Vom Winde zerlegt! Wann zahlt die Versicherung bei Sturmschäden am Auto?
Laut Experten werden kräftige Stürme und Orkane in den kommenden Jahren zunehmen. Grund genug, sich damit zu befassen, wann die Kfz-Versicherungen bei Sturmschäden am Auto zahlen. MeinAuto.de klärt auf.
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Bei Sturmschäden zahlt die Vollkaskoversicherung
Vor kräftigen Sturmböen ist kaum etwas sicher. Dies gilt auch für widerstandsfähige Objekte wie Häuser oder Autos. Aufgrund hoher Temperaturunterschiede ziehen vor allem im Herbst und Winter vermehrt Sturmtiefs über das Land. Dabei greift nicht jede Versicherung bei sturmbedingten Schäden an Kraftfahrzeugen: Um entsprechenden Schutz zu erhalten, benötigen Kraftfahrzeughalter mindestens eine Teilkasko-Versicherung. Im Gegensatz zu bloßen Haftpflicht-Versicherungen, die lediglich für Schäden Dritter einstehen, erfassen Teilkasko-Versicherungen nämlich sogenannte Elementarschäden – also Schäden, die etwa durch Hagel, Überschwemmungen oder eben Sturm entstehen.
Auch Vollkasko-Versicherungen decken Sturmschäden. Hier geht der Schutz sogar noch weiter als bei Teilkasko-Versicherungen. Während letztere in der Regel nur unmittelbare Sturmschäden abdecken, springen Vollkasko-Versicherungen unter anderem auch dann ein, wenn es sich um sogenannte mittelbare Sturmschäden handelt. Dies ist etwa dann der Fall, wenn Sie aufgrund eines sturmbedingten Hindernisses das Lenkrad verreißen und in dieser Folge Ihr Fahrzeug beschädigen.
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Sturmschaden als Versicherungsbedingung
Damit die Kasko-Versicherung eintrittspflichtig wird, bedarf es in der Regel eines sogenannten Sturmschadens. Nach der Beaufort-Skala, die Windstärken von 0 (Windstille) bis 12 (Orkan) klassifiziert, ist hierfür wiederum regelmäßig ein stürmischer Wind erforderlich, der mit 8 Bft (Beaufortskala, Anm. d. Red.) angegeben wird. Ein solcher Wind muss mehr als 62 km/h schnell sein. Schäden, die bei niedrigeren Windgeschwindigkeiten entstehen, werden in aller Regel nicht als Sturmschäden anerkannt. Genauere Regelungen Ihres Versicherungsvertrages können Sie Ihren Versicherungsbedingungen entnehmen.
Ob ein solcher Sturm im Zeitpunkt des Schadenseintritts geherrscht hat, können Sie zum Beispiel über den Deutschen Wetterdienst in Erfahrung bringen.
So gehen Sie am besten vor
Wenn Sie einen Sturmschaden erleiden, ist es unbedingt empfehlenswert, das unveränderte Schadensbild fotografisch zu dokumentieren. Zudem sollten Sie den Schaden zuerst melden und nicht ohne Rücksprache mit Ihrer Versicherung beheben lassen. Denn es kann zum Beispiel sein, dass die Versicherung das Schadensbild vor der Reparaturfreigabe selbst in Augenschein nehmen oder den erforderlichen Reparaturaufwand gutachterlich einschätzen will.
Apropos Reparaturaufwand: Grundsätzlich zahlt die Versicherungen die Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts. Gerade bei älteren Autos kann daher schnell ein Totalschaden entstehen. Denn wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, muss auf Totalschadenbasis abgerechnet werden.
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