▶ Nicht zu helfen, ist die schlechteste Form der Hilfe
▶ Der Ablauf nach einem Verkehrsunfall orientiert sich an der so genannten Rettungskette. Erste Regel - schütze zunächst Dich und andere Verkehrsteilnehmer. Sichere die Unfallstelle schrittweise ab.
▶ Grundsätzlich gilt bei Notruf - je früher desto besser. Wähle dazu die europaweite Notruf-Nummer 112.
▶ Setze die nötigen "Erste Hilfe"-Maßnahmen
03.01.2024 | Kenntnisse über lebensrettende Sofortmaßnahmen retten im Ernstfall Leben - im Alltag wie im Straßenverkehr. Der Ersthelfer ist ein elementares Bindeglied der Rettungskette. Nach einem Verkehrsunfall mit Schwerverletzten zählt jede Minute. Bis Notarzt und Rettungssanitäter eintreffen, dauert es. Die Zeit bis zu ihrem Eintreffen entscheidet aber wesentlich darüber, wie gut die Erstversorgung und die Behandlung im Krankenhaus wirken können.
Der Ablauf orientiert sich an der so genannten Rettungskette.
Erste Regel - schütze zunächst Dich und andere Verkehrsteilnehmer. Sichere die Unfallstelle schrittweise ab:
Erst nach vollständiger Absicherung solltest Du Personen aus dem Gefahrenbereich helfen und bei schwer verletzten Unfallopfern "Erste Hilfe"-Maßnahmen einleiten.
Grundsätzlich gilt bei Notruf - je früher desto besser. Wähle dazu die europaweite Notruf-Nummer 112. Beantworte die wichtigsten Fragen (Inhalte des Notrufs):
Befindet sich noch ein Unfallopfer im Auto und besteht Lebensgefahr, zieh es mit dem Rettungsgriff aus dem Auto. Ergreife den abgewinkelten Unterarm des Verletzten durch sein Achseln, ziehe ihn auf Deinen Oberschenkel und schleppe ihn an eine sichere Stelle.
Zur Reanimation werden die Handballen auf dem Brustkorb des Unfallopfers - zwischen den Brustwarzen - übereinander gelegt.
Nach rund 30 Stößen wird das Unfallopfer über den Mund beatmet; die Nase des Opfers wird dabei mit den Fingern verschlossen.
Diese Wiederbelebungs-Routine wird so lange wiederholt, bis der Patient wieder normal atmet oder die professionellen Unfallhelfer eingetroffen sind.
Wer als Ersthelfer am Unglücksort eintrifft, sollte stets darauf bedacht sein, sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer vor weiteren Schäden zu schützen - auch wenn man als Ersthelfer automatisch unfallversichert ist.
In Erste-Hilfe-Kursen und in der Fahrschule lernen Teilnehmer deshalb nicht nur, wie lebensrettende Sofortmaßnahmen durchzuführen sind. Die Fahrschüler erwerben auch Kenntnisse über das richtige Verhalten am Unfallort. Besonders auf der Autobahn ist es wichtig, eine Unfallstelle richtig abzusichern. Denn immer wieder kommt es vor, dass Ersthelfer selbst verletzt oder getötet werden.
Bei jedem Notfall gelten zunächst es drei wesentliche Verhaltensregeln:
Der Notruf ist so früh wie möglich abzusetzen. Die nächstgelegene Rettungsleitstelle erreichen Helfer unter der internationalen Notrufnummer 112. Für die Rettungskräfte sind folgende Informationen wichtig:
Falls ein Fahrzeug mit Gefahrgut in den Unfall verwickelt ist, sollte der Anrufer unbedingt darauf hinweisen. Unter Umständen ist es sinnvoll, einen zweiten Notruf durchzuführen, um Details zu Verletzungen durchzugeben, die in den ersten Sekunden nicht zu überblicken waren.
Bei Unfällen mit Verletzten ist es – wie oben erwähnt – wichtig, diese aus der Gefahrenzone zu bringen. Das Mittel der Wahl ist der Rettungsgriff, auch Rautek-Rettungsgriff genannt. Dabei greift man von hinten durch die Achseln des Verletzten, um den quer vor der Brust abgewinkelten Unterarm mit beiden Händen zu greifen.
Bevor über weiteren Maßnahmen entschieden werden kann, sind das Bewusstsein und die Atmung des Opfers zu prüfen:
Indem man das Ohr über Mund und Nase des Opfers hält, prüft man, ob Atemgeräusch zu vernehmen sind. Auf letzteres sollte aktuell - aufgrund der Corona-Pandemie - aber verzichtet werden.
Bei bewusstlosen Zweiradfahrern gilt es für weitere Maßnahmen den Helm abzunehmen. Die Helmabnahme sollte von zwei Helfern durchgeführt werden. Es ist äußerst behutsam vorzugehen, damit eine Stabilisierung der Halswirbelsäule gewährleistet ist.
Sind keine Atemgeräusche vorhanden und ist kein Luftstrom spürbar, ist die Herz-Lungen-Wiederbelebung durchzuführen.
Bewusstlose Verunglückte, bei denen sich eine normale Atmung feststellen lässt, sind in die stabile Seitenlage zu bringen.
Bei bedrohlichen Blutungen ist es wichtig, diese zu stoppen beziehungsweise den Blutverlust bestmöglich zu minimieren. Blutet der Betroffene am Arm, hilft es i. d. R., den Arm hochzuhalten und die zur Wunde führende Schlagader mit den Fingern abzudrücken. Zusätzlich ist ein Druckverband über der Wunde anzulegen.
Bei Blutungen an anderen Körperstellen sollte der Patient in die waagerechte Position gebracht werden. Der Helfer kann mit einem Verbandstuch auf die Wunde pressen oder einen Druckverband anlegen. Zum eigenen Schutz sollten die Erste-Hilfe-Leistenden unbedingt Einweghandschuhe aus dem Verbandskasten verwenden. Bei der Mund-zu-Mund-Beatmung ist es in Zeiten der Pandemie, ein Tuch über Mund und Nase zu legen.
Steht ein Unfallopfer unter Schock, zeigt es zumeist Symptome wie Blässe, Schweißausbrüche, Frieren oder Unruhe. Als Hilfsmaßnahmen empfehlen sich die ständige Kontrolle der lebenswichtigen Funktionen, ruhiges Zusprechen, das Warmhalten und das Hochlagern der Beine – die sogenannte Schocklage. Letztere sollte jedoch unter keinen Umständen angewendet werden, wenn das Opfer unter Atemnot leidet, Schmerzen im Bauch- oder Brustraum hat oder der Verdacht auf eine Schädel-Hirn-Verletzung besteht. In diesen Fällen ist der Oberkörper aufrecht zu lagern.
Unterlassene Hilfeleistung ist kein Kavaliersdelikt. Nach § 323c des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) ist jeder Strafmündige in einem ihm zumutbaren Rahmen zur Hilfeleistung verpflichtet. Als unzumutbar gelten Hilfssituationen, bei denen der Helfer sich selbst beziehungsweise andere Beteiligte in Gefahr bringt oder andere wichtige Pflichten verletzt.
Im Falle unterlassener Ersthilfe drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr.
Gemäß §35h der Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung (StVZO) muss jeder Autofahrer in seinem Fahrzeug ausreichend Erste-Hilfe-Material mitführen. Art, Menge und Beschaffenheit sind im Normblatt DIN 13 164 festgelegt. Die Mindestanforderungen sind:
In Deutschland ist vor der Führerscheinprüfung der Nachweis über einen absolvierten Erste-Hilfe-Kurs zu erbringen. So weit, so gut. Weil die Bescheinigung über die Kursteilnahme und der Führerschein aber lebenslang gültig bleiben, frischt kaum ein Autofahrer seine Kenntnisse über die Soforthilfe auf. Die logische Folge: Viele Verkehrsteilnehmer trauen sich im Ernstfall keine Hilfeleistung zu - sie vertrauen ganz auf das schnelle Eintreffen der Rettungskräfte.
Umfragen von ADAC und Deutschem Roten Kreuz (DRK) haben gezeigt, dass die Bereitschaft zur Hilfe bei den meisten zwar da ist, die praktischen Kenntnisse allerdings häufig unzureichend sind. An dieser Situation hat sich in den letzten Jahren leider nichts geändert.
Seit dem 02. März 2015 sind alle Führerscheinanwärter dazu verpflichtet, 9 Unterrichtseinheiten (á 45 Minuten) eines praktisch orientierten Erste-Hilfe-Kurses zu absolvieren. Diese Auflage gilt unabhängig von der angestrebten Fahrerlaubnisklasse. Vor dem genannten Stichtag waren Anwärter auf einen Lkw- oder Bus-Führerschein dazu verpflichtet, mindesten 16 Einheiten à 45 Minuten zu absolvieren. Für Pkw- und Motorradführerscheine reichte eine 8-stündige Unterweisung à 45 Minuten in lebensrettenden Sofortmaßnahmen (LSM) aus.
Die Fahrschulen bieten ihren Schülern meist einen internen Erste-Hilfe-Kurs an: z.B. mit dem Deutschen Roten Kreuz. Führerscheinanwärtern steht es jedoch grundsätzlich frei, das Seminar bei einem anerkannten Veranstalter ihrer Wahl zu belegen. Neben dem DRK und dem Malteser Hilfsdienst bieten der Arbeiter-Samariter Bund, Die Johanniter und zahlreiche Privatanbieter den Unterricht an. Die Kosten liegen meist zwischen 20 und 40 Euro.
Wer den Kurs in den lebensrettenden Sofortmaßnahmen erfolgreich absolviert, erhält ein auf seinen Namen ausgestelltes Teilnahmezertifikat. Dieses ist der Führerschein-Zulassungsstelle vorzulegen.
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