  • Mobilitätsgarantie für Neuwagen¹: bis 5 Jahre

Fiat

  • Neuwagengarantie¹ (Jahre/Laufleistung): 2 Jahre/unbegrenzt
  • Neuwagengarantie gegen Durchrostung¹: 7 Jahre
  • Neuwagengarantie auf den Lack²: 2 Jahre
  • Mobilitätsgarantie für Neuwagen¹: 2 Jahre

Ford

  • Neuwagengarantie¹ (Jahre/Laufleistung): 2 Jahre/unbegrenzt
  • Neuwagengarantie gegen Durchrostung¹: bis 12 Jahre
  • Neuwagengarantie auf den Lack²: 2 Jahre
  • Mobilitätsgarantie für Neuwagen¹: unbegrenzt

Honda

  • Neuwagengarantie¹ (Jahre/Laufleistung): 2 Jahre bzw. 100.000 km
  • Neuwagengarantie gegen Durchrostung¹: 5-12 Jahre
  • Neuwagengarantie auf den Lack²: 3 Jahre
  • Mobilitätsgarantie für Neuwagen¹: -

Hyundai

  • Neuwagengarantie¹ (Jahre/Laufleistung): bis 5 Jahre
  • Neuwagengarantie gegen Durchrostung¹: bis 12 Jahre
  • Neuwagengarantie auf den Lack²: bis 5 Jahre
  • Mobilitätsgarantie für Neuwagen¹: -

Kia

  • Neuwagengarantie¹ (Jahre/Laufleistung): 7 Jahre/ 150.000 km
  • Neuwagengarantie gegen Durchrostung¹: 7 (150.000 km), 10, 12 Jahre
  • Neuwagengarantie auf den Lack²:5 Jahre / 150.000 km
  • Mobilitätsgarantie für Neuwagen¹: 3 Jahre

Mercedes

  • Neuwagengarantie¹ (Jahre/Laufleistung): 2 Jahre/unbegrenzt
  • Neuwagengarantie gegen Durchrostung¹: 30 Jahre
  • Neuwagengarantie auf den Lack²: -
  • Mobilitätsgarantie für Neuwagen¹: 30 Jahre

Opel

  • Neuwagengarantie¹ (Jahre/Laufleistung): 2 Jahre/unbegrenzt
  • Neuwagengarantie gegen Durchrostung¹: 6, 8 oder 12 Jahre
  • Neuwagengarantie auf den Lack²: -
  • Mobilitätsgarantie für Neuwagen¹: 1 Jahr

Renault

  • Neuwagengarantie¹ (Jahre/Laufleistung): 2 Jahre/unbegrenzt
  • Neuwagengarantie gegen Durchrostung¹: 12 Jahre
  • Neuwagengarantie auf den Lack²: 3 Jahre
  • Mobilitätsgarantie für Neuwagen¹: unbegrenzt

Skoda

  • Neuwagengarantie¹ (Jahre/Laufleistung): 2 Jahre/unbegrenzt
  • Neuwagengarantie gegen Durchrostung¹: 10-12 Jahre
  • Neuwagengarantie auf den Lack²: 3 Jahre
  • Mobilitätsgarantie für Neuwagen¹: unbegrenzt

Toyota

  • Neuwagengarantie¹ (Jahre/Laufleistung): 3 Jahre/ 100.000 km
  • Neuwagengarantie gegen Durchrostung¹: 12 Jahre
  • Neuwagengarantie auf den Lack²: 3 Jahre
  • Mobilitätsgarantie für Neuwagen¹: 3 Jahre

VW

  • Neuwagengarantie¹ (Jahre/Laufleistung): 2 Jahre/unbegrenzt
  • Neuwagengarantie gegen Durchrostung¹: 12 Jahre
  • Neuwagengarantie auf den Lack²: 3 Jahre
  • Mobilitätsgarantie für Neuwagen¹: unbegrenzt

*¹: Quelle Kraftfahrt Bundesamt *²: Garantielaufzeit gegen Durchrostung kann je nach Modell variieren

Reparatur und Gewährleistung: Freie Werkstatt oder Vertragswerkstatt?

Seit dem 1. Juni 2010 – mit Inkrafttreten der GVO (Gruppenfreistellungsverordnung) – kann jeder Neuwagenbesitzer frei entscheiden, ob er die vorgeschriebenen Inspektionen und notwendigen Reparaturen in einer freien Werkstatt, bei einer Autokette oder bei einer Vertragswerkstatt durchführen lässt. Als Kunde kann außerdem frei entscheiden, ob man Original-Ersatzteil oder eine günstigere Alternative aus dem freien Handel einbauen lässt.

Die gesetzliche Gewährleistung bleibt von diesen Entscheidungen unberührt. Verpflichtet ist man als Besitzer nur, die fach- und sachgerechte Inspektion sowie die vorgeschriebenen Serviceintervalle einzuhalten. Ein lückenlos geführtes Service-Heft ist Voraussetzung für Ansprüche auf Sachmängelhaftung.

Anders sieht das bei der Anschlussgarantie für Neuwagen bzw. den freiwilligen Garantieangeboten der Hersteller aus. Sie sind nahezu in jedem Fall an die “Inspektion in einer Vertragswerkstatt” geknüpft.

Gelten Gewährleistung und Neuwagengarantie beim Autokauf im Internet?

Der gesetzliche Anspruch auf Gewährleistung / Sachmängelhaftung und die freiwillige Herstellergarantie auf Neuwagen gelten unabhängig davon, wo und wie Sie Ihren Neuwagen kaufen – über den Onlineshop oder direkt im Autohaus. Ob der Kaufvertrag online oder in einem lokalen Autohaus abgeschlossen wird, spielt für die Rechte des Kaufvertragsrechts keine Rolle.

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