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Erste Hilfe im Straßenverkehr – Tipps, Vorschriften, Schritte

Kenntnisse über lebensrettende Sofortmaßnahmen sind im Alltag, allem voran im Straßenverkehr, von enormer Bedeutung. Ersthelfer sind wichtigster Bestandteil in der Rettungskette. Denn nach einem Verkehrsunfall mit Schwerverletzten zählt jede Minute.

In vielen Fällen ist die Erste Hilfe entscheidend für den Verlauf der Erstversorgung durch die Rettungssanitäter vor Ort und die anschließende Behandlung im Krankenhaus. Warndreieck, Warnwesten und Verbandskasten für die Verwendung im Notfall sind als grundlegende Sicherheitsausstattung für jedes Auto vorgeschrieben.

Wir haben die wichtigsten Schritte und Informationen des ADAC bei der Erste Hilfe zusammengestellt:

  1. Verhalten nach einem Verkehrsunfall
  2. Inhalte des Notrufs
  3. Welche lebensrettenden Sofortmaßnahmen gibt es?
  4. Rechtliche Situation – Erste Hilfe leisten ist ein Muss
  5. Laienhafte Kenntnisse schüren Unsicherheit
  6. Umfang der Erste-Hilfe Kurse für Fahrschüler 2015 neu geregelt

Verhalten nach einem Verkehrsunfall

Warndreieck aufstellen - AutopanneWer als Ersthelfer am Unglücksort eintrifft, sollte stets darauf bedacht sein, sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer vor weiteren Schäden zu schützen. In Erste-Hilfe-Kursen und in der Fahrschule lernen Teilnehmer deshalb nicht nur wie lebensrettende Sofortmaßnahmen durchzuführen sind. Die Fahrschüler erwerben auch Kenntnisse über das richtige Verhalten am Unfallort. Besonders auf der Autobahn ist es wichtig, eine Unfallstelle richtig abzusichern. Denn immer wieder kommt es vor, dass Ersthelfer selbst verletzt oder getötet werden.

Bei jedem Notfall gibt es drei wesentliche Punkte, die für den Verhaltensablauf entscheidend sind:

  • die Situation erkennen
  • die Gefahrenlage beurteilen
  • unter Berücksichtigung der Gegebenheiten handeln.

Ersthelfer im Straßenverkehr sollten folgende Schritte befolgen:

  1. Warnblinkanlage einschalten, langsam abbremsen und das eigene Fahrzeug abseits der Fahrbahn sicher abstellen
  2. Vorsichtig aussteigen und Warnweste anlegen
  3. Unfallstelle vollständig absichern (mind. Warndreieck aufstellen), andere Verkehrsteilnehmer warnen und zu langsamem Fahren auffordern
  4. Nur bei vollständig abgesicherter Unfallstelle: allen Personen aus dem Gefahrenbereich helfen und Erste Hilfe Maßnahmen bei schwer verletzten Unfallopfern durchführen.

Inhalte des Notrufs

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Quelle: ADAC/Dirk Bruniecki

Der Notruf ist so früh wie möglich zu tätigen. Die nächstgelegene Rettungsleitstelle erreichen Helfer unter der internationalen Notrufnummer 112. Für die Rettungskräfte sind folgende Informationen wichtig:

  • Genaue Angaben zur Lage der Unfallstelle
  • Unfallverlauf
  • Anzahl der betroffenen/verletzten Personen
  • Art der Verletzungen.

Falls ein Fahrzeug mit Gefahrgut in den Unfall verwickelt ist, sollte der Anrufer unbedingt darauf hinweisen. Unter Umständen ist es sinnvoll einen zweiten Notruf durchzuführen, um Details zu Verletzungen durchzugeben, die in den ersten Sekunden nicht zu überblicken waren.

Welche lebensrettenden Sofortmaßnahmen gibt es?

  1. Retten aus der Gefahrenzone: Bei Unfällen mit Verletzten ist es – wie oben bereits erwähnt – zunächst wichtig, diese aus der Gefahrenzone zu bringen. Der sogenannte Rautek-Rettungsgriff ist die bekannteste Sofortmaßnahme, um Personen aus Fahrzeugen zu retten. Dabei greift man dem verletzten von hinten durch dessen Achseln und umfasst den dort quer vor der Brust gelegten Unterarm mit beiden Händen.
  2. technik_motorrad-leitplanke

    Quelle: ADAC

    Kontrolle der lebenswichtigen Funktionen: Bevor über weitere Maßnahmen entschieden werden kann, ist es wichtig das Bewusstsein und die Atmung des Opfers zu prüfen. Durch das Neigen des Kopfes nach hinten und gleichzeitigem Anheben des Kinns lassen sich die Atemwege freimachen. Bei bewusstlosen Zweiradfahrern gilt es für weitere Maßnahmen den Helm abzunehmen. Die Helmabnahme sollte von zwei Helfern durchgeführt werden. Es ist äußerst behutsam vorzugehen, damit eine Stabilisierung der Halswirbelsäule gewährleistet ist.
  3. Herz-Lungen-Wiederbelebung bei Atemstillstand/Atemstörung: Sind keine Atemgeräusche vorhanden und ist kein Luftstrom spürbar, ist die Herz-Lungen-Wiederbelebung durchzuführen.
  4. Stabile Seitenlage: Bewusstlose Verunglückte, bei denen sich eine normale Atmung feststellen lässt, sind in die stabile Seitenlage zu bringen.
  5. Schwere Blutung: Bei bedrohlichen Blutungen ist es wichtig, diese zu stoppen beziehungsweise den Blutverlust bestmöglich zu minimieren. Blutet der Betroffene am Arm hilft es i. d. R. den Arm hochzuhalten und die zur Wunde führende Schlagader mit den Fingern abzudrücken. Zusätzlich ist ein Druckverband über der Wunde anzulegen. Bei Blutungen an anderen Körperstellen sollte der Patient in die waagerechte Position gebracht werden. Der Helfer kann mit einem Verbandtuch auf die Wunde pressen oder falls möglich, einen Druckverband anlegen. Zu ihrem eigenen Schutz sollten die Erste-Hilfe-Leistenden unbedingt Einweghandschuhe aus dem Verbandskasten verwenden.
  6. Betreuung bei Schockzuständen: Steht ein Unfallopfer unter Schock, zeigt es zumeist Symptome wie Blässe, Schweißausbrüche, Frieren oder Unruhe. Als Hilfsmaßnahmen empfehlen sich die ständige Kontrolle der lebenswichtigen Maßnahmen, ruhiges Zusprechen, Wärmeerhaltung und das Hochlagern der Beine – die sogenannte Schocklage. Letztere sollte jedoch unter keinen Umständen angewendet werden, wenn das Opfer unter Atemnot leidet, Schmerzen im Bauch- oder Brustraum hat oder der Verdacht auf eine Schädel-Hirn-Verletzung besteht. In diesen Fällen ist der Oberkörper aufrecht zu lagern.

Rechtliche Situation – Erste Hilfe leisten ist ein Muss

Unterlassene Hilfeleistung ist kein Kavaliersdelikt. Nach § 323c des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) ist jeder Strafmündige in einem ihm zumutbaren Rahmen zur Hilfeleistung verpflichtet. Als unzumutbar gelten Hilfssituationen, bei denen der Helfer sich selbst beziehungsweise andere Beteiligte in Gefahr bringt oder andere wichtige Pflichten verletzt. Im Falle unterlassener Ersthilfe drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr.

Gemäß §35h der Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung (StVZO) muss jeder Autofahrer in seinem Fahrzeug ausreichend Erste-Hilfe-Material mitführen. Art, Menge und Beschaffenheit sind im Normblatt DIN 13 164 festgelegt.

Laienhafte Kenntnisse schüren Unsicherheit

In Deutschland ist der Nachweis über einen absolvierten Erste-Hilfe-Kurs vor der Führerscheinprüfung erforderlich. Weil die Bescheinigung über die Kursteilnahme und der Führerschein lebenslang gültig sind, frischt eine große Zahl der Autofahrer ihre Kenntnisse über die Soforthilfe allerdings zeitlebens nicht mehr auf. Eine Folge ist, dass viele Verkehrsteilnehmer sich im Ernstfall eine Hilfeleistung nicht zutrauen und ausschließlich auf ein schnelles Eintreffen der Rettungskräfte vertrauen. Umfragen von ADAC und Deutschem Roten Kreuz (DRK) haben gezeigt, dass die Bereitschaft zur Hilfe bei den meisten zwar da ist, die praktischen Kenntnisse allerdings häufig unzureichend sind.

Die große Unsicherheit in der Bevölkerung beurteilt nicht nur der ADAC kritisch. Der größte Automobilclub Deutschlands, der hierzulande zu den wichtigsten Teststellen und Informationsorganen für Autofahrer gehört, schenkt der Thematik besondere Aufmerksamkeit. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz und dem Malteser Hilfsdienst bietet der ADAC im Rahmen der Aktion „Fit in Erster Hilfe“ kostengünstige Auffrischungskurse an. Der Aufruf der Vereine richtet sich nicht nur an Privatpersonen, sondern vorrangig an Unternehmen. Von Firmenkursen in Erster Hilfe können sowohl Mitarbeiter als Arbeitgeber profitieren.

Umfang der Erste-Hilfe Kurse für Fahrschüler 2015 neu geregelt

Seit dem 02. März 2015 sind alle Führerscheinanwärter dazu verpflichtet, 9 Unterrichtseinheiten eines praktisch orientierten Erste-Hilfe-Kurses zu absolvieren. Diese Auflage gilt unabhängig von der angestrebten Fahrerlaubnisklasse. Vor dem genannten Stichtag waren Anwärter auf einen Lkw- oder Bus-Führerschein dazu verpflichtet, mindesten 16 Einheiten à 45 Minuten zu absolvieren. Für Pkw- und Motorradführerscheine reichte eine 8-stündige Unterweisung à 45 Minuten in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (LSM) aus.

Häufig bieten die Fahrschulen ihren Schülern in Zusammenarbeit mit einem Kursanbieter wie z. B. dem Deutschen Roten Kreuz einen internen Erste-Hilfe-Kurs an. Führerscheinanwärtern steht es jedoch grundsätzlich frei, das Seminar bei einem anerkannten Veranstalter ihrer Wahl zu belegen. Neben dem DRK und dem Malteser Hilfsdienst bieten der Arbeiter-Samariter Bund, Die Johanniter und zahlreiche Privatanbieter den Unterricht an. Die Kosten liegen meist zwischen 20 und 40 Euro. Wer den Kurs in den lebensrettenden Sofortmaßnahmen erfolgreich absolviert, erhält ein auf seinen Namen ausgestelltes Teilnahmezertifikat. Dieses ist der Führerscheinzulassungsstelle vorzulegen.

Ihre Sicherheit beim Autofahren liegt uns am Herzen

Hier finden Sie weitere Informationen zu unterschiedlichen Themen rund um Ihre Sicherheit im Auto:

  1. Ablenkungen beim Autofahren gefährden Ihre Sicherheit
  2. Richtige Ladungssicherung: Wichtig für Ihre Sicherheit
  3. ADAC, ACE, AvD uvm. – Was bringt uns eine Mitgliedschaft?
  4. Welche Kontrollen und Inspektionen braucht Ihr Auto?
  5. Autoreifen: Ihr Kontakt zur Straße
  6. Fahrerassistenzsysteme – Welche gibt es und was können sie?
  7. Autolicht: Sicherheit nicht nur für Sie
  8. Sicherheit für Kinder beim Autofahren
  9. NCAP Crashtest: Wie sicher ist Ihr Auto?


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