Darum wird der Kunde in Mithaftung genommen
Es kann durchaus vorkommen, dass Du als Autofahrer ebenfalls eine Mitschuld trägst, wenn sich Reifen durch unsachgemäße Radmuttern lösen. Du wirst in Mithaftung genommen, wenn nachgewiesen werden kann, dass Du die Radmuttern nicht nachgezogen hast, obwohl dir bereits im Vorfeld Unregelmäßigkeiten beim Fahrverhalten deines Fahrzeugs aufgefallen sind.
In vergangenen Jahr wurde ein solcher Fall vor dem Oberlandesgericht in München behandelt. Nach der Montage seiner Sommerreifen verlor ein Mercedes-Fahrer auf der Autobahn ein Rad und sorgte somit für einen Unfall mit hohem Sachschaden. Der Autofahrer forderte Schadensersatz von der Werkstatt. Diese war nicht bereit zu zahlen, da die Reifen nach 50 Kilometern trotz schriftlichem Hinweis bei der Fahrzeugübergabe nicht nachgezogen wurden.
Gerichtsurteil: Werkstatt haftet
Das Gericht gab dem Autofahrer in zweiter Instanz Recht. Ein Kunde müsse sich darauf verlassen können, dass die Reifen fachgerecht montiert sind, so die Rechtsprechung. Als Kunde müsse man dies nicht kontrollieren. Die Haftung für den Unfall liegt bei der Werkstatt. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.